Kategorien
Uncategorized

Ein Outfit passend zum Anlass

(Hoga, PNN) Marie M. (23, Name geän­dert) find­et die Gerichtsver­hand­lung offen­sichtlich unter­halt­sam. Grin­send sitzt die fül­lige Frau aus Nor­drhein-West­falen auf der Anklage­bank. Mit amüsiertem Gesicht­saus­druck lauscht sie dem Ver­lesen der Anklageschrift. Die Staat­san­waltschaft wirft der zweifachen Mut­ter vor, am Nach­mit­tag des 30. Okto­ber 2004 auf dem Pots­damer Haupt­bahn­hof – gut sicht­bar für alle – ein T‑Shirt mit ein­er Dop­pelsiegrune getra­gen und somit den Straftatbe­stand des Ver­wen­dens von Kennze­ichen ver­fas­sungswidriger Organ­i­sa­tio­nen erfüllt zu haben. 

“Ich hat­te mor­gens ver­schlafen und mir schnell irgend etwas aus dem Schrank gegrif­f­en”, erzählt die Arbeit­slose. Komis­cher­weise passte ihr Out­fit genau zum Anlass. An jen­em Tag nahm Marie M. mit ein­er Gruppe Gle­ich­gesin­nter an ein­er NPD-Demon­stra­tion in der Bran­den­bur­gis­chen Lan­deshaupt­stadt teil. Da trug sie das anstößige Klei­dungsstück allerd­ings unter einem Pullover und ihrer Bomber­jacke. Wieso sie sich aus­gerech­net auf dem Bahn­steig eines Teils ihrer Garder­obe entledigte, ver­mag die bere­its wegen mehrfachen Ladendieb­stahls, Fahrens ohne Fahrerlaub­nis sowie Bei­hil­fe zur ver­sucht­en schw­eren Brand­s­tiftung Vor­be­lastete nicht zu erk­lären. Aus ihrer Sicht hät­ten die BGS-Beamten über­reagiert, als sie ihr erst ein­mal die Weit­er­fahrt unter­sagten, ihre Per­son­alien fest­stell­ten und Anzeige erstat­teten. “Dass ich das Teil an hat­te, war ein Verse­hen. Ich hät­ten an diesem Mor­gen auch etwas ganz anderes anziehen kön­nen”, nuschelt Marie M. und ver­dreht die Augen. “Sind Sie mit der außerg­erichtlichen Einziehung des Klei­dungsstücks ein­ver­standen?”, fragt der Staat­san­walt. Die Angeklagte blickt erstaunt. “Wieso denn das? Ich möchte mein T‑Shirt gern wieder­haben.” Bekom­men wird sie das gute Stück in XL-Größe trotz­dem nicht. 

“Sie soll­ten ihre Ein­stel­lung ein­mal über­prüfen”, rät der Vertreter der Anklage und plädiert auf eine Geld­strafe von 60 Tagessätzen zu je 15 Euro (600 Euro). Das Gericht urteilt eben­so. “Die Strafe fällt nur so glimpflich aus, weil wir an Ihre bei­den Kinder gedacht haben”, so der Vor­sitzende. Marie M. die die Tat während ein­er laufend­en Bewährungszeit beg­ing, find­et den Aus­gang der Ver­hand­lung gar nicht mehr komisch.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Inforiot