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Ermyas-Prozess: Neue Stimmanalyse gefordert

(Frank Jansen) Pots­dam — Im „Ermyas-Prozess“ hat Ober­staat­san­walt Rüdi­ger Falch gestern ein weit­eres Stim­mgutacht­en beantragt, mit dem doch noch die Vor­würfe gegen die Angeklagten Björn L. und Thomas M. erhärtet wer­den sollen. Laut Falch kann Pro­fes­sor Sameh Rah­man vom Min­er­al­o­gis­chen Insti­tut der Uni­ver­sität Han­nover mit ein­er selb­st entwick­el­ten, dig­i­tal­en Meth­ode einen „akustis­chen Fin­ger­ab­druck“ liefern, der Björn L. und Thomas M. belas­ten würde. 

Die Stim­men der bei­den spie­len in dem Prozess eine beson­dere Rolle. In der Tat­nacht hat­te Ermyas M. verge­blich seine Frau angerufen, doch blieb das Handy des Deutschäthiopiers eingeschal­tet. Die Mobil­box der Frau zeich­nete dann den Beginn des ver­balen Kon­flik­ts zwis­chen Ermyas M. und zwei Män­nern am Tatort in Pots­dam auf. In dem Mitschnitt sind Äußerun­gen wie „oller Nig­ger“ zu hören. Laut Anklage soll Björn L. kurz darauf Ermyas M. einen lebens­ge­fährlichen Faustschlag gegen den Kopf ver­set­zt haben. Die Staat­san­waltschaft glaubt, die Stim­men der bei­den Angeklagten seien auf der Mobil­box zu erkennen. 

Vor Gericht trug jedoch Anfang Mai eine Sachver­ständi­ge des Lan­deskrim­i­nalamts ein Gutacht­en vor, wonach es nur mäßig wahrschein­lich ist, dass eine Stimme auf der Mobil­box mit der von Björn L. iden­tisch ist. Und Thomas M. sei gar nicht zu hören. Die Exper­tin erk­lärte das Resul­tat mit der schlecht­en Qual­ität des Mitschnitts. Nun hofft Falch, der Wis­senschaftler aus Han­nover kön­nte mehr aus der Aufze­ich­nung her­aus­holen. Die Strafkam­mer will diese Woche entschei­den, ob sie den Antrag auf ein zweites Stim­mgutacht­en zulässt.

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