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Fesselungen von Abschiebehäftlingen “Ausnahmefälle”

(Berlin­er Mor­gen­post, 11. Mai 2004) Pots­dam — Bran­den­burgs Innen­min­is­ter Jörg Schön­bohm (CDU) hat die Fes­selung aggres­siv­er Insassen der zen­tralen Abschiebe­haf­tanstalt in
Eisen­hüt­ten­stadt als notwendi­ge Aus­nah­men vertei­digt. Wie Schön­bohm auf eine par­la­men­tarische Anfrage mit­teilte, wur­den zwis­chen März 2001 und Jan­u­ar 2004 ins­ge­samt 19 Abschiebe­häftlinge auf diese Weise beruhigt, darunter eine Frau. Dabei seien die Betrof­fe­nen nur “in Fällen
zwin­gen­der Notwendigkeit” mit einem wie in Kranken­häusern üblichen Gurt­sys­tem an ein Bett gebun­den wor­den. Das sei der Fall, wenn Häftlinge andere Insassen oder Vol­lzugsper­son­al angrif­f­en, ran­dalierten oder ver­sucht­en, sich zu ver­let­zen oder das Leben zu nehmen. 

Nach Darstel­lung des Min­is­ters kön­nen Abschiebe­häftlinge mit Gurten an Hän­den, Füßen oder am Bauch gefes­selt wer­den. Der­ar­tige Fix­ierun­gen hät­ten in Eisen­hüt­ten­stadt durch­schnit­tlich vier Stun­den gedauert. In
einem Fall habe eine Per­son allerd­ings über mehrere Tage, ins­ge­samt fast 42 Stun­den, ruhig gestellt wer­den müssen. Während der Unter­bringung im so genan­nten Ruhig­stel­lungsraum wer­den die Abschiebe­häftlinge den Angaben zufolge per Videokam­era beobachtet. Hinzu kämen Sichtkontrollen
durch das Personal. 

Eine medi­zinis­che Betreu­ung der Betrof­fe­nen sei gewährleis­tet, unter­strich Schön­bohm. In Einzelfällen sei für Häftlinge auch die Unter­bringung in ein­er geschlosse­nen Abteilung der örtlichen Psy­chi­a­trie ange­ord­net wor­den. Pro Jahr wer­den in Bran­den­burg durch­schnit­tlich 1000
Aus­län­der in ihre Heimatlän­der abgeschoben.

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