Ab dem 1. April 2005 müssen Banken, durch das in Kraft tretende „Gesetz zur
Förderung der Steuerehrlichkeit“ Behörden Auskunft über ihre KundenInnen
geben.
Das Gesetz erlaubt es, dass Finanzämter, Sozialämter, Arbeitsagenturen und
Bafög-Ämter die Konto- und Depotnummern, Einrichtungs- und Auflösungstag,
sowie Namen und Geburtsdatum von KontoinhaberInnen und
Verfügungsberechtigten abfragen.
Besondere Verdachtsmomente sind nicht mehr nötig
Schon nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 war es für Polizei
und Staatsanwaltschaft möglich bei einem angeblichen Verdacht auf
Geldwäsche, Terrorismus oder z.B. Mietschulden die Kontodaten bei Banken
abzufragen.
Das pikante an diesem neuen Gesetz ist, dass sich SachberarbeiterInnen ohne
einen besonderen Verdachtsmoment und vor allem ohne Genehmigung einen
Überblick verschaffen können.
Mit einem Knopfdruck erfahren sie, wo die Steuerzahler ihre Gelder bunkern
und über welche Konten sie Vollmachten haben.
Und das alles unter der Rückendeckung des Finanzministers Hans Eichel (SPD):
“Es genügt (…), wenn aufgrund konkreter Momente oder aufgrund allg.
Erfahrungen ein Kontoabruf (…) angezeigt ist.“ und mit dem Segen des
Bundesverfassungsgerichtes: „Es reicht nicht aus, sich auf die freiwilligen
Angaben der BürgerInnen zu verlassen, wenn es ums Eintreiben von Steuern
geht.“!
Die Beamten brauchen weder von den Betroffenen, noch vom Vorgesetzten oder
gar vom Gericht die Erlaubnis zum durchstöbern.
Das Ministerium will erst nachträglich die Betroffenen über die Kontoabfrage
informieren.
Politische Einschätzung:
Das Gesetzt erklärt alle steuerzahlenden Menschen zu Kriminellen und der
Datenschutz sowie das Bankgeheimnis werden mit Füßen getreten.
Es könnte gar möglich sein, dass Finanzbeamte aus reiner Neugierde, in Daten
von Nachbarn oder Bekannten herumschnüffeln.
Das Ziel herrschender Politik scheint einen antidemokratischen
Überwachungsstaat zu fokussieren.
Freiheit stirbt mit Sicherheit!