Über eine Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen den ehemaligen
V‑Mann-Führer des rechtsex tremen Musikhändlers Toni S. will das Cottbuser
Landgericht voraussichtlich Ende Januar entscheiden. Das sagte gestern
Gerichtspräsident Bernd Walter.
Die Cottbuser Staatsanwaltschaft hatte dem Landgericht vorgeschlagen, das
Verfahren wegen geringer Schuld einzustellen.
Toni S. war im November 2002 vom Landgericht Berlin wegen Beteiligung am
Vertrieb rechtsextremer CDs zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe
verurteilt worden. Laut Urteilsbegründung handelte er mit Wissen und Duldung
des Brandenburger Verfassungsschutzes. Die Staatsanwaltschaft leitete
deshalb und wegen des Verdachts auf Verrat einer Razzia ein
Ermittlungsverfahren wegen Strafvereitlung gegen den V‑Mann-Führer von Toni
S. ein. Um den internationalen Handel mit Nazi-CDs zu schwächen, hatte der
Verfassungsschutz im Jahr 2000 den Plan gefasst, einen V‑Mann in die Szene
einzuschleusen.