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Heß-Marsch weiter verboten

Am 19. August wollen alte und neue Nazis wieder einen »Rudolf-Heß-Gedenkmarsch« abhal­ten. Dieser ist bis­lang gerichtlich ver­boten. Den­noch mobil­isieren die ober­fränkische Stadt Wun­siedel und die Antifa dagegen.
Das Ver­bot hat Bestand. Ver­gan­gene Woche bestätigte das Ver­wal­tungs­gericht Bayreuth die Ver­botsver­fü­gung des »Heß-Marsches«, welche vom Wun­siedel­er Lan­drat­samt Anfang Juli aus­ge­sprochen wor­den war. Lan­drat Peter Seißler geht davon aus, dass das Ver­bot auch vor dem Oberver­wal­tungs­gericht (OVG) in München und bei Bedarf eben­falls vor dem Bun­desver­fas­sungs­gericht Bestand haben werde.

Jür­gen Rieger, Nazi-Anwalt und Anmelder des jährlichen »Heß-Marsches«, hat am 25. Juli Beschw­erde in München ein­gelegt. Entsch­ieden sei jedoch noch nichts, sagt OVG-Sprech­er Steh­phan Ker­sten dem ND.
Der Hitler­stel­lvertreter Rudolf Heß hat­te sich nach über 40 Jahren Haft im Kriegsver­brecherge­fäng­nis in Berlin-Span­dau 1987 selb­st erhängt. Bald darauf began­nen alte und neue Nazis an Heß´ Grab in Wun­siedel zumeist zu seinem Todestag im August »Gedenkmärsche« zu ver­anstal­ten. Nach dem Ver­bot zen­traler Ver­anstal­tun­gen von 1991–2000, wuchs die Bedeu­tung des »Heß-Marsches« in der Neon­azi-Szene beständig.
Während im Jahr 2001 rund 900 Neon­azis in Wun­siedel demon­stri­erten, waren es im Jahr 2004 gut 5000 aus ganz Europa. Die Proteste dage­gen waren eher spär­lich. Nur 350 Antifas und wenig mehr Wun­siedel­er Bürg­erIn­nen standen 2004 den Recht­en gegenüber, vere­inzelt grif­f­en Neon­azis die Gegenkundge­bun­gen an. Im let­zten Jahr wurde der Auf­marsch mit dem ergänzten §130 StGB verboten.

Nach der Mod­i­fizierung gilt als Volksver­het­zung auch die öffentliche Bil­li­gung, Ver­her­rlichung oder Recht­fer­ti­gung der nation­al­sozial­is­tis­chen Gewaltherrschaft. Neon­azian­walt Jür­gen Rieger ging bis zum Bun­desver­fas­sungs­gericht und scheit­erte. Die Richter erachteten es in ihrer Utreils­be­grün­dung als weniger schlimm, wenn Rieger seinen jährlich wiederkehren­den Spuk ein­mal nicht abhal­ten kann, als wenn der öffentliche Frieden der­art gestört würde.
Auf die Entschei­dun­gen der Gerichte stellen sich auch die Protes­tak­teure in spe ein. Matthias Popp, der Sprech­er der Bürg­erini­tia­tive »Wun­siedel ist bunt« und zweit­er Bürg­er­meis­ter der Stadt, geht davon aus, dass Rieger auch in diesem Jahr bis zum Ver­fas­sungs­gericht gehen wird. »Was die entschei­den, ste­ht in den Ster­nen. Wir wer­den auf bei­de Fälle vor­bere­it­et sein.« Er sehe »keine vernün­ftige Möglichkeit«, dass die Neon­azis ihre Demon­stra­tion durch die Stadt führen, weil über­all Kundge­bun­gen angemeldet seien, gibt Popp sich kämpferisch.

Die Kam­pagne »NS-Ver­her­rlichung stop­pen!», die 2005 gut 2000 Antifas mobil­isieren kon­nte, ruft eben­falls wieder nach Wun­siedel. In diesem Jahr werde man aber nur nach Wun­siedel fahren, wenn der Auf­marsch stat­tfind­et. Inner­halb der Kam­pagne befürchtet man jedoch, dass das Ver­bot gekippt wird. »Wir wer­den da sein, wo die Nazis einen zen­tralen Heß-Marsch abhal­ten, in Wun­siedel oder ander­swo«, sagt Kam­pag­nen­sprech­er Peter Brock. 

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