Kategorien
Uncategorized

Entwurf für Versammlungsgesetz

Pots­dam (ddp). Der bran­den­bur­gis­che Geset­zen­twurf zur Ver­hin­derung von Ver­samm­lun­gen an Gräber­stät­ten ist fer­tig gestellt. Die Vor­lage befind­et sich in der Ressortab­stim­mung und soll in der Kabi­nettssitzung am 22. August beschlossen wer­den. Das erfuhr ddp aus Regierungskreisen. Mit dem Ver­samm­lungs­ge­setz will die Lan­desregierung vor allem weit­ere Neon­azi-Aufmärsche am Sol­daten­fried­hof in Halbe unter­sagen. Das Erstellen eines Lan­des-Ver­samm­lungs­ge­set­zes war durch die Föder­al­is­mus­re­form möglich gewor­den. Das derzeit­ige Gräberge­setz erwies sich vor Gericht als wirkungs­los, um Nazi-Aufmärsche in Halbe zu unterbinden. Die Richter räumten dem Grun­drecht auf Ver­samm­lungs­frei­heit Vor­rang ein.

Vor dem Sol­daten­fried­hof in Halbe marschieren jedes Jahr am Vortag des Volk­strauertages im Novem­ber Hun­derte von Recht­sradikalen aus der ganzen Bun­desre­pub­lik auf. Im ver­gan­genen Jahr war das »Heldenge­denken« zwar von der Polizei ver­boten wor­den. Das Oberver­wal­tungs­gericht (OVG) Berlin-Bran­den­burg hat­te die Kundge­bung jedoch unter Aufla­gen genehmigt. Der Zug der Neon­azis zum Wald­fried­hof wurde let­ztlich von rund 2000 Gegen­demon­stran­ten ver­hin­dert. In dem Geset­zen­twurf heißt es, öffentliche Ver­samm­lun­gen unter freiem Him­mel und Aufzüge seien auf Gräber­stät­ten sowie in deren »unmit­tel­bar­er und engen räum­lichen Nähe« ver­boten. Aus­drück­lich wird darauf hingewiesen, dass dadurch die Grun­drechte auf Ver­samm­lungs­frei­heit und der freien Mei­n­ungsäußerun­gen eingeschränkt wer­den. Laut Geset­zes­be­grün­dung soll die Würde der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft geschützt wer­den. Poli­tis­che Demon­stra­tio­nen soll­ten die Opfer nicht zu »Instru­menten der Mei­n­ungskundgabe« degradieren. 

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Inforiot