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Ein schwieriges Puzzle aus Indizien

(MAZ, 11.9., Rose Black) Es wird wohl noch etwas dauern, bis im Prozess um den Bran­dan­schlag auf
einen türkischen Imbiss in Brück (die MAZ berichtete) ein Urteil
gesprochen wer­den kann. Eigentlich soll­ten vorgestern bere­its die
Plä­doy­ers gehal­ten wer­den. Aber immer neue Anträge der Verteidiger
führten dazu, dass nun bere­its sechs weit­ere Ver­hand­lungstage angesetzt
sind. Danach kön­nte das Urteil früh­estens am 11. Okto­ber 2004 fallen. 

Ver­suchter Mord lautet die Anklage. Denn in dem Imbiss-Geschäft, das in
der Nacht zum 6. Feb­ru­ar mit­tels ein­er Art Molo­tow-Cock­tail in Brand
gesteckt wurde, schlief ein Bekan­nter des türkischen Inhab­ers. Es war
Glück, dass er vom laut­en Knall wach wurde und sofort reagierte. Dem
jun­gen Mann, einem Asyl­be­wer­ber, gelang es, das Feuer zu löschen. Die
Scheiben des zer­broch­enen Schaufen­sters zer­schnit­ten dabei seine Füße,
an den Hän­den blieben Brand­blasen. 3000 Euro betrug der Sach­schaden in
der Gaststätte. 

Angeklagt vor dem Pots­damer Landgericht sind nun drei junge Män­ner aus
Brück: Fabi­an Th. (19), Mario H. (20) und Gre­gor Lud­wig H. (21). Alle
drei kom­men aus einem ganz nor­malen Eltern­haus, alle drei absolvieren
eine Aus­bil­dung — und alle drei sind bere­its ein­schlägig vorbestraft.
Auf ihre Spur kam man durch die Aus­sage eines damals 13-jährigen
Mäd­chens, der Fre­undin von Gre­gor H. Sie hat­te mit ihnen im Haus ihrer
Eltern bis in die Nacht hinein zusam­men gesessen. Hin­ter­her berichtete
sie, dass die drei bere­its am Nach­mit­tag einen Über­fall auf den
Dön­er-Imbiss geplant hat­ten. Allerd­ings fan­den sich wed­er an ihrer
Klei­dung noch an den Schuhen Spuren des Anschlags. Und auch die
Unter­suchung der Flasche, die den Brand aus­löste, endete ohne Ergebnis.
Nur ein Abdruck eines beson­ders großen Schuh­es stimmte mit dem Profil
eines der Angeklagten übere­in. Und auch eine Post­beamtin sagte als
Zeu­g­in aus, dass sie in jen­er Nacht gegen 3 Uhr drei Jugendliche mit
kurzen Haaren gese­hen habe. In Größe und Kör­per­bau kön­nten es die
Angeklagten gewe­sen sein. 

Da alle drei von ihrem Aus­sagev­er­weigerungsrecht derzeit Gebrauch
machen, müssen Indizien zusam­menge­tra­gen wer­den, die Schuld oder
Unschuld beweisen. Unter anderem sollen in den näch­sten Prozesstagen
noch ein­mal Krim­i­nal­beamte gehört wer­den. Dabei geht es darum, ob alle
Beweis­stücke ord­nungs­gemäß gesichert wur­den. Aber auch um ein Ali­bi, das
sich zwei der Angeklagten in den ersten Vernehmungen gegen­seit­ig gaben
und das sich schon bald als unwahr her­aus­gestellt hatte. 

Die rechte oder deutsch nationale Gesin­nung der drei wurde in vielen
Zeu­ge­naus­sagen deut­lich. Ver­lesen wurde auch ein Brief, den der
20-jährige Mario H. aus der Unter­suchung­shaft schrieb: “Meine Knochen
kön­nen sie brechen, aber meinen Glauben nicht. Mein Wille ist
unan­tast­bar und ich werde immer weit­er machen und nie aufgeben. Denn ich
will ja, dass meine Tochter, mein Brud­er und andere Deutsche und andere
weiße Kinder in einem vernün­fti­gen Deutsch­land und in ein­er reinen
weißen Welt aufwach­sen.” Auch dazu sagte er kein Wort.

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