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Neonazistische Propaganda kann zu Gewalt anstiften

Flug­blät­ter und Plakate waren sein Geschäft. Der nun ver­botene „Schutzbund Deutsch­land” lagerte in sein­er vere­in­seige­nen Druck­erei Zehn­tausende Fly­er, Plakate und Aufk­le­ber. Der Inhalt: Neon­azis­tis­che Het­ze. Am bekan­ntesten wurde das Flug­blatt, auf dem der aus Ghana stam­mende deutsche Fußball-Nation­al­spiel­er Ger­ald Asamoah verunglimpft wurde mit den Worten: „Nein, du bist nicht Deutsch­land!” Ein anderes Flug­blatt schmähte den Bun­de­spräsi­den­ten Horst Köh­ler und sein Engage­ment gegen Anti­semitismus. Weit­ere Feind­bilder des „Schutzbun­des” waren „das raf­fende Kap­i­tal”, „Speku­lanten und Zin­shaie” und „Neger, Polen usw.”, die ange­blich den Deutschen die Arbeit­splätze stre­it­ig macht­en. Ins­ge­samt lehn­ten sich die Forderun­gen auf den Druck­erzeug­nis­sen des „Schutzbun­des” stark an das 25-Punk­te-Pro­gramm der NSDAP von 1920 an. 

Mit dieser ver­fas­sungs­feindlichen Het­ze ist nun Schluss. Der Innen­min­is­ter des Lan­des Bran­den­burg, Jörg Schön­bohm, hat den „Schutzbund Deutsch­land” ver­boten. Grund für das Ver­bot war, dass der Vere­in, der sich aggres­siv gegen die frei­heitliche demokratis­che Grun­dord­nung und den Gedanken der Völk­erver­ständi­gung richtete, eine Wesensver­wandtschaft mit den Nation­al­sozial­is­mus aufwies. Die Ver­botsver­fü­gung wurde am 04. Juli 2006 13 Per­so­n­en zugestellt, 14 Objek­te wur­den durch­sucht und die gesamte „Schutzbund”-eigene Druck­er­w­erk­statt beschlagnahmt. Die Web­seite des Vere­ins, von der recht­sex­trem­istis­che Gesin­nungsgenossen bun­desweit Pro­pa­gan­da­ma­te­ri­alien herun­ter­laden kon­nten, wurde abgeschaltet.

Die ras­sis­tis­che Het­ze des „Schutzbun­des” blieb nicht fol­gen­los, hier ein Beispiel: Der „Schutzbund” belieferte Markus M. aus Hen­nigs­dorf mit Pro­pa­gan­da­ma­te­r­i­al. Der 19jährige M. beließ es aber nicht bei dem Verteilen von Plakat­en, er verteilte auch Tritte: Im Feb­ru­ar 2006 beschädigte Markus M. mit Mit­tätern in Rheins­berg einen Asia-Imbiss, einen Asia-Obst- und Gemüse­laden und zwei weit­ere von Aus­län­dern betriebene Geschäfte, dabei wur­den Fen­ster­scheiben einge­treten und Innenein­rich­tun­gen ver­wüstet. Im März trat M. das Gaze­fen­ster zur Woh­nung ein­er Asi­atin ein und rief „Aus­län­der raus!” Dafür wurde Markus M. am 31. Mai 2006 zu zehn Monat­en Haft verurteilt. Der Fall Markus M. zeigt deut­lich, welche Wirkung recht­sex­trem­istis­che Het­zschriften auf junge Men­schen haben können. 

Die 13 Mit­glieder des „Schutzbun­des Deutsch­land” grif­f­en zwar selb­st nicht zu Gewalt, bei einem von ihnen fand die Polizei aber einen Totschläger. Gab es ihm ein­fach ein Gefühl von Macht, sich dieses poten­zielle Mordinstru­ment unter das Kopfkissen zu leg­en oder wollte er es doch eines Tages benutzen? Befürch­tun­gen, sein Heim kön­nte durch­sucht wer­den, schien der betr­e­f­fende „Kam­er­ad” jeden­falls nicht zu hegen. Auch die anderen Mit­glieder des „Schutzbun­des Deutsch­land” fühlten sich offen­bar sich­er, lagerten sie doch ihre braunen Fly­er und Plakate nicht nur in der Vere­ins­druck­erei, son­dern auch massen­weise zu Hause. Wenn sie glaubten, der Rechtsstaat nehme ver­fas­sungs­feindliche Het­ze hin, so irrten sie. Die Bran­den­burg­er Lan­desregierung beschränkt sich in ihrem Kampf gegen Recht­sex­trem­is­mus nicht auf sym­bol­is­che Gesten, sie legt Neon­azis ganz konkret ihr ver­fas­sungs­feindlich­es Handwerk.

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