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Schönbohm kündigt hartes Vorgehen bei Kirchenasyl an

(Tagesspiegel, San­dra Dassler) Pots­dam. Die Lan­dräte und Ober­bürg­er­meis­ter nah­men die Botschaft am Mittwoch schweigend zur Ken­nt­nis: In Bran­den­burg werde mit aller Kon­se­quenz gegen Kirchenasyl vorge­gan­gen. Innen­min­is­ter Jörg Schön­bohm (CDU) hat­te die tur­nus­mäßige Zusam­menkun­ft der Kom­mu­nalpoli­tik­er in Pots­dam dazu genutzt, seine harte Lin­ie in dieser Frage zu bekräfti­gen: Das „Rechtsgut Kirchenasyl“ gebe es nicht; wer dazu beitrage, die Abschiebung eines Flüchtlings zu verzögern, mache sich straf­bar und müsse mit admin­is­tra­tiv­en und juris­tis­chen Reak­tio­nen rechnen. 

Das kön­nte in den näch­sten Monat­en zu neuen Kon­flik­ten führen. Nach Tagesspiegel-Infor­ma­tio­nen sind gegen­wär­tig einige Kirchenge­mein­den darauf vor­bere­it­et, abgelehn­ten Asyl­be­wer­bern im Not­fall zu helfen. Dabei han­delt es sich in erster Lin­ie um poli­tis­che Flüchtlinge aus dem Kon­go und aus Togo, die in Deutsch­land als Exilpoli­tik­er tätig sind und bei ihrer Rück­kehr um ihr Leben fürcht­en. Wegen des harten Vorge­hens der Polizei gegen Gemein­den, die Flüchtlin­gen Asyl gewähren, war es wieder­holt zu Auseinan­der­set­zun­gen zwis­chen Innen­min­is­teri­um und Evan­ge­lis­ch­er Kirche gekom­men. Die Kirchen­leitung hat­te den Gemein­den Rück­endeck­ung zugesichert, wenn sie die Fälle sorgfältig prüfen und mit dem kirch­lichen Aus­län­der­beauf­tragten beraten. 

Schön­bohm sieht sich indes – vor allem durch den Fall des Pfar­rer Johannes Köl­bel aus Schwante – von der Jus­tiz bestätigt. Köl­bel hat­te einem Viet­name­sen und seinem Sohn, die seit langem in Deutsch­land leben, Kirchenasyl gewährt, um sie vor der Abschiebung zu schützen. Kür­zlich hat­te die Staat­san­waltschaft Neu­rup­pin wie berichtet zwar das Ermit­tlungsver­fahren gegen den Pfar­rer eingestellt. Die Juris­ten bestätigten aber zugle­ich, dass die Gewährung von Kirchenasyl straf­bar sei.

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