Altlandsberg — Vor der Entscheidung des Bundesrates will Ravrindra Gujjula gemeinsam mit Jusos aus Berlin und Brandenburg heute vor dem Preußischen Landtag noch einmal die Werbetrommel für das Zuwanderungsgesetz rühren. Der Altlandsberger Bürgermeister baut auf dieses Gesetz. Ließe sich mit dessen Hilfe doch der nun schon elf Jahre währende Kampf um ein Bleiberecht für die Familie Nguyen beenden. Denn dem aus Vietnam stammenden Ehepaar und seinen Kindern droht im Sommer die Abschiebung.
In den zurückliegenden Jahren haben die Nguyens eine wahre Odyssee durch das Land Brandenburg hinter sich bringen müssen, immer im bangen Warten zwischen befristeter Duldung und Kirchenasyl. «Das Gesetz sieht eine Härtefallregel vor, nach der Familien, die in Deutschland ihren Lebensmittelpunkt gefunden haben, aus humanitären Gründen hier bleiben können», so Gujjula. Ba Tan Nguyen kam vor etwa 24 Jahren nach Deutschland. Seit gut einem Jahr lebt er mit seiner Familie in Altlandsberg. Im Februar war sein Widerspruch gegen die Befristung der Duldung in Deutschland abgelehnt worden. Während sich die Hoffnungen der Familie und ihrer Mitstreiter jetzt auf das Zuwanderungsgesetz richten, bereitet man sich in Altlandsberg gleichzeitig darauf vor, den Nguyens wie in Guben und Dolgelin auch hier noch einmal Asyl in der Kirche zu gewähren. Es wäre menschlich schlimm, so Gujjula, wenn das der Familie noch einmal zugemutet werden müsste. Die Eltern würden dann ihre Arbeit verlieren, die Kinder könnten weder Schule noch Kita besuchen.
Etwa 1000 Altlandsberger haben in den zurückliegenden Wochen mit ihren Unterschriften ein Bleiberecht für die vietnamesische Familie eingefordert. Unverständnis zeigt der Bürgermeister der Kleinstadt im Kreis Märkisch-Oderland für die harte Haltung seines Parteigenossen, Landrat Jürgen Reinking (SPD). In einem flammenden Appell hatte sich Gujjula erst kürzlich vor dem Kreistag noch einmal an Reinking gewandt und ihn aufgefordert, sich für ein Bleiberecht der Nguyens einzusetzen. Es läge im Bereich seiner Möglichkeiten, hier eine humanitäre Einzelfallprüfung herbeizuführen.
Der Landrat, der unterdessen wegen seiner starren Haltung auch vom Flüchtlingsrat kritisiert wurde, hatte in der jüngsten Vergangenheit immer wieder auf den Beschluss des Verwaltungsgerichts verwiesen. Darin war im Mai 2000 die Abschiebung der Familie angeordnet worden. Die gelockerte Altfallregelung für Asylbewerber kann nach Einschätzung von Reinking in diesem Fall nicht angewandt werden.