Landesvorsitzender Vogt: Komplette Streichung von Fördermitteln macht langjährige
schwul-lesbische Aufklärungs- und Informationsarbeit zunichte
Zu den jüngsten Ankündigungen der Landesregierung, Fördermittel in Höhe von 66.000
Euro für die Interessenvertretung von Schwulen und Lesben im Land komplett zu
streichen, sagt der Landesvorsitzende von BÜNDNIS 90/Die Grünen, ROLAND VOGT:
“BÜNDNIS 90/Die Grünen erscheinen die angekündigten Einsparungen völlig
unangemessen. Denn damit würde die in langen Jahren mühsam aufgebaute und für
schwul-lesbische Belange in Brandenburg unabdingbare Interessenvertretung, das
Beratungs- und Aufklärungsangebot auf einen Schlag zunichte gemacht. Beim Einsatz
gegen die Diskriminierung von Homosexuellen gibt es in diesem Land aber noch sehr
viel zu tun. Vorurteile gegen Lesben und Schwule sind leider in allen
Bevölkerungsgruppen noch immer weit verbreitet. Wer in dieser Situation die
Bedeutung einer Einrichtung wie der Landeskoordinierungsstelle für lesbisch-schwule
Belange verkennt und ihr den Geldhahn abdreht, handelt verantwortungslos.”
“Die Kürzung von 66 000 Euro bedeutete quasi das Aus der Aufklärung und Information
über schwul-lesbische Belange in Brandenburg, denn die Landeskoordinierungsstelle
für lesbisch-schwule Belange müsste damit ihre Arbeit einstellen. Das trifft die
Beratung von Menschen, die merken, dass sie “andersherum” sind, genauso, wie
Aufklärungsprojekte in Schulen und pädagogischen Einrichtungen, die Fort- und
Weiterbildung von pädagogischen Fachkräften, die Schulung von Schwulen- und
Lesbenbeauftragten und die Christopher-Street-Tour.”
“Die Gleichstellung von Schwulen und Lesben in der Gesellschaft ist nicht allein ein
Kernprojekt bündnisgrüner Politik, sondern auch Auftrag der Verfassung des Landes
(Artikel 12 Absatz 2, Artikel 26 Abs. 3). Wir Brandenburger Bündnisgrüne tragen
Sorge dafür, dass Schwule und Lesben auch in Brandenburg zu ihrem Recht kommen. Wir
fordern die Landesregierung deshalb auf, die Interessenvertretung für
lesbisch-schwule Belange weiter wenigstens im bisherigen Umfang zu fördern.”