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Ein New Yorker im Fahndungsraster der Polizei

Pots­dam So hat­te sich Tobias die vom Bun­deskan­zler den USA nach den Anschlä­gen vom 11. Sep­tem­ber ver­sproch­ene “uneingeschränk­te Sol­i­dar­ität” nicht vorgestellt. Die Uni­ver­sität Pots­dam, an der er Poli­tik­wis­senschaft studiert, informierte ihn Mitte Okto­ber schriftlich, dass sie seine Per­so­n­en­dat­en im Rah­men der bun­desweit­en Raster­fah­n­dung zur Auffind­ung von Ter­ror­is­ten an das Lan­deskrim­i­nalamt (LKA) auf Anord­nung weit­er gegeben hat­te. Tobias erfüllt Kri­te­rien, nach denen die Polizei in Bran­den­burg auf Beschluss des Amts­gerichts Eber­swalde fah­n­det: Er ist männlich, älter als 18 und jünger als 50 Jahre, und er hat die deutsche Staat­sange­hörigkeit, aber keinen deutschen Geburtsort. 

Kurioser­weise wurde Tobias in New York geboren und besitzt auch einen amerikanis­chen Pass. 

Dass er zu den Verdächti­gen gehört, die ein “ter­ror­is­tis­ches Gewaltver­brechen” vor­bere­it­en kön­nten, hält der 27-Jährige für absurd. Er und andere Betrof­fene der Raster­fah­n­dung an der Uni Pots­dam, hät­ten Angst, nun als Ter­ror­is­ten zu gel­ten. Doch die Raster­fah­n­dung machte auch vor einem pol­nis­chen Stu­den­ten der Uni nicht halt. Ins­ge­samt gab die Uni 240 Daten­sätze weit­er, berichtet Rico Janke, Ref­er­ent des Uni-Rek­tors. Da Mehrfach­nen­nun­gen möglich waren, seien etwa 100 Per­so­n­en betrof­fen. Der 32-jährige Stu­dent M.G., der seinen Namen aus Angst nicht nen­nen möchte, fühlt sich in sein­er Ehre ver­let­zt, weil er, wie er sagt, ohne Ver­dacht pauschal reg­istri­ert werde. Der Stu­dent der Poli­tik­wis­senschaft wurde in Ägypten, einem von 30 “verdächti­gen” Herkun­ftsstaat­en, geboren und hat die deutsche Staat­sange­hörigkeit. M.G. hat Angst vor dem, was als näch­stes passieren kön­nte. “Wird vielle­icht mein Tele­fon schon abge­hört?” Bei der Polizei habe man ihm erk­lärt, warum er in das Raster fällt: Das “Prob­lem” sei, dass er im Aus­land geboren wurde. Dass diese Tat­sache aus­re­icht, ihn in die Nähe des Ter­ror­is­mus zu brin­gen, hält er für eine Frech­heit. “Ich habe am 11. Sep­tem­ber geweint.” Er denke bere­its über einen Uni-Wech­sel nach.
Denn die Kri­te­rien für die Raster­fah­n­dung sind Län­der­sache und in Berlin beispiel­sweise nicht so weit gefasst. So seien an der viel größeren Hum­boldt-Uni nur 29 Stu­den­ten erfasst. Mit der Verdäch­ti­gung von Men­schen ara­bis­ch­er Herkun­ft wür­den Antipathien und Vorurteile geschürt, sagt der Stu­dent. Er kenne viele Moslems, die ohne­hin Angst hät­ten, sich in Ost­deutsch­land aufzuhalten.
“Die Raster­fah­n­dung ist Wass­er auf die Mühlen der­jeni­gen, die sich durch aus­län­der­feindliche Über­griffe her­vor­tun”, kri­tisierte gestern Falk Richter von der Offe­nen Linken Liste an der Uni Pots­dam. Die Ermit­tlungsmeth­ode sei rechtsstaatlich zweifel­haft. Betrof­fene, auf die die Kri­te­rien zuträfen, seien für die Fah­n­der prinzip­iell sus­pekt. Und für die zuge­sagte Löschung der Dat­en gebe es keine Frist. Ob rechtliche Schritte gegen die Fah­n­dung möglich seien, werde geprüft, so Richter. Die Raster­fah­n­dung drücke Hil­flosigkeit der Ermit­tlungs­be­hör­den aus. Die Kri­te­rien zur Erfas­sung seien willkür­lich fest­gelegt. Immer­hin, so Richter, sei die Pots­damer Uni bun­desweit die einzige Hochschule, die die betrof­fe­nen Stu­den­ten über die Her­aus­gabe von deren Dat­en informiert habe. 

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