Potsdam (ddp). Der brandenburgische Gesetzentwurf zur Verhinderung von Versammlungen an Gräberstätten ist fertig gestellt. Die Vorlage befindet sich in der Ressortabstimmung und soll in der Kabinettssitzung am 22. August beschlossen werden. Das erfuhr ddp aus Regierungskreisen. Mit dem Versammlungsgesetz will die Landesregierung vor allem weitere Neonazi-Aufmärsche am Soldatenfriedhof in Halbe untersagen. Das Erstellen eines Landes-Versammlungsgesetzes war durch die Föderalismusreform möglich geworden. Das derzeitige Gräbergesetz erwies sich vor Gericht als wirkungslos, um Nazi-Aufmärsche in Halbe zu unterbinden. Die Richter räumten dem Grundrecht auf Versammlungsfreiheit Vorrang ein.
Vor dem Soldatenfriedhof in Halbe marschieren jedes Jahr am Vortag des Volkstrauertages im November Hunderte von Rechtsradikalen aus der ganzen Bundesrepublik auf. Im vergangenen Jahr war das »Heldengedenken« zwar von der Polizei verboten worden. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg hatte die Kundgebung jedoch unter Auflagen genehmigt. Der Zug der Neonazis zum Waldfriedhof wurde letztlich von rund 2000 Gegendemonstranten verhindert. In dem Gesetzentwurf heißt es, öffentliche Versammlungen unter freiem Himmel und Aufzüge seien auf Gräberstätten sowie in deren »unmittelbarer und engen räumlichen Nähe« verboten. Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass dadurch die Grundrechte auf Versammlungsfreiheit und der freien Meinungsäußerungen eingeschränkt werden. Laut Gesetzesbegründung soll die Würde der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft geschützt werden. Politische Demonstrationen sollten die Opfer nicht zu »Instrumenten der Meinungskundgabe« degradieren.