Presse-Information des Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Brandenburg
Das Innenministerium plant, im Rahmen des Zweiten Gesetzes zur Entlastung der Kommunen von pflichtigen Aufgaben auch das Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz erheblich einzuschränken.
So sollen nicht nur die Gemeinden, sondern auch die Landesverwaltung in Zukunft nicht mehr dazu verpflichtet sein, die Zustimmung Dritter einzuholen, von der die Akteneinsicht abhängt. Die Verwaltung soll die Einholung der Zustimmung auf den Antragsteller abwälzen können, der die Akte einsehen will. Der aber kann gar nicht wissen, wessen Zustimmung er einholen soll. Damit wird die Ausübung des Akteneinsichtsrechts in den meisten Fällen vereitelt, in denen die Akten Daten Dritter enthalten. Will die Verwaltung das vermeiden, müsste sie zwischen Antragsteller und Dritten, deren Anschriften sie nicht ohne weiteres herausgeben darf, vermitteln, was einen erheblich größeren Aufwand bedeutet als nach geltendem Recht.
Zudem sollen die Behörden die Gebühr für die Akteneinsicht unter Berücksichtigung der Bedeutung und des Nutzens für den Antragsteller festsetzen dürfen. Damit aber wird der in der Brandenburgischen Landesverfassung seit 1992 garantierte Grundsatz in Frage gestellt, ohne Begründung freien Zugang zu den Informationen der Verwaltung zu erhalten. Es kann nicht Sache der Verwaltung sein, den Nutzen einer Information für den Bürger zu bewerten oder dessen Motive für seinen Wunsch nach Akteneinsicht zu erforschen.
Schließlich lehnt es das Innenministerium ohne nachvollziehbare Begründung ab, einen Beschluss des Landtages vom April 2002 umzusetzen, in dem das Parlament die Landesregierung aufgefordert hatte, eine Frist von vier Wochen für die Bearbeitung von Akteneinsichtsanträgen in das Gesetz aufzunehmen, wie dies die Gemeindeordnung für Petitionen bereits vorsieht.
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht, Dr. Alexander Dix, wendet sich gegen die geplanten Einschränkungen des Akteneinsichtsrechts:
“Die Finanzprobleme der Gemeinden können nicht durch einen Rückfall in die Intransparenz und den Verzicht auf ein Mindestmaß an Bürgerfreundlichkeit gelöst werden. Die geplanten Regelungen verfehlen zudem das erklärte Ziel des Innenministeriums und führen zu mehr Verwaltungsaufwand und Rechtsunsicherheit. Stattdessen sollte der Auftrag des Landtages zur Einführung einer angemessenen Bearbeitungsfrist endlich umgesetzt werden.”