(MAZ, 11.9., Rose Black) Es wird wohl noch etwas dauern, bis im Prozess um den Brandanschlag auf
einen türkischen Imbiss in Brück (die MAZ berichtete) ein Urteil
gesprochen werden kann. Eigentlich sollten vorgestern bereits die
Plädoyers gehalten werden. Aber immer neue Anträge der Verteidiger
führten dazu, dass nun bereits sechs weitere Verhandlungstage angesetzt
sind. Danach könnte das Urteil frühestens am 11. Oktober 2004 fallen.
Versuchter Mord lautet die Anklage. Denn in dem Imbiss-Geschäft, das in
der Nacht zum 6. Februar mittels einer Art Molotow-Cocktail in Brand
gesteckt wurde, schlief ein Bekannter des türkischen Inhabers. Es war
Glück, dass er vom lauten Knall wach wurde und sofort reagierte. Dem
jungen Mann, einem Asylbewerber, gelang es, das Feuer zu löschen. Die
Scheiben des zerbrochenen Schaufensters zerschnitten dabei seine Füße,
an den Händen blieben Brandblasen. 3000 Euro betrug der Sachschaden in
der Gaststätte.
Angeklagt vor dem Potsdamer Landgericht sind nun drei junge Männer aus
Brück: Fabian Th. (19), Mario H. (20) und Gregor Ludwig H. (21). Alle
drei kommen aus einem ganz normalen Elternhaus, alle drei absolvieren
eine Ausbildung — und alle drei sind bereits einschlägig vorbestraft.
Auf ihre Spur kam man durch die Aussage eines damals 13-jährigen
Mädchens, der Freundin von Gregor H. Sie hatte mit ihnen im Haus ihrer
Eltern bis in die Nacht hinein zusammen gesessen. Hinterher berichtete
sie, dass die drei bereits am Nachmittag einen Überfall auf den
Döner-Imbiss geplant hatten. Allerdings fanden sich weder an ihrer
Kleidung noch an den Schuhen Spuren des Anschlags. Und auch die
Untersuchung der Flasche, die den Brand auslöste, endete ohne Ergebnis.
Nur ein Abdruck eines besonders großen Schuhes stimmte mit dem Profil
eines der Angeklagten überein. Und auch eine Postbeamtin sagte als
Zeugin aus, dass sie in jener Nacht gegen 3 Uhr drei Jugendliche mit
kurzen Haaren gesehen habe. In Größe und Körperbau könnten es die
Angeklagten gewesen sein.
Da alle drei von ihrem Aussageverweigerungsrecht derzeit Gebrauch
machen, müssen Indizien zusammengetragen werden, die Schuld oder
Unschuld beweisen. Unter anderem sollen in den nächsten Prozesstagen
noch einmal Kriminalbeamte gehört werden. Dabei geht es darum, ob alle
Beweisstücke ordnungsgemäß gesichert wurden. Aber auch um ein Alibi, das
sich zwei der Angeklagten in den ersten Vernehmungen gegenseitig gaben
und das sich schon bald als unwahr herausgestellt hatte.
Die rechte oder deutsch nationale Gesinnung der drei wurde in vielen
Zeugenaussagen deutlich. Verlesen wurde auch ein Brief, den der
20-jährige Mario H. aus der Untersuchungshaft schrieb: “Meine Knochen
können sie brechen, aber meinen Glauben nicht. Mein Wille ist
unantastbar und ich werde immer weiter machen und nie aufgeben. Denn ich
will ja, dass meine Tochter, mein Bruder und andere Deutsche und andere
weiße Kinder in einem vernünftigen Deutschland und in einer reinen
weißen Welt aufwachsen.” Auch dazu sagte er kein Wort.