Eine 1992 wegen fremdenfeindlicher Straftaten verurteilte Frau
darf nicht als Beamte im Strafvollzug arbeiten. Das Justizministerium lehne
es ab, die Mutter dreier Kinder ins Beamtenverhältnis zu übernehmen, sagte
Sprecherin Dorothee Stacke. Die Ernennung der Frau sei zurückgenommen
worden. Allerdings könne die seit Februar vom Dienst Suspendierte noch
dagegen vorgehen. Die Frau war 1992 an einem Brandanschlag auf ein
Asylbewerberheim beteiligt und zu einer 20-monatigen Freiheitsstrafe
verurteilt worden. Später hatte sie in der Justizvollzugsanstalt Spremberg
eine Ausbildung zur Vollzugsbediensteten absolviert. Über ihre Strafe habe
es zum Zeitpunkt ihrer Einstellung keine Erkenntnisse gegeben, so die
Sprecherin. Die Frau hatte nur ein Führungszeugnis vorlegen müssen, in dem
die Strafe nach fünf Jahren nicht mehr aufgeführt ist. Die Sache wurde
ruchbar, weil eine JVA-Bedienstete die angehende Kollegin aus deren Haftzeit
wiedererkannte. Seit 2003 werde bei Einstellungen uneingeschränkte Auskunft
gefordert, so dass verdeckte Vorstrafen erkannt würden, betonte Stacke.
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