Flugblätter und Plakate waren sein Geschäft. Der nun verbotene „Schutzbund Deutschland” lagerte in seiner vereinseigenen Druckerei Zehntausende Flyer, Plakate und Aufkleber. Der Inhalt: Neonazistische Hetze. Am bekanntesten wurde das Flugblatt, auf dem der aus Ghana stammende deutsche Fußball-Nationalspieler Gerald Asamoah verunglimpft wurde mit den Worten: „Nein, du bist nicht Deutschland!” Ein anderes Flugblatt schmähte den Bundespräsidenten Horst Köhler und sein Engagement gegen Antisemitismus. Weitere Feindbilder des „Schutzbundes” waren „das raffende Kapital”, „Spekulanten und Zinshaie” und „Neger, Polen usw.”, die angeblich den Deutschen die Arbeitsplätze streitig machten. Insgesamt lehnten sich die Forderungen auf den Druckerzeugnissen des „Schutzbundes” stark an das 25-Punkte-Programm der NSDAP von 1920 an.
Mit dieser verfassungsfeindlichen Hetze ist nun Schluss. Der Innenminister des Landes Brandenburg, Jörg Schönbohm, hat den „Schutzbund Deutschland” verboten. Grund für das Verbot war, dass der Verein, der sich aggressiv gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung und den Gedanken der Völkerverständigung richtete, eine Wesensverwandtschaft mit den Nationalsozialismus aufwies. Die Verbotsverfügung wurde am 04. Juli 2006 13 Personen zugestellt, 14 Objekte wurden durchsucht und die gesamte „Schutzbund”-eigene Druckerwerkstatt beschlagnahmt. Die Webseite des Vereins, von der rechtsextremistische Gesinnungsgenossen bundesweit Propagandamaterialien herunterladen konnten, wurde abgeschaltet.
Die rassistische Hetze des „Schutzbundes” blieb nicht folgenlos, hier ein Beispiel: Der „Schutzbund” belieferte Markus M. aus Hennigsdorf mit Propagandamaterial. Der 19jährige M. beließ es aber nicht bei dem Verteilen von Plakaten, er verteilte auch Tritte: Im Februar 2006 beschädigte Markus M. mit Mittätern in Rheinsberg einen Asia-Imbiss, einen Asia-Obst- und Gemüseladen und zwei weitere von Ausländern betriebene Geschäfte, dabei wurden Fensterscheiben eingetreten und Inneneinrichtungen verwüstet. Im März trat M. das Gazefenster zur Wohnung einer Asiatin ein und rief „Ausländer raus!” Dafür wurde Markus M. am 31. Mai 2006 zu zehn Monaten Haft verurteilt. Der Fall Markus M. zeigt deutlich, welche Wirkung rechtsextremistische Hetzschriften auf junge Menschen haben können.
Die 13 Mitglieder des „Schutzbundes Deutschland” griffen zwar selbst nicht zu Gewalt, bei einem von ihnen fand die Polizei aber einen Totschläger. Gab es ihm einfach ein Gefühl von Macht, sich dieses potenzielle Mordinstrument unter das Kopfkissen zu legen oder wollte er es doch eines Tages benutzen? Befürchtungen, sein Heim könnte durchsucht werden, schien der betreffende „Kamerad” jedenfalls nicht zu hegen. Auch die anderen Mitglieder des „Schutzbundes Deutschland” fühlten sich offenbar sicher, lagerten sie doch ihre braunen Flyer und Plakate nicht nur in der Vereinsdruckerei, sondern auch massenweise zu Hause. Wenn sie glaubten, der Rechtsstaat nehme verfassungsfeindliche Hetze hin, so irrten sie. Die Brandenburger Landesregierung beschränkt sich in ihrem Kampf gegen Rechtsextremismus nicht auf symbolische Gesten, sie legt Neonazis ganz konkret ihr verfassungsfeindliches Handwerk.