Bernau — Das Amtsgericht Bernau wandelt Jugendstrafe gegen kurdischen
Jugendlichen zugunsten des Angeklagten in milderes Sanktionsmittel um, weil die Jugendstrafe auf Bewährung zum Ausschluss der Anwendung der Altfallregelung (§104a Abs.3 AufenthG bzw. IMK Beschluss ) für die gesamte Familie führe.Diese “Sippenhaft” stelle eine verfassungswidrige Härte dar.
Aus der Urteilsbegründung :
“Das Amtsgericht Bernau — Jugendschöffengericht — ist davon überzeugt, dass die hier in Frage stehende Altfallregelung zunächst den Angeklagten bereits zum bloßen Objekt degradiert und damit seine “Menschenwürde, die
selbstverständlich auch ein unter Duldung stehender Jugendlicher hat,” verletzt.
Denn sofern das Gericht gegen den Angeklagten eine Jugendstrafe verhängt hätte, hätte dies für den Angeklagten die Wirkung zeitigen können, dass seine Familie nicht der Altfallregelung unterfällt und damit aus der
Bundesrepublik gegebenenfalls hätte abgeschoben werden können.…Dies alleine aufgrund des Umstandes, dass er in eine Familie hineingeboren wurde, die seit über 12 Jahren in der Bundesrepublik lediglich geduldet wird. “Weswegen der Gesetzgeber vorliegend zwischen unter Duldung
stehenden jugendlichen Delinquenten und deutschen jugendlichen Delinquenten unterscheidet, vermag das Gericht nicht zu erkennen. Da diese Ungleichbehandlung einzig und allein auf der Abstammung beruht, ist sie damit als verfassungswidrig im Hinblick auf das Diskriminierungsverbot
zu werten.”