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EU überprüft Brandenburger Datenschutz-Methoden

Pots­dam (ddp/MOZ) Die Europäis­che Union (EU) über­prüft Bran­den­burg­er Daten­schutz-Meth­o­d­en. Es sei ein Ver­tragsver­let­zungsver­fahren gegen das Land eröffnet wor­den, teilte der Innen­ex­perte der oppo­si­tionellen PDS-Frak­tion, Hans-Jür­gen Schar­fen­berg, in Pots­dam mit. Die EU rüge, dass der Daten­schutz im pri­vat­en Bere­ich keine Sache des Daten­schutzbeauf­tragten ist, son­dern der Regierung unter­stellt bleibt. Das sei auch in anderen Bun­deslän­dern so, ver­stoße aber gegen gel­tendes Recht. 

Schar­fen­berg sagte, die Frage sei, wozu es einen unab­hängi­gen Daten­schutzbeauf­tragten gebe, wenn der wichtige Pri­vat­bere­ich der Regierung unter­stellt sei. Die EU habe Ver­tragsver­let­zungsver­fahren gegen Bran­den­burg und weit­ere Bun­deslän­der eröffnet, weil Zweifel an der Unab­hängigkeit der Kon­trollen bestünden. 

Laut Schar­fen­berg ver­langt die PDS seit Jahren, die überkommene Prax­is zu ändern. Das sei vom Innen­min­is­teri­um stets abgelehnt wor­den, weil es ange­blich für eine Kor­rek­tur keine Ver­an­las­sung gebe. Bran­den­burg solle Berlin als Vor­bild nehmen, fügte Schar­fen­berg hinzu. Dort sei der Daten­schutzbeauf­tragte sowohl für den öffentlichen als auch den pri­vat­en Bere­ich zuständig. In der Bun­de­shaupt­stadt sei damit die Unab­hängigkeit des Daten­schutzes gewährleistet. 

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