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Flakscheinwerfer nur in Augenhöhe

In Pots­dam ist der Ein­satz von Such­schein­wer­fern der Flu­gab­wehr nur
zuläs­sig, wenn sie wie Straßen­later­nen nach unten leucht­en. Das geht aus
einem Schreiben des städtis­chen Verkehrsamtes her­vor, bei dem die Erlaubnis
solch­er Strahler für eine poli­tis­che Aktion beantragt wurde. Das Amt
begrün­det die Ein­schränkung mit der nahen Stern­warte: “Zur Ver­mei­dung von
Störun­gen der astronomis­chen Beobach­tun­gen durch Aufhel­lung des
Nachthim­mels” stell­ten sich “beson­dere Anforderun­gen an die Beleuch­tung des
öffentlichen Raumes”. Deshalb sei “eine Anstrahlung von Objek­ten nur von
oben nach unten zuläs­sig und genehmigungsfähig”. 

Beim Ein­satz der Leucht­en am Boden, auch das ist erwäh­nt, sei “darauf zu
acht­en, dass eine Beein­träch­ti­gung der Verkehrsteil­nehmer durch Blendung
aus­geschlossen ist”. 

Ver­fasst wurde das Amtspa­pi­er am 14. April, dem 60. Jahrestag des
ver­heeren­den Bombe­nan­griffs auf Pots­dam, das ist sich­er ein Zufall und
den­noch beziehungsre­ich. Schließlich han­delt es sich bei dem geplanten
Licht­spiel um einen Teil der Aktion “Das Begräb­nis oder Die himmlischen
Vier”, mit der ein linkes Bünd­nis vom 7. bis zum 9. Mai in Berlin und
Pots­dam den 60. Jahrestag der Befreiung Deutsch­lands feiern will. 

Das Begräb­nis spielt auf Brechts Gedicht “Leg­ende vom toten Sol­dat­en” an,
der am 9. Mai am Gar­nisonkirch-Glock­en­spiel seine let­zte Ruh­estätte finden
soll. “Die himm­lis­chen Vier” meint die Siegermächte Frankreich,
Großbri­tan­nien, UdSSR und USA, die laut Ver­anstal­ter auch jew­eils mit
Vet­er­a­nen vertreten sind. 

Zur geplanten Per­for­mance gehört auch der Ein­satz eines Bombers, der über
Pots­dam aber erfreulicher­weise nur Flug­blät­ter abw­er­fen soll, während am
Boden mit Sire­nenge­heul und dem Ein­satz besagter Such­schein­wer­fer ein
Fliegeralarm simuliert würde. 

Die Stadt ging schon vor einein­halb Jahren auf Abstand, als das ganze
erst­mals auf den Tisch kam: “Mit viel Mühe haben Sie sich eine Projektidee
erdacht. Die Durch­führung sehe ich in Pots­dam jedoch als sehr kri­tisch an”,
schrieb am 8. Okto­ber 2003 Kul­tur­dez­er­nentin Gabriele Fischer. 

Und Wieland Eschen­burg als dama­liger Chef des Oberbürgermeisterbüros
bekräftigte am 28. Novem­ber 2003: “Ich (…) teile Ihnen nochmals mit, dass
Sie seit­ens der zuständi­gen Kul­turver­wal­tung und seit­ens des
Ober­bürg­er­meis­ters für die Durch­führung dieses Pro­jek­tes mit keiner
Unter­stützung rech­nen dür­fen. Ich gehe davon aus, dass Sie auch im Kreis der
Stadtverord­neten für Ihr Vorhaben keine Mehrheit find­en werden.” 

Mit dieser Ein­schätzung hat­te der OB-Bürochef sich­er Recht, denn das Thema
schaffte es kurz darauf nicht ein­mal auf die Tage­sor­d­nung des
Kulturausschusses. 

Die schroff klin­gen­den Absagen bezo­gen sich noch nicht auf Anträge
irgen­dein­er Art, son­dern auf den Wun­sch der Ver­anstal­ter nach Beteiligung
der Stadt: “Hier­mit schicke ich Ihnen einen Vorschlag, bei dem ich mir die
Mitwirkung der Stadt wün­sche und gut vorstellen kann”, hieß es in einem
ersten dieser Schreiben. 

Beim Genehmi­gungsver­fahren hät­ten die Ver­anstal­ter die Mühlen der Verwaltung
wohl gern umgan­gen. Das Polizeiprä­sid­i­um jedoch, das die Ver­anstal­tung nach
Ver­samm­lungsrecht genehmi­gen kön­nte, sieht sich dazu einstweilen
außer­stande, weil deren “Haup­tau­gen­merk (…) ein­deutig auf dem Gebi­et der
kün­st­lerischen Darstel­lung” liege. 

Ersatzweise wird den Ver­anstal­tern von der Polizei emp­fohlen, “die
erforder­lichen Erlaub­nisse bei den zuständi­gen Behör­den” einzu­holen, die zum
über­wiegen­den Teil zur Stadtver­wal­tung gehören. 

Per Eilantrag will das Aktions­büro jet­zt vom Ver­wal­tungs­gericht feststellen
lassen, dass doch die Polizei und nicht die Stadt für das
Genehmi­gungsver­fahren zuständig ist. Wie die Sache nun aus­ge­gan­gen ist, wird
man am späteren Abend des 8. Mai auch an der Ein­stel­lung der
Flakschein­wer­fer studieren kön­nen: Sind sie aus? Leucht­en sie? Und wenn sie
leucht­en, wohin?

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