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Fesseln im Asylgefängnis

Dür­fen abgelehnte Asyl­be­wer­ber in der zen­tralen Abschiebe­haft in Eisen­hüt­ten­stadt in Fes­seln gelegt wer­den oder nicht? Darüber muss das Ver­wal­tungs­gericht Frank­furt (Oder) entschei­den. Geklagt hat­te Alice K., die mehr als 37 Stun­den gefes­selt gewe­sen sein soll. Das Europäis­che Antifolterkomi­tee hat die Zustände in Eisen­hüt­ten­stadt bere­its in den Jahren 2000 und 2005 gerügt. Kri­tik kam auch vom Flüchtlingsrat Brandenburgs.

(Quelle: www.rbb-online.de)

Es ist ein Ver­fahren in Abwe­sen­heit. Die Klägerin, eine junge Frau aus Kenia, wurde bere­its im Novem­ber 2003 in ihr Heimat­land abgeschoben. Zuvor saß sie monate­lang in diesem Gefäng­nis, in der Abschiebe­haft Eisen­hüt­ten­stadt. Hier wurde sie stun­den­lang gegen ihren Willen an Armen und Beinen gefes­selt, klagt sie vor dem Frank­furter Verwaltungsgericht. 

Die Bran­den­burg­er Aus­län­der­be­hörde vertei­digt das rig­orose Vorge­hen. Die Frau habe Mobil­iar zer­stört, Wände beschmiert und ange­dro­ht, sich umzubrin­gen. Die Fes­selun­gen, seien zu ihrem eige­nen Schutz gewe­sen. Per Gesetz sei dies zuläs­sig, so die vorge­set­zte Behörde, das Pots­damer Innen­min­is­teri­um. Schriftlich wird uns mitgeteilt. 

Die Klägern bestre­it­en jedoch, dass es wirk­lich notwendig war, die Frau auf eine solche Art stun­den­lang zu fes­seln. Die in Psy­chi­a­trien angewen­dete Meth­ode unter­liegt stren­gen Richtlin­ien. So ist fest­geschrieben: „Der Arzt doku­men­tiert die Sit­u­a­tion, die zur Fix­ierung führt und ord­net die Fix­ierung an” 

Ein Min­dest­stan­dard, der auch für die Abschiebe­haf­tanstalt gel­ten sollte, fordert die Linke. Nach Auskun­ft des Innen­min­is­teri­ums soll das allerd­ings bere­its Stan­dart sein. Egal wie: Für die Keni­aner­in, die am Ver­wal­tungs­gericht klagt, kommt es sowieso zu spät. Sie war ohne ärztliche Begleitung ins­ge­samt fast 38 Stun­den gefes­selt. In 2 Wochen wird das Urteil gesprochen.

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