(Berliner Morgenpost, 11. Mai 2004) Potsdam — Brandenburgs Innenminister Jörg Schönbohm (CDU) hat die Fesselung aggressiver Insassen der zentralen Abschiebehaftanstalt in
Eisenhüttenstadt als notwendige Ausnahmen verteidigt. Wie Schönbohm auf eine parlamentarische Anfrage mitteilte, wurden zwischen März 2001 und Januar 2004 insgesamt 19 Abschiebehäftlinge auf diese Weise beruhigt, darunter eine Frau. Dabei seien die Betroffenen nur “in Fällen
zwingender Notwendigkeit” mit einem wie in Krankenhäusern üblichen Gurtsystem an ein Bett gebunden worden. Das sei der Fall, wenn Häftlinge andere Insassen oder Vollzugspersonal angriffen, randalierten oder versuchten, sich zu verletzen oder das Leben zu nehmen.
Nach Darstellung des Ministers können Abschiebehäftlinge mit Gurten an Händen, Füßen oder am Bauch gefesselt werden. Derartige Fixierungen hätten in Eisenhüttenstadt durchschnittlich vier Stunden gedauert. In
einem Fall habe eine Person allerdings über mehrere Tage, insgesamt fast 42 Stunden, ruhig gestellt werden müssen. Während der Unterbringung im so genannten Ruhigstellungsraum werden die Abschiebehäftlinge den Angaben zufolge per Videokamera beobachtet. Hinzu kämen Sichtkontrollen
durch das Personal.
Eine medizinische Betreuung der Betroffenen sei gewährleistet, unterstrich Schönbohm. In Einzelfällen sei für Häftlinge auch die Unterbringung in einer geschlossenen Abteilung der örtlichen Psychiatrie angeordnet worden. Pro Jahr werden in Brandenburg durchschnittlich 1000
Ausländer in ihre Heimatländer abgeschoben.