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Hatten Polizei und Bundeswehr Abkommen bei Naziaufmarsch?

(Andreas Fritsche) Irgen­det­was ist faul am mut­maßlichen Auftreten von Sol­dat­en am Rande der Proteste gegen einen Neon­azi-Auf­marsch am 30. Okto­ber in Pots­dam. Das ist die Überzeu­gung des PDS-Land­tagsab­ge­ord­neten Ste­fan Sar­rach, der deshalb jet­zt erneut eine Kleine Anfrage dazu ein­gere­icht hat. 

Entwed­er halfen die Bun­deswehrmän­ner bei den Auss­chre­itun­gen auf der Lan­gen Brücke der Polizei– dies wäre ein Ver­stoß gegen das Grundge­setz, das der­ar­tige Ein­sätze im Inland ver­bi­etet. Oder die Sol­dat­en hiel­ten sich pri­vat dort auf– was mit §3 des Ver­samm­lungs­ge­set­zes kol­li­diert. Bei Demon­stra­tio­nen oder Kundge­bun­gen dür­fen nur Polizis­ten uni­formiert sein. Die Beamten hät­ten dem­nach ein­schre­it­en müssen. 

Sar­rach stellte eine zweite Anfrage, weil er mit der Antwort auf seine erste Anfrage vom 9. Dezem­ber unzufrieden ist. Daraufhin hat­te Innen­min­is­ter Jörg Schön­bohm (CDU) Anfang Dezem­ber lediglich weit­er­erzählt, was das Pots­damer Polizeiprä­sid­i­um zu den Vor­wür­fen mit­teilte: Kon­tak­te zwis­chen Polizei und Bun­deswehr seien nicht bekan­nt. Soll­ten sich uni­formierte Sol­dat­en im Ein­satzge­bi­et aufge­hal­ten haben, “so geschah das ohne Wis­sen der Einsatzleitung”. 

Eine gründlichere und voll­ständi­ge Recherche wäre möglich und auch erforder­lich gewe­sen, moniert Sar­rach und stellte deshalb seine fünf Fra­gen fast wort­gle­ich noch ein­mal. Um dem Innen­min­is­teri­um auf die Sprünge zu helfen, legte der PDS-Poli­tik­er dies­mal die Kopie eines Fotos bei, das er beim linksalter­na­tiv­en Inter­net-Nachricht­en­fo­rum Indy­media gefun­den hat. Nach Ken­nt­nis von Sar­rachs Mitar­beit­er Mark Wag­n­er ist es das erste Mal, dass im Bran­den­burg­er Land­tag eine Anfrage samt Foto ein­gere­icht wurde. Die Land­tagsver­wal­tung lehnte es aber ab, die Anfrage mit Foto ent­ge­gen­zunehmen– aus Grün­den des Daten­schutzes, wie Land­tagssprech­er Ger­not Schmidt erläuterte. Sar­rach kann die Zurück­weisung nicht nachvol­lziehen und ver­langt vom Land­tagspräsi­den­ten Gunter Fritsch (SPD) eine schriftliche Begrün­dung. Er behält sich vor, wegen der Sache vors Lan­desver­fas­sungs­gericht zu ziehen. 

Ein Zeuge ver­sicherte Sar­rach, dass Polizis­ten und Sol­dat­en gemein­sam in einem Polizeibus an der Lan­gen Brücke anlangten und nan­nte auch das Kennze­ichen des Fahrzeugs. Dies und einige Erleb­nis­berichte zwin­gen nach Ansicht von Sar­rach dazu, das Geschehen zu unter­suchen. “Tat­säch­lich ist meines Eracht­ens mit aller­größter Wahrschein­lichkeit von einem gemein­samen und ein­ver­ständlichen Auftreten von Polizei und Sol­dat­en auszugehen.” 

Dass Schön­bohms Ressort nicht gründlich nach­forschte und den Vor­fall nicht zufrieden stel­lend erk­lärte, sei eine “Frech­heit”, heißt es aus dem Büro des Abge­ord­neten. Vom Min­is­teri­um war gestern keine Stel­lung­nahme zu bekommen.

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