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Flüchtling sprang aus Angst vor Abschiebung aus dem Fenster

Im Anhang befind­et sich ein offen­er Brief zu dem “Vor­fall” let­zte Woche in der
Ausländerbehörde.

Mit großer Betrof­fen­heit haben wir von den schw­eren Ver­let­zun­gen des
keni­an­is­chen Flüchtlings, Joseph M. gehört. Aus Panik und Angst vor der
Abschiebung ist er let­zten Don­ner­stag aus dem Fen­ster der Frankfurter
Aus­län­der­be­hörde gesprun­gen. Quer­schnitts­gelähmt wird er sein Leben lang
die Fol­gen davon tragen.

Herr M. ist mit ein­er Frank­fur­terin ver­lobt, nur bürokratis­che Hür­den hatten
eine Ter­min­set­zung für die Hochzeit ver­hin­dert. Für das Standesamt fehlte
eine schriftliche Bestä­ti­gung der Gültigkeit seines Reisep­a­ss­es, obwohl die
Aus­län­der­be­hörde diesen bere­its als gültig anerkan­nt hatte. 

Die
Aus­län­der­be­hörde wiederum wusste von der Ver­lobung, trieb aber die
Abschiebung weit­er voran. Herr M. wurde zur Behörde bestellt, dort erhielt er
die Abschiebev­er­fü­gung, die Polizei sollte ihn mitnehmen.
Es ist für Nicht­be­trof­fene nicht nachvol­lziehbar, welche Verzwei­flung die
Angst vor ein­er Abschiebung her­vor­rufen kann. Das plöt­zliche Erscheinen der
Polizei – wie let­zten Don­ner­stag in der Frank­furter Aus­län­der­be­hörde – löst
Panik aus. Nicht zum ersten Mal im wiedervere­inigten Deutsch­land sprang
deshalb ein Mann aus dem Fen­ster. Wieder ein Men­schen­leben zerstört.

Das ganze muss im Kon­text des bun­des­deut schen Asyl- und Ausländerrechtes
und deren Umset­zung gese­hen wer­den.. Fakt ist, in solchen Fällen hat die
Aus­län­der­be­hörde einen im Gesetz fest­gelegten Ermessen­spiel­raum, die
Abschiebung so lange nicht zu vol­lziehen, bis andere Fra­gen gek­lärt sind.
Warum die Aus­län­der­be­hörde in Frank­furt (Oder) dies nicht getan hat, wird
noch zu klären sein.
In anderen Län­dern wird der Begriff „insti­tu­tioneller Ras­sis­mus“ ver­wen­det für
die Fälle, wo insti­tu­tionelles Han­deln zur ras­sis­tis­chen Aus­gren­zung führt,
ohne dass ein­er konkreten Per­son Ras­sis­mus vorge­wor­fen wer­den kann. Da
aber Insti­tu­tio­nen nur aus Men­schen beste­hen, liegt es an Menschen,
Ver­ant­wor­tung zu übernehmen und die Prax­is zu verändern.
Wir fordern die Ver­ant­wortlichen der Stadtver­wal­tung auf, lückenlos
aufzuk­lären, wie es zu diesem tragis­chen Unglück kom­men kon­nte, und
entsprechend Verän­derun­gen in der Prax­is im Umgang mit Ausländern
einzuleit­en, die einen solchen Akt der Verzwei­flung kün­ftig ver­mei­den lassen.

Dabei meinen wir aus­drück­lich nicht das Anbrin­gen weit­er­er Git­ter an die
Fen­ster der Behörde! Es würde ein schlecht­es Licht auf Frank­furt (Oder)
wer­fen, wenn es nicht gelingt, aus diesem tragis­chen Vor­fall min­destens ein
Biss­chen pos­i­tive Verän­derung zu erreichen.
Außer­dem fordern wir, dass Herr M. aus human­itären Grün­den und
unab­hängig von der Eheschließung eine Aufen­thal­ter­laub­nis erhält, sowie jede für
seine Gene­sung notwendi­ge Unter­stützung – als Zeichen dafür, dass Frank­furt (Oder) sich wirk­lich als fre­undlich beze­ich­nen kann.

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