In Potsdam ist der Einsatz von Suchscheinwerfern der Flugabwehr nur
zulässig, wenn sie wie Straßenlaternen nach unten leuchten. Das geht aus
einem Schreiben des städtischen Verkehrsamtes hervor, bei dem die Erlaubnis
solcher Strahler für eine politische Aktion beantragt wurde. Das Amt
begründet die Einschränkung mit der nahen Sternwarte: “Zur Vermeidung von
Störungen der astronomischen Beobachtungen durch Aufhellung des
Nachthimmels” stellten sich “besondere Anforderungen an die Beleuchtung des
öffentlichen Raumes”. Deshalb sei “eine Anstrahlung von Objekten nur von
oben nach unten zulässig und genehmigungsfähig”.
Beim Einsatz der Leuchten am Boden, auch das ist erwähnt, sei “darauf zu
achten, dass eine Beeinträchtigung der Verkehrsteilnehmer durch Blendung
ausgeschlossen ist”.
Verfasst wurde das Amtspapier am 14. April, dem 60. Jahrestag des
verheerenden Bombenangriffs auf Potsdam, das ist sicher ein Zufall und
dennoch beziehungsreich. Schließlich handelt es sich bei dem geplanten
Lichtspiel um einen Teil der Aktion “Das Begräbnis oder Die himmlischen
Vier”, mit der ein linkes Bündnis vom 7. bis zum 9. Mai in Berlin und
Potsdam den 60. Jahrestag der Befreiung Deutschlands feiern will.
Das Begräbnis spielt auf Brechts Gedicht “Legende vom toten Soldaten” an,
der am 9. Mai am Garnisonkirch-Glockenspiel seine letzte Ruhestätte finden
soll. “Die himmlischen Vier” meint die Siegermächte Frankreich,
Großbritannien, UdSSR und USA, die laut Veranstalter auch jeweils mit
Veteranen vertreten sind.
Zur geplanten Performance gehört auch der Einsatz eines Bombers, der über
Potsdam aber erfreulicherweise nur Flugblätter abwerfen soll, während am
Boden mit Sirenengeheul und dem Einsatz besagter Suchscheinwerfer ein
Fliegeralarm simuliert würde.
Die Stadt ging schon vor eineinhalb Jahren auf Abstand, als das ganze
erstmals auf den Tisch kam: “Mit viel Mühe haben Sie sich eine Projektidee
erdacht. Die Durchführung sehe ich in Potsdam jedoch als sehr kritisch an”,
schrieb am 8. Oktober 2003 Kulturdezernentin Gabriele Fischer.
Und Wieland Eschenburg als damaliger Chef des Oberbürgermeisterbüros
bekräftigte am 28. November 2003: “Ich (…) teile Ihnen nochmals mit, dass
Sie seitens der zuständigen Kulturverwaltung und seitens des
Oberbürgermeisters für die Durchführung dieses Projektes mit keiner
Unterstützung rechnen dürfen. Ich gehe davon aus, dass Sie auch im Kreis der
Stadtverordneten für Ihr Vorhaben keine Mehrheit finden werden.”
Mit dieser Einschätzung hatte der OB-Bürochef sicher Recht, denn das Thema
schaffte es kurz darauf nicht einmal auf die Tagesordnung des
Kulturausschusses.
Die schroff klingenden Absagen bezogen sich noch nicht auf Anträge
irgendeiner Art, sondern auf den Wunsch der Veranstalter nach Beteiligung
der Stadt: “Hiermit schicke ich Ihnen einen Vorschlag, bei dem ich mir die
Mitwirkung der Stadt wünsche und gut vorstellen kann”, hieß es in einem
ersten dieser Schreiben.
Beim Genehmigungsverfahren hätten die Veranstalter die Mühlen der Verwaltung
wohl gern umgangen. Das Polizeipräsidium jedoch, das die Veranstaltung nach
Versammlungsrecht genehmigen könnte, sieht sich dazu einstweilen
außerstande, weil deren “Hauptaugenmerk (…) eindeutig auf dem Gebiet der
künstlerischen Darstellung” liege.
Ersatzweise wird den Veranstaltern von der Polizei empfohlen, “die
erforderlichen Erlaubnisse bei den zuständigen Behörden” einzuholen, die zum
überwiegenden Teil zur Stadtverwaltung gehören.
Per Eilantrag will das Aktionsbüro jetzt vom Verwaltungsgericht feststellen
lassen, dass doch die Polizei und nicht die Stadt für das
Genehmigungsverfahren zuständig ist. Wie die Sache nun ausgegangen ist, wird
man am späteren Abend des 8. Mai auch an der Einstellung der
Flakscheinwerfer studieren können: Sind sie aus? Leuchten sie? Und wenn sie
leuchten, wohin?