Großer Andrang herrschte gestern im Saal des Amtsgerichtes Rathenow, als zur
Verhandlung gegen zwei Flüchtlinge aus dem Rathenower Flüchtlingsheim am
Birkenweg aufgerufen wurde.
Verhandelt werden sollte gegen die Beiden wegen des Vorwurfes der
Verleumdung, der Urkundenfälschung und der üblen Nachrede. Ihnen wurde laut
Anklageschrift der Staatsanwaltschaft konkret vorgeworfen im Juli 2002 ein Memorandum
verfasst zu haben, in dem sie Eingriffe in die Privatsphäre und die Überwachung
im Heim anprangerten und den wegen rechtsextremer Umtriebe im Visir des
Brandenburger Verfassungschutz geratenden und bald darauf abgelösten Wachschutz
dort als “Ex — Neonazis” darstellten.
Zur Verhandlung kam es allerdings nicht, da die Staatsanwaltschaft versuchte
den absurden Prozess in einem Deal mit den beiden Flüchtlingen kurz vorher
einzustellen, wobei allerdings den Angeklagten die Kosten des Verfahrens
aufgebürdet werden sollten. Dies wollten die beiden Flüchtlinge aber nicht, weil
für sie nur eine Einstellung ohne Auflagen — und vor allem ohne
Schuldeingeständnis — in Frage käme. Daraufhin entschied die Richterin, dass das
Verfahren
auf einen unbestimmten Termin verschoben wurde. Dann solle aber in mehreren
Tagen verhandelt und etliche Zeugen gehört werden, die wohl aber letztendlich
nur die im Memorandum genannten Zustände bestätigen dürften.
Aber vielleicht kriegt ja die SPD — nahe Arbeiterwohlfahrt (AWO), als
Betreiberin des Flüchtlingsheims und Anzeigenerstatterin, noch die Kurve und
beweisst Charakter indem sie sich bei den Flüchtlingen entschuldigt, die Anzeige
zurückzieht und der Landeskasse und damit dem Steuerzahler enorme
Prozesskosten erspart.
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