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Ministerium: Vorbestrafte wird nicht verbeamtet

Eine 1992 wegen frem­den­feindlich­er Straftat­en verurteilte Frau
darf nicht als Beamte im Strafvol­lzug arbeit­en. Das Jus­tizmin­is­teri­um lehne
es ab, die Mut­ter dreier Kinder ins Beamten­ver­hält­nis zu übernehmen, sagte
Sprecherin Dorothee Stacke. Die Ernen­nung der Frau sei zurückgenommen
wor­den. Allerd­ings könne die seit Feb­ru­ar vom Dienst Sus­pendierte noch
dage­gen vorge­hen. Die Frau war 1992 an einem Bran­dan­schlag auf ein
Asyl­be­wer­ber­heim beteiligt und zu ein­er 20-monati­gen Freiheitsstrafe
verurteilt wor­den. Später hat­te sie in der Jus­tizvol­lzugsanstalt Spremberg
eine Aus­bil­dung zur Vol­lzugs­be­di­en­steten absolviert. Über ihre Strafe habe
es zum Zeit­punkt ihrer Ein­stel­lung keine Erken­nt­nisse gegeben, so die
Sprecherin. Die Frau hat­te nur ein Führungszeug­nis vor­legen müssen, in dem
die Strafe nach fünf Jahren nicht mehr aufge­führt ist. Die Sache wurde
ruch­bar, weil eine JVA-Bedi­en­stete die ange­hende Kol­le­gin aus deren Haftzeit
wieder­erkan­nte. Seit 2003 werde bei Ein­stel­lun­gen uneingeschränk­te Auskunft
gefordert, so dass verdeck­te Vorstrafen erkan­nt wür­den, betonte Stacke.

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