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Ein Straftäter schützt die Verfassung

Die Affäre um den V‑Mann des bran­den­bur­gis­chen Ver­fas­sungss­chutzes und Neon­aziladenbe­sitzer Toni S. weit­et sich aus. Bei dem 27-Jähri­gen, der vor zehn Tagen gemein­sam mit dem ehe­ma­li­gen Berlin­er Lan­desvor­sitzen­den der ver­bote­nen FAP bei einem Neon­azikonz­ert in Berlin festgenom­men wurde, han­delt es sich offen­bar um einen Wieder­hol­ungstäter in Sachen recht­sex­tremer Pro­pa­gan­da. Nach Angaben der Berlin­er Jus­tiz­press­esprecherin Ari­ane Faust wurde S. schon 1997 in Berlin wegen Ver­wen­dens von Kennze­ichen ver­fas­sungswidriger Organ­i­sa­tio­nen zu ein­er Geld­strafe verurteilt. Ein zweites Ver­fahren gegen den V‑Mann wegen Ver­bre­itung ein­schlägiger Pro­pa­gan­da ist seit über einem Jahr bei der Staat­san­waltschaft Cot­tbus anhängig.
Die dor­ti­gen Strafver­fol­ger verdächti­gen S., die zen­trale Fig­ur in einem Kreis von mehr als einem Dutzend Verdächti­gen aus der recht­sex­tremen Musik­szene zu sein. Anlass für die Cot­tbusser Ermit­tlun­gen soll auch der Vetrieb der Erstau­flage der CD “Noten des Has­s­es” des recht­en Band­pro­jek­ts “White Aryan Rebels” gewe­sen sein. Wegen deren zweit­er Auflage ermit­telt nun die Berlin­er Staat­san­waltschaft gegen Toni S. und Band­sänger Lars Burmeis­ter. Offen­bar im Ver­trauen auf seine Unan­tast­barkeit als V‑Mann bot S. trotz laufend­er Ermit­tlun­gen weit­er straf­be­wehrte Neon­az­imusik an: Zulet­zt fan­den sich im Juni in seinem Ver­sand­kat­a­log mehrere indizi­ierte CDs.
Die Richtlin­ien für die Führung von V‑Männern sehen vor, dass die bezahlten Infor­man­ten wed­er schwere Straftat­en bege­hen noch eine steuernde Funk­tion in ein­er ein­schlägi­gen Struk­turen haben sollen. “Im Fall von Toni S. hat das bran­den­bur­gis­che Innen­min­is­teri­um ver­sagt”, kri­tisiert Volk­er Ratz­mann (Grüne). “Es gibt keinen strafrechts­freien Raum für V‑Leute.” Auch die innen­poli­tis­che Sprecherin der PDS-Frak­tion in Pots­dam, Ker­stin Kaiser-Nicht, übte scharfe Kri­tik. Der Fall Toni S. sei ein “weit­eres pein­lich­es Kapi­tel in der Geschichte des bran­den­bur­gis­chen Ver­fas­sungss­chutzes”, sagte sie in Anspielung auf das Debakel um den Neon­azi-V-Mann Carsten Sz. alias “Pia­to”. Der war im Früh­jahr 2000 eben­falls aus Kreisen der Sicher­heits­be­hör­den ent­tarnt wor­den, weil diese offen­bar befürchtet hat­ten, dass “Pia­to” ihnen beim Auf­bau mil­i­tan­ter Neon­azistruk­turen aus dem Rud­er laufe. Auch mit Toni S. seien die Bran­den­burg­er Schlap­phüte “beim Draht­seilakt zwis­chen Legal­ität­sprinzip und geheim­di­en­stlich­er Arbeit abgestürzt”, so Kaiser-Nicht.
Aus Sicht des Bran­den­burg­er Innen­min­is­teri­ums geht diese Kri­tik allerd­ings ins Leere. Bran­den­burgs Innen­staatssekretär Eike Lan­celle sagte gestern, sein Min­is­teri­um habe das Ermit­tlungsver­fahren gegen Toni S. durch die Staat­san­waltschaft Cot­tbus ein­leit­en lassen, um auf diese Weise noch tiefer in die recht­sex­treme Szene einzu­drin­gen. Über S. wollte man zu Hin­ter­män­nern des recht­en Musik­busi­ness gelan­gen. Durch die übereil­ten Aktio­nen Berlins sei dies nun nicht mehr möglich.
Nicht alle wollen sich mit dieser Erk­lärung aus dem bran­den­bur­gis­chen Innen­min­is­teri­um zufrieden geben. “Das klingt nach ein­er Entschuldigung, um eigenes Fehlver­hal­ten zu kaschieren”, so Ratz­mann. Außer­dem würde so “die im Grundge­setz ver­ankerte Tren­nung zwis­chen Strafver­fol­gern und Geheim­di­en­sten ausgehebelt”.
Die Berlin­er Staat­san­waltschaft hat unter­dessen ein Ermit­tlungsver­fahren wegen des Ver­rats von Dien­st­ge­heimnis­sen ein­geleit­et, um her­auszufind­en, wer die Infor­ma­tio­nen über die V‑Mann-Tätigkeit von Toni S. an die Medi­en lancierte. Anson­sten üben sich Berlin und Pots­dam inzwis­chen in Schadens­be­gren­zung. Der Fall müsse “gek­lärt und geheilt wer­den”, so Bran­den­burgs Innen­staatssekretär Eike Lancelle.

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