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Kamerunerin noch im Gericht verhaftet

NEURUPPIN Die mit dem Aids-Virus infizierte Jubi­line G. aus Kamerun, die im Som­mer 2004 bei einem Abschiebev­er­such eine Polizistin gebis­sen hat­te — ohne dass diese sich ansteck­te -, ist gestern vom Amts­gericht Neu­rup­pin wegen Schul­dun­fähigkeit freige­sprochen wor­den. Laut Gutacht­en lei­det die Frau seit Jahren an para­noi­der Schiz­o­phre­nie, erk­lärte das Gericht zur Begrün­dung. Nach dem Freis­pruch wurde die aus­reisepflichtige Frau auf Antrag der Aus­län­der­be­hörde von Ost­prig­nitz-Rup­pin in Abschiebung­shaft genommen. 

Ob die 30-Jährige das Land ver­lassen muss, ist allerd­ings ungewiss. Ihr Vertei­di­ger, Stef­fen Sauer aus Pots­dam, will die Abschiebung mit Blick auf die Erkrankung sein­er Man­dan­tin ver­hin­dern und beantragt deshalb die Wieder­auf­nahme des Asy­lantrags bei der Bun­de­sanstalt für Migra­tion. Er gehe davon aus, dass eine Abschiebung für Jubi­line G. lebens­bedrohlich sei, so Sauer. Eine Aids-Infek­tion könne in Kamerun deut­lich schlechter behan­delt wer­den als in Deutsch­land. Zudem wür­den psy­chis­che Erkrankun­gen wie Schiz­o­phre­nie in Afri­ka nicht aus­re­ichend ern­stgenom­men, was die G.s Über­leben­schan­cen weit­er reduziere. 

Die Aus­län­der­be­hörde zeigt sich koop­er­a­tions­bere­it und macht die Abschiebung vom Ergeb­nis eines ärztlichen Gutacht­ens abhängig. “Es muss sichergestellt wer­den, dass der Frau bei ihrer Rück­kehr keine Gefahr für Leib und Leben dro­ht”, hieß es.

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