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Mord verhindert

von M. Lukaschewitsch 

Pots­dam — Sie ist eine Leben­sret­terin. Eine Heldin auch? Nicole Lüdek­ing aus Brandenburg/Havel winkt ab. “Ich habe gar nicht nachgedacht, son­dern gemacht, was man tun muß”, sagt die 25jährige. Eine Selb­stver­ständlichkeit. Frank Tie­mann nen­nt es einen “lei­der nicht alltäglichen Akt der Zivilcourage”. 

Der Vor­sitzende Richter am Pots­damer Landgericht leit­et den Prozeß gegen den Bun­deswehr-Ober­feld­webel und Fam­i­lien­vater Torsten Z., der eben­falls aus Brandenburg/Havel stammt. Der 26jährige ist des ver­sucht­en Mordes an dem keni­an­is­chen Asyl­be­wer­ber Oskar M. (30) angeklagt; daß die Anklage nicht auf Mord lautet, ver­danken Täter und vor allem Opfer dieser Nicole Lüdeking. 

Torsten Z., Oskar M. und die junge Frau hat­ten am frühen Mor­gen des 18. Juli 2004 in der Havel­stadt unab­hängig voneinan­der eine Diskothek ver­lassen. 50 Meter weit­er an der Bushal­testelle attack­ierte Z. den Keni­an­er aus frem­den­feindlichen Motiv­en mit ein­er abge­broch­enen Flasche. Die junge Frau griff ein, pack­te Z. am linken Arm, dessen Hand das Glas umk­lam­merte, und stemmte sich “mit aller Kraft” gegen den bul­li­gen Sol­dat­en. Redete minuten­lang auf ihn ein und hielt ihn so davon ab, sein bere­its schw­er ver­let­ztes Opfer umzubrin­gen. Z. hat­te es mit der messer­schar­fen Kante der Flasche in den Hals gestochen. 

Angst habe sie in dem Moment nicht gehabt, sagt die Mut­ter ein­er vier­jähri­gen Tochter gestern als Zeu­g­in im Prozeß. Das Risiko, daß der Sol­dat auch ihr was antun kön­nte, habe sie ver­drängt. Für den Täter wäre es kein Prob­lem gewe­sen, die zier­liche Frau wegzus­toßen. Z. sei wie von Sin­nen gewe­sen, berichtet Nicole Lüdek­ing; tänzelte unruhig hin und her “wie ein Box­er im Ring”; schob seinen Oberkör­p­er immer wieder in Rich­tung des Opfers. Atmete schnell, preßte hastig immer wieder her­vor: “Euch Aus­län­dern geht′s zu gut hier.” — “Er schien zu allem entschlossen”, sagt die 25jährige, sie redete trotz­dem auf ihn ein. Irgend­wann beruhigte er sich. “Vielle­icht über­raschte es ihn, daß eine Frau sich in den Weg stellte”, fragt sich Nicole Lüdeking. 

“So viel Mut ist bei Über­grif­f­en auf Aus­län­der in Bran­den­burg lei­der nicht die Regel, Sie kön­nen zu Recht stolz auf sich sein”, gibt ihr Richter Tie­mann mit. Die Frau weiß, daß sie nun von eini­gen Men­schen als Nest­beschmutzerin und Ver­rä­terin beschimpft wer­den wird. Kurz vor dem Prozeß habe ein Bekan­nter des Angeklagten sie gefragt: “Find­en Sie es schön, einen unschuldigen Fam­i­lien­vater ins Gefäng­nis zu brin­gen?” Sie sagt nur: “Ich würde es wieder so machen”. 

Zeu­g­in hielt Unterof­fizier von weit­er­er Gewalt ab Prozess um ver­sucht­en Mord an Kenianer

Pots­dam – Nicole L. rutscht am Don­ner­stag auf ihrem Stuhl im Zeu­gen­stand des Pots­damer Landgericht­es hin und her. Aufge­bracht. Wie beschreibt man das? “Er hat sich aufgepumpt wie ein Box­er vor dem Kampf”, erk­lärt die kleine 25-jährige Rau­mausstat­terin aus Bran­den­burg. Sie musste den Haup­tangeklagten Unterof­fizier Thorsten Z. am Handge­lenk fes­thal­ten und auf ihn einre­den, damit er sich nicht wieder auf den Keni­an­er Oscar M. stürzt, der mit ein­er stark blu­ten­den Wunde am Hals zunächst am Boden lag, dann unter Schock herumlief. 

Zweit­er Ver­hand­lungstag im Prozess gegen Thorsten Z. und den Mitangeklagten Andreas R.. Die junge Frau ist eine der Hauptzeug­in­nen gegen den drahti­gen 26-jähri­gen Ober­feld­webel, dem der Staat­san­walt ver­sucht­en Mord “aus frem­den­feindlich motiviert­er Wut” vor­wirft und den großen 30-jähri­gen Mau­r­er Andreas R., der den Keni­an­er beschimpft und zu Boden geschla­gen haben soll. 

Nicole L. und ihre Fre­undin kamen – wie die Angeklagten sowie Oscar M. und sein keni­an­is­chen Begleit­er – am 18. Juli 2004 gegen 5 Uhr mor­gens aus der Bran­den­burg­er Disko “Piephahn”, sie ahn­ten, dass es zu ein­er Schlägerei kommt, sagt die junge Frau, die Angeklagten hät­ten die Keni­an­er angepö­belt, “Aus­län­dern würde es in Deutsch­land bess­er gehen als den Deutschen”. Die Stim­mung sei anges­pan­nt, aggres­siv gewe­sen. Die Frauen standen in kurz­er Ent­fer­nung, aber außer Sichtweite zu der Bushal­testelle, an der die bei­den Keni­an­er auf die Angeklagten trafen. Als sie ein lautes, klir­ren­des Geräusch hörten, liefen sie hin und fan­den Oscar M. blu­tend am Boden liegend, Thorsten Z. habe einige Meter ent­fer­nt ges­tanden, eine Scherbe in der Hand zer­drück­end, Andreas R. und den zweit­en Keni­an­er hat sie nicht wahrgenom­men – Thorsten Z. hat­te hinge­gen am ersten Ver­hand­lungstag erk­lärt, er habe keine Flasche zer­schla­gen, son­dern eine am Wege liegende Scherbe aufgenom­men. Das sei das Let­zte, an das er sich erin­nere, er sei voll­trunk­en gewe­sen. Das allerd­ings kon­nte Nicole L. Nicht bestäti­gen. Thorsten Z. habe wed­er gewankt, noch gelallt. Auch der später auftre­tende Zeuge Sebas­t­ian D. schätzte den Haup­tangeklagten nicht als alko­holisiert ein, als er ihn fröh­lich beim Tanzen antraf. Thorsten Z. habe gläserne Augen gehabt, erzählt er: “Er sah aus, als ob der Dro­gen drin gehabt hätte”. Sebas­t­ian D. hat sich aus der disko ver­ab­schiedet bevor es zu dem Über­griff auf die Keni­an­er kam. Mögliche Ret­tung aus der Nach­barschaft blieb Oscar M. ver­wehrt. Ein Mann aus dem Haus gegenüber der Hal­testelle habe “Ruhe” gebrüllt. Als Oscar M. um Hil­fe rief, schloss der Mann das Fen­ster, erzählt Nicole L. Bern­hard A., der DJ im Piephahn, drück­te dem hil­fe­suchen­den Keni­an­er mit der klaf­fend­en Hal­swunde Servi­et­ten in die Hand und ließ ihn vor der Tür der Disko ste­hen, die der Chef der Disko daraufhin von innen abschloss. Als der “Schwarz­neger” an die Tür häm­merte, habe er ger­ade seine Sachen gepackt, berichtete der Kranken­trans­porteur, der bei einem früheren Ver­hör angegeben hat­te, dass die Wunde lebens­ge­fährlich aus­ge­se­hen habe, gestern vor Gericht. Damit machte er weit­er, nach­dem der Ver­let­zte fort war. “Ich wollte Feier­abend machen”. Einen Kranken­wa­gen habe er nicht gerufen, das hätte der Keni­an­er “partout nicht gewollt”.

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