Potsdam (dpa) Brandenburgs Innenminister Jörg Schönbohm (CDU) hat Maßnahmen gegen die Erschleichung von Aufenthaltsgenehmigungen durch falsche Vaterschaftsanerkennungen gefordert. “Bei den Vaterschaftsanerkennungen droht ein ähnlicher massenhafter Rechtsmissbrauch wie es ihn schon bei Scheinehen gegeben hat”, sagte Schönbohm am Donnerstag in Potsdam. Behörden sollten das Recht haben, bei Verdacht in bestimmten Fristen die Vaterschaftsanerkennung zu überprüfen und anzufechten. Das sei ihnen derzeit verwehrt.
“Die derzeitige Gesetzeslücke ermöglicht Mutter und Kind durch eine falsche Vaterschaftsanerkennung ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht in Deutschland einschließlich umfassender Sozialhilfeansprüche”, sagte Schönbohm. Umgekehrt könnten sich auch ausländische Männer durch eine zum Schein erklärte Vaterschaft Aufenthaltsanspruch und Sozialhilfeansprüche sichern. Zudem ermögliche der so erlangte Aufenthaltstitel, enge Familienangehörige nachzuholen.
Der Innenminister kritisierte, dass der Bund sich bislang weigere, in dieser Frage zu handeln. Hinter den falschen Vaterschaftsanerkennungen steckten lukrative und organisierte Strukturen. “Wie hoch der Anteil der unzutreffenden Vaterschaftsanerkennungen tatsächlich ist, können die Zahlen wegen der bestehenden gesetzlichen Beschränkungen nicht belegen”, räumte Schönbohm ein.
In Brandenburg wurden zwischen dem 1. April 2003 und dem 31. März 2004 insgesamt 173 Aufenthaltstitel nach einer Vaterschaftsanerkennung an unverheiratete Mütter eines deutschen Kindes erteilt. In 163 Fällen war die Mutter zum Zeitpunkt der Vaterschaftsanerkennung ausreisepflichtig. Hinzu kamen 95 ausländische Männer ohne Aufenthaltsgenehmigung, die die Vaterschaft für ein deutsches Kind oder ein ausländisches Kind mit Aufenthaltsgenehmigung anerkannten und nach einem entsprechenden Antrag eine Aufenthaltserlaubnis oder eine Duldung erhielten.
Bundesweit wurde nach einer im Auftrag der Innenministerkonferenz durchgeführten Erhebung im gleichen Zeitraum in 2289 Fällen nach einer Vaterschaftsanerkennung eine Aufenthaltsgenehmigung an eine unverheiratete ausländische Mutter eines deutschen Kindes erteilt. 1665 Mütter waren zum Zeitpunkt der Vaterschaftsanerkennung ausreisepflichtig. Ferner erhielten 1396 Männer, die die Vaterschaft für ein deutsches Kind oder ein ausländisches Kind mit Aufenthaltsgenehmigung anerkannten, nach einem entsprechenden Antrag eine Aufenthaltserlaubnis oder eine Duldung.