Dürfen abgelehnte Asylbewerber in der zentralen Abschiebehaft in Eisenhüttenstadt in Fesseln gelegt werden oder nicht? Darüber muss das Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) entscheiden. Geklagt hatte Alice K., die mehr als 37 Stunden gefesselt gewesen sein soll. Das Europäische Antifolterkomitee hat die Zustände in Eisenhüttenstadt bereits in den Jahren 2000 und 2005 gerügt. Kritik kam auch vom Flüchtlingsrat Brandenburgs.
(Quelle: www.rbb-online.de)
Es ist ein Verfahren in Abwesenheit. Die Klägerin, eine junge Frau aus Kenia, wurde bereits im November 2003 in ihr Heimatland abgeschoben. Zuvor saß sie monatelang in diesem Gefängnis, in der Abschiebehaft Eisenhüttenstadt. Hier wurde sie stundenlang gegen ihren Willen an Armen und Beinen gefesselt, klagt sie vor dem Frankfurter Verwaltungsgericht.
Die Brandenburger Ausländerbehörde verteidigt das rigorose Vorgehen. Die Frau habe Mobiliar zerstört, Wände beschmiert und angedroht, sich umzubringen. Die Fesselungen, seien zu ihrem eigenen Schutz gewesen. Per Gesetz sei dies zulässig, so die vorgesetzte Behörde, das Potsdamer Innenministerium. Schriftlich wird uns mitgeteilt.
Die Klägern bestreiten jedoch, dass es wirklich notwendig war, die Frau auf eine solche Art stundenlang zu fesseln. Die in Psychiatrien angewendete Methode unterliegt strengen Richtlinien. So ist festgeschrieben: „Der Arzt dokumentiert die Situation, die zur Fixierung führt und ordnet die Fixierung an”
Ein Mindeststandard, der auch für die Abschiebehaftanstalt gelten sollte, fordert die Linke. Nach Auskunft des Innenministeriums soll das allerdings bereits Standart sein. Egal wie: Für die Kenianerin, die am Verwaltungsgericht klagt, kommt es sowieso zu spät. Sie war ohne ärztliche Begleitung insgesamt fast 38 Stunden gefesselt. In 2 Wochen wird das Urteil gesprochen.