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Flüchtling aus Togo darf vorerst in Rathenow bleiben

(27.6.) Potsdam/Brandenburg. Der Asyl­be­wer­ber Ora­bi Mamawi aus Rathenow, der Opfer
ein­er frem­den­feindlichen Straftat wurde, soll vor­erst nicht nach Togo
abgeschoben wer­den. “Die Staat­san­waltschaft wird dafür Sorge tra­gen, dass er hier
bleiben und vor Gericht aus­sagen kann”, sagte Benedikt Welfens, Sprech­er der
Pots­damer Staat­san­waltschaft, dem Tagesspiegel. Man gehe davon aus, dass die
Aus­län­der­be­hörde, wie in solchen Fällen üblich, der Bitte der Staatsanwaltschaft
nachkomme und die Abschiebung aus­set­zte. Es könne nicht sein, dass das Opfer
abgeschoben wird und der Täter davonkomme, so Welfens. 

Auch die Fam­i­lie des Asyl­be­wer­bers Daniel Lum­bala-Kabe­ja wird vor­erst nicht
in den Kon­go abgeschoben. Wie der Tagesspiegel erfuhr, hat die zuständige
Aus­län­der­be­hörde die Dul­dung für den 39-jähri­gen Diplomin­ge­nieur aus Kinshasa,
seine Frau und die bei­den in Deutsch­land gebore­nen Kinder um zwei Monate
verlängert. 

Wie berichtet, fürchtet der seit 1994 in Bran­den­burg lebende Funk­tionär der
sozialdemokratis­chen Partei UDPS bei Rück­kehr in den Kon­go um sein Leben.
Simone Tet­zlaff vom Flüchtlingsrat Bran­den­burg sagte dem Tagesspiegel: “Wir
begrüßen die Entschei­dung, aber es ist nur ein Auf­schub und keine Lösung.” 

(Siehe auch Tagesspiegel-Bericht vom Vortag)

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