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Ein deutscher Inder hilft den Nguyens

Alt­lands­berg — Vor der Entschei­dung des Bun­desrates will Ravrindra Gujju­la gemein­sam mit Jusos aus Berlin und Bran­den­burg heute vor dem Preußis­chen Land­tag noch ein­mal die Wer­be­trom­mel für das Zuwan­derungs­ge­setz rühren. Der Alt­lands­berg­er Bürg­er­meis­ter baut auf dieses Gesetz. Ließe sich mit dessen Hil­fe doch der nun schon elf Jahre währende Kampf um ein Bleiberecht für die Fam­i­lie Nguyen been­den. Denn dem aus Viet­nam stam­menden Ehep­aar und seinen Kindern dro­ht im Som­mer die Abschiebung. 

In den zurück­liegen­den Jahren haben die Nguyens eine wahre Odyssee durch das Land Bran­den­burg hin­ter sich brin­gen müssen, immer im ban­gen Warten zwis­chen befris­teter Dul­dung und Kirchenasyl. «Das Gesetz sieht eine Härte­fall­regel vor, nach der Fam­i­lien, die in Deutsch­land ihren Lebens­mit­telpunkt gefun­den haben, aus human­itären Grün­den hier bleiben kön­nen», so Gujju­la. Ba Tan Nguyen kam vor etwa 24 Jahren nach Deutsch­land. Seit gut einem Jahr lebt er mit sein­er Fam­i­lie in Alt­lands­berg. Im Feb­ru­ar war sein Wider­spruch gegen die Befris­tung der Dul­dung in Deutsch­land abgelehnt wor­den. Während sich die Hoff­nun­gen der Fam­i­lie und ihrer Mit­stre­it­er jet­zt auf das Zuwan­derungs­ge­setz richt­en, bere­it­et man sich in Alt­lands­berg gle­ichzeit­ig darauf vor, den Nguyens wie in Guben und Dol­gelin auch hier noch ein­mal Asyl in der Kirche zu gewähren. Es wäre men­schlich schlimm, so Gujju­la, wenn das der Fam­i­lie noch ein­mal zuge­mutet wer­den müsste. Die Eltern wür­den dann ihre Arbeit ver­lieren, die Kinder kön­nten wed­er Schule noch Kita besuchen. 

Etwa 1000 Alt­lands­berg­er haben in den zurück­liegen­den Wochen mit ihren Unter­schriften ein Bleiberecht für die viet­name­sis­che Fam­i­lie einge­fordert. Unver­ständ­nis zeigt der Bürg­er­meis­ter der Kle­in­stadt im Kreis Märkisch-Oder­land für die harte Hal­tung seines Parteigenossen, Lan­drat Jür­gen Reink­ing (SPD). In einem flam­menden Appell hat­te sich Gujju­la erst kür­zlich vor dem Kreistag noch ein­mal an Reink­ing gewandt und ihn aufge­fordert, sich für ein Bleiberecht der Nguyens einzuset­zen. Es läge im Bere­ich sein­er Möglichkeit­en, hier eine human­itäre Einzelfall­prü­fung herbeizuführen. 

Der Lan­drat, der unter­dessen wegen sein­er star­ren Hal­tung auch vom Flüchtlingsrat kri­tisiert wurde, hat­te in der jüng­sten Ver­gan­gen­heit immer wieder auf den Beschluss des Ver­wal­tungs­gerichts ver­wiesen. Darin war im Mai 2000 die Abschiebung der Fam­i­lie ange­ord­net wor­den. Die gelock­erte Alt­fall­regelung für Asyl­be­wer­ber kann nach Ein­schätzung von Reink­ing in diesem Fall nicht ange­wandt werden.

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