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Experten warnen vor Unterzeichnung

POTSDAM Eigentlich war gestern eine ganz gewöhn­liche Anhörung geplant.
The­ma: Der Staatsver­trag zwis­chen dem Land und der Jüdis­chen Landesgemeinde.
Doch zwis­chen­zeitlich eskalierte die Stim­mung im Haup­tauss­chuss des
Pots­damer Land­tags. Schi­mon Nebrat von der Geset­zestreuen Jüdischen
Lan­des­ge­meinde nutzte seine Redezeit zu einem ver­balen Run­dum­schlag gegen
Kul­tur­min­is­terin Johan­na Wan­ka (CDU). Diese betreibe eine “diskri­m­inierende
und anti­semi­tis­che Poli­tik” und der Staatsver­trag sei “ein Sprung zurück in
das Jahr 1938”, schäumte Nebrat. Mit seinen rhetorischen Aus­fällen sorgte er
für sel­tene Ein­mütigkeit: Selb­st die Oppo­si­tion ver­wahrte sich gegen Nebrats
maßlose Unterstellungen. 

Hin­ter­grund des Eklats: Im Jan­u­ar einigten sich das Land und die Jüdische
Lan­des­ge­meinde mit rund 1240 Mit­gliedern auf einen Staatsver­trag. Darin
wur­den der hoch ver­schulde­ten Gemeinde unter anderem 200 000 Euro pro Jahr
an staatlichen Mit­teln zugesichert. Die konkur­ri­erende Gesetzestreue
Jüdis­che Lan­des­ge­meinde (1999 gegrün­det und nach eige­nen Angaben 430
Mit­glieder) ging leer aus. Ihre Forderung nach ein­er eigenen
insti­tu­tionellen Förderung wurde vom Kul­tur­min­is­teri­um bis­lang abgelehnt,
alter­na­tiv ange­botene Pro­jek­t­mit­tel ver­schmähte wiederum die Gemeinde.
Nebrat hat bere­its angekündigt, gegen den Staatsver­trag zu klagen. 

Pikant an der gestri­gen Anhörung: Die gelade­nen Experten wiesen Nebrats
Anwürfe zwar entsch­ieden zurück, gaben ihm in der Sache aber grundsätzlich
Recht. ” Das Juden­tum stellt eben­so wenig eine Reli­gion­s­ge­mein­schaft im
staatskirch­lichen Sinne dar, wie das Chris­ten­tum “, argu­men­tierte etwa
Wal­ter Homol­ka, Rab­bin­er und Direk­tor des Abra­ham-Geiger Kol­legs. Deswegen
sei es auch heikel, nur der Jüdis­chen Lan­des­ge­meinde Geld zukom­men zu
lassen, mit dem Auf­trag, damit auch andere jüdis­che Gemein­den zu
unter­stützen. “Diese Regelung wird den unter­schiedlichen jüdischen
Beken­nt­nis­sen und ihrer Gle­ich­berech­ti­gung vor dem Staat nicht gerecht.”
Homolkas Faz­it: “Der Staatsver­trag wird in dieser Form vor Gericht nicht
stand­hal­ten.” Auch der Reli­gion­swis­senschaftler Karl Grözinger von der
Pots­damer Uni und Hans-Jür­gen Schulze-Eggert von der Gesellschaft für
christlich-jüdis­che Zusam­me­nar­beit warn­ten vor den juris­tis­chen Fallstricken
im Staatsvertrag. 

Dass es auch anders geht, zeigt das Beispiel Schleswig-Hol­stein. Dort wurde
Anfang des Jahres ein neuer Staatsver­trag unterze­ich­net. Danach erhal­ten die
bei­den konkur­ri­eren­den jüdis­chen Ver­bände ab 2006 jew­eils zehn Prozent der
Förder­summe als Grund­stock, der Rest wird nach Anzahl der Mitglieder
verteilt. 

Die Koali­tions­frak­tio­nen wollen trotz der Ein­wände an der Rat­i­fizierung des
Staatsver­trags in der näch­sten Woche fes­thal­ten. Die märkische Regelung sei
gängige Prax­is in sieben weit­eren Bun­deslän­dern, wiegelte CDU-Fraktionschef
Thomas Lunacek ab. Auch der SPD-Abge­ord­nete Wolf­gang Klein verbreitete
Gelassen­heit. “Falls die Geset­zestreuen mit ihrer Klage Erfolg haben,
erhal­ten sie halt auch einen Staatsvertrag.”

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