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Etappensieg für Blockierer von Halbe

Am Mon­tag haben im bran­den­bur­gis­chen Zehdenick die ersten Bußgeld­ver­fahren gegen Antifaschis­ten stattge­fun­den, die am 3. März in Halbe ver­sucht hat­ten, einen Neon­azi­auf­marsch zu block­ieren. Der Tag vor dem Amts­gericht endete mit einem Etap­pen­sieg für die Block­ier­er: Die Anklage gegen eine Beschuldigte wurde fal­l­en­ge­lassen, die übri­gen Ver­fahren wur­den vertagt und zusam­men­gelegt. Die Betrof­fe­nen müssen sich nun am 11. Novem­ber erneut vor Gericht ein­find­en. Am Mon­tag erschienen neben den Vorge­lade­nen rund 20 Unter­stützer, die vor dem Gerichts­ge­bäude mit Trans­par­enten und Schildern auf die skan­dalösen Forderun­gen aufmerk­sam macht­en und bekräftigten »Bezahlt wird nicht!«.

Am 3. März hat­te die Polizei in Halbe eine Block­ade gegen das soge­nan­nte Heldenge­denken von Neo­faschis­ten gewalt­sam geräumt. Nach­dem die Menge abge­drängt wor­den war, zog die Polizei willkür­lich einen Kessel um 70 Per­so­n­en und stellte deren Iden­tität fest. Wenig später erhiel­ten die Betrof­fe­nen Bußgeld­forderun­gen wegen »Ver­stoßes gegen das Ver­samm­lungs­ge­setz«, woge­gen diese Wider­spruch einlegten. 

Die Antifaschis­ten soll­ten jew­eils 124 Euro zahlen. Min­der­jährige beka­men Straf­beschei­de über 70 Euro. Am Mon­tag argu­men­tierte die Vertei­di­gung, daß nicht fest­stell­bar sei, wer an der Block­ade teilgenom­men habe. Die Menge der Eingeschlosse­nen habe sich inmit­ten viel­er ander­er Gegen­demon­stran­ten befunden.

Unab­hängig davon sehen sich die Beschuldigten auch poli­tisch im Recht. In ein­er Erk­lärung der Kam­pagne »NS-Ver­her­rlichung stop­pen« heißt es, Neon­azi­aufmärsche zu block­ieren ist unser Recht«. Zudem wird kri­tisiert, daß von Poli­tik­ern aller Parteien ein­er­seits zu Zivil­courage aufgerufen wird, gegen Aktivis­ten, die dem Ruf fol­gen, dann aber mit Polizeige­walt und Bußgeld­ver­fahren vorge­gan­gen wird.

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