Am Montag haben im brandenburgischen Zehdenick die ersten Bußgeldverfahren gegen Antifaschisten stattgefunden, die am 3. März in Halbe versucht hatten, einen Neonaziaufmarsch zu blockieren. Der Tag vor dem Amtsgericht endete mit einem Etappensieg für die Blockierer: Die Anklage gegen eine Beschuldigte wurde fallengelassen, die übrigen Verfahren wurden vertagt und zusammengelegt. Die Betroffenen müssen sich nun am 11. November erneut vor Gericht einfinden. Am Montag erschienen neben den Vorgeladenen rund 20 Unterstützer, die vor dem Gerichtsgebäude mit Transparenten und Schildern auf die skandalösen Forderungen aufmerksam machten und bekräftigten »Bezahlt wird nicht!«.
Am 3. März hatte die Polizei in Halbe eine Blockade gegen das sogenannte Heldengedenken von Neofaschisten gewaltsam geräumt. Nachdem die Menge abgedrängt worden war, zog die Polizei willkürlich einen Kessel um 70 Personen und stellte deren Identität fest. Wenig später erhielten die Betroffenen Bußgeldforderungen wegen »Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz«, wogegen diese Widerspruch einlegten.
Die Antifaschisten sollten jeweils 124 Euro zahlen. Minderjährige bekamen Strafbescheide über 70 Euro. Am Montag argumentierte die Verteidigung, daß nicht feststellbar sei, wer an der Blockade teilgenommen habe. Die Menge der Eingeschlossenen habe sich inmitten vieler anderer Gegendemonstranten befunden.
Unabhängig davon sehen sich die Beschuldigten auch politisch im Recht. In einer Erklärung der Kampagne »NS-Verherrlichung stoppen« heißt es, Neonaziaufmärsche zu blockieren ist unser Recht«. Zudem wird kritisiert, daß von Politikern aller Parteien einerseits zu Zivilcourage aufgerufen wird, gegen Aktivisten, die dem Ruf folgen, dann aber mit Polizeigewalt und Bußgeldverfahren vorgegangen wird.