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Ende Januar Entscheidung im Verfahren gegen V‑Mann-Führer

Über eine Ein­stel­lung des Ermit­tlungsver­fahrens gegen den ehemaligen
V‑Mann-Führer des recht­sex tremen Musikhändlers Toni S. will das Cottbuser
Landgericht voraus­sichtlich Ende Jan­u­ar entschei­den. Das sagte gestern
Gericht­spräsi­dent Bernd Walter. 

Die Cot­tbuser Staat­san­waltschaft hat­te dem Landgericht vorgeschla­gen, das
Ver­fahren wegen geringer Schuld einzustellen. 

Toni S. war im Novem­ber 2002 vom Landgericht Berlin wegen Beteili­gung am
Ver­trieb recht­sex­tremer CDs zu ein­er zwei­jähri­gen Bewährungsstrafe
verurteilt wor­den. Laut Urteils­be­grün­dung han­delte er mit Wis­sen und Duldung
des Bran­den­burg­er Ver­fas­sungss­chutzes. Die Staat­san­waltschaft leitete
deshalb und wegen des Ver­dachts auf Ver­rat ein­er Razz­ia ein
Ermit­tlungsver­fahren wegen Strafvere­itlung gegen den V‑Mann-Führer von Toni
S. ein. Um den inter­na­tionalen Han­del mit Nazi-CDs zu schwächen, hat­te der
Ver­fas­sungss­chutz im Jahr 2000 den Plan gefasst, einen V‑Mann in die Szene
einzuschleusen.

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