NEURUPPIN Die mit dem Aids-Virus infizierte Jubiline G. aus Kamerun, die im Sommer 2004 bei einem Abschiebeversuch eine Polizistin gebissen hatte — ohne dass diese sich ansteckte -, ist gestern vom Amtsgericht Neuruppin wegen Schuldunfähigkeit freigesprochen worden. Laut Gutachten leidet die Frau seit Jahren an paranoider Schizophrenie, erklärte das Gericht zur Begründung. Nach dem Freispruch wurde die ausreisepflichtige Frau auf Antrag der Ausländerbehörde von Ostprignitz-Ruppin in Abschiebungshaft genommen.
Ob die 30-Jährige das Land verlassen muss, ist allerdings ungewiss. Ihr Verteidiger, Steffen Sauer aus Potsdam, will die Abschiebung mit Blick auf die Erkrankung seiner Mandantin verhindern und beantragt deshalb die Wiederaufnahme des Asylantrags bei der Bundesanstalt für Migration. Er gehe davon aus, dass eine Abschiebung für Jubiline G. lebensbedrohlich sei, so Sauer. Eine Aids-Infektion könne in Kamerun deutlich schlechter behandelt werden als in Deutschland. Zudem würden psychische Erkrankungen wie Schizophrenie in Afrika nicht ausreichend ernstgenommen, was die G.s Überlebenschancen weiter reduziere.
Die Ausländerbehörde zeigt sich kooperationsbereit und macht die Abschiebung vom Ergebnis eines ärztlichen Gutachtens abhängig. “Es muss sichergestellt werden, dass der Frau bei ihrer Rückkehr keine Gefahr für Leib und Leben droht”, hieß es.