Erneuter Berlin-Ausflug wird 28-Jährigem zum Verhängnis
(Nordkurier Prenzlau, 26.6.) Prenzlau (sta). Das Sprichwort “Wer nicht hören will, muss fühlen”
ist bei uns hinlänglich bekannt. Ob es sich auch beim 28-jährigen A.
aus Pakistan herum gesprochen hat, muss bezweifelt werden. Bereits
mehrfach musste er sich vor Gericht verantworten.
Sein Vergehen: Verstoß gegen die Aufenthaltsbeschränkung im Landkreis
Uckermark.
Dass er Prenzlau nur mit einem Urlaubsschein verlassen darf, war dem
Angeklagten wohl bekannt. Bereits dreimal, in den Jahren 1998, 1999
und 2000, wurde er mit Geldstrafen wegen Zuwiderhandlungen zur
Verantwortung gezogen. Die letzte Verurteilung vor zwei Jahren
brachte ihm eine Bewährungsstrafe ein. Und dennoch schien er keine
Lehren daraus gezogen zu haben.
Am 13. Mai vergangenen Jahres wurde er erneut in Berlin aufgegriffen,
zwei Tage, bevor seine Bewährungszeit endete. Die einen sagen Pech
dazu, andere nennen es dreist. Warum er es trotz der drohenden
Verurteilung immer wieder tat, schilderte er so: “Ich wollte eine
Bekannte besuchen und Dokumente bei der Botschaft beglaubigen
lassen.” Er habe keinen Urlaubschein beantragt, weil es ein Sonntag
war und er ihn sowieso nicht bekommen hätte. “Und wenn man keinen
kriegt, dann fährt man trotzdem”, ergänzte der Richter die
Ausführungen des Angeklagten. “Ja, was kann man anders machen”,
bestätigte dieser, und setzte hinzu, “dass man doch auch mal Freunde
besuchen und die Langeweile vertreiben müsse.” Argumente, die sehr
häufig bei Gericht zu vernehmen sind, aber nichts an der Strafbarkeit
der Handlung ändern. “Erschwerend kommt hinzu, dass es immer mehrere
Verstöße waren, die letztlich zu einer Hauptverhandlung
zusammengefasst wurden”, stellte der Staatsanwalt fest.
Die letzte Tat, wo er ebenfalls in Berlin aufgegriffen wurde, lag
erst drei Monate zurück. Da es unter laufender Bewährung geschah und
bereits mehrere Vorverurteilungen existierten, komme eine Geld- oder
Bewährungsstrafe nicht mehr in Betracht. Die geschilderten Probleme
der Asylbewerber in Deutschland sind bekannt und nachvollziehbar,
doch die Gesetze sind da, damit sie eingehalten werden, meinte der
Staatsanwalt. In letzter Konsequenz bleibe dann nur noch die
Verhängung einer Freiheitsstrafe. Sechs Monate Haft sah die
Staatsanwaltschaft in diesem Fall als gegeben an.
Vier Monate verhängt
“Ich habe mein Bestes versucht, aber manchmal muss man eben fahren”,
meinte der Angeklagte in seinem Schlusswort. Die Strafe sei zu hoch,
und er werde dafür beten, es nicht wieder zu tun.
Das Gericht erkannte auf vier Monate Freiheitsstrafe, und mit dem
Widerruf der Bewährungsverurteilung muss er ebenfalls rechnen.
“Berlin gehöre nun einmal nicht zum Landkreis Uckermark”, sagte der
Richter in der Urteilsbegründung. Und Vorschriften sind dazu da, um
sie einzuhalten und nicht nach eigenem Ermessen auszulegen. “Bei
einem gestellten Antrag auf einen Urlaubsschein hätte man hier das
vielleicht anders werten müssen”, so der Richter. Denn klar bleibe
eines: Für eine Beurkundung ist auch die Genehmigung für einen Tag
möglich und die wird auch erteilt.