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Entscheidung vertagt

Großer Andrang herrschte gestern im Saal des Amts­gericht­es Rathenow, als zur
Ver­hand­lung gegen zwei Flüchtlinge aus dem Rathenow­er Flüchtling­sheim am
Birken­weg aufgerufen wurde.
Ver­han­delt wer­den sollte gegen die Bei­den wegen des Vor­wur­fes der
Ver­leum­dung, der Urkun­den­fälschung und der üblen Nachrede. Ihnen wurde laut
Anklageschrift der Staat­san­waltschaft konkret vorge­wor­fen im Juli 2002 ein Memorandum
ver­fasst zu haben, in dem sie Ein­griffe in die Pri­vat­sphäre und die Überwachung
im Heim anprangerten und den wegen recht­sex­tremer Umtriebe im Visir des
Bran­den­burg­er Ver­fas­sungschutz ger­a­ten­den und bald darauf abgelösten Wachschutz
dort als “Ex — Neon­azis” darstellten.
Zur Ver­hand­lung kam es allerd­ings nicht, da die Staat­san­waltschaft versuchte
den absur­den Prozess in einem Deal mit den bei­den Flüchtlin­gen kurz vorher
einzustellen, wobei allerd­ings den Angeklagten die Kosten des Verfahrens
aufge­bürdet wer­den soll­ten. Dies woll­ten die bei­den Flüchtlinge aber nicht, weil
für sie nur eine Ein­stel­lung ohne Aufla­gen — und vor allem ohne
Schuldeingeständ­nis — in Frage käme. Daraufhin entsch­ied die Rich­terin, dass das
Verfahren
auf einen unbes­timmten Ter­min ver­schoben wurde. Dann solle aber in mehreren
Tagen ver­han­delt und etliche Zeu­gen gehört wer­den, die wohl aber letztendlich
nur die im Mem­o­ran­dum genan­nten Zustände bestäti­gen dürften.
Aber vielle­icht kriegt ja die SPD — nahe Arbeit­er­wohlfahrt (AWO), als
Betreiberin des Flüchtling­sheims und Anzeigen­er­stat­terin, noch die Kurve und
beweisst Charak­ter indem sie sich bei den Flüchtlin­gen entschuldigt, die Anzeige
zurückzieht und der Lan­deskasse und damit dem Steuerzahler enorme
Prozesskosten erspart.

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