Kategorien
Uncategorized

Entscheidung am 1. Juni

Pots­dam — Das Ver­wal­tungs­gericht Pots­dam wird am 1. Juni seine Entschei­dung über vier Kla­gen von Stu­den­ten verkün­den, die Rück­meldege­bühren von der Uni­ver­sität Pots­dam zurück­fordern. Die Kam­mer müsse die Ergeb­nisse noch bew­erten, sagte eine Gerichtssprecherin gestern nach der zweit­en mündlichen Ver­hand­lung. Die Kläger hal­ten die Vorschrift im Bran­den­bur­gis­chen Hochschulge­setz zu Rück­meldege­bühren für verfassungswidrig.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Inforiot