Kategorien
Uncategorized

Flüchtlinge beschwerten sich zu Recht


Die Asyl­be­wer­ber hat­ten sich unter anderem beschw­ert, dass Sicherheitsdienst
in ihrem Heim Neon­azis beschäftigt

RATHENOW taz Sechs Prozesstage benötigte das Amts­gericht Rathenow, um den
28-jähri­gen Togo­er Mohammed Abdel Amine und den 34-jähri­gen Palästinenser
Mohamad Mah­moud freizus­prechen. Der Vor­wurf lautete auf üble Nachrede.
Gemein­sam mit mehr als 60 weit­eren Asyl­be­wer­bern hat­ten sich beide
Flüchtlinge im Som­mer 2002 mit einem Brief an die Öffentlichkeit gewandt, um
die Bedin­gun­gen in ihrem Heim anzuprangern. Die Arbeit­er­wohlfahrt (AWO)
reagierte mit ein­er Anzeige. 

Hauptvor­wurf der Flüchtlinge: Das zu ihrem Schutz eingesetzte
Sicher­heit­sun­ternehmen “Zarnikow” würde Neon­azis beschäfti­gen. Dies wurde
vom Bran­den­burg­er Ver­fas­sungss­chutz bestätigt, kurz nach­dem der Brief
veröf­fentlicht wor­den war. Die anderen Kri­tikpunk­te erhärteten sich nun
eben­falls vor Gericht: Die Flüchtlinge hat­ten sich beschw­ert, ihre Post sei
geöffnet wor­den und AWO-Mitar­beit­er wür­den unangekündigt ihre Zimmer
betreten. “In bei­den Anklagepunk­ten ist den Angeklagten die Beweispflicht
gelun­gen”, sagte Richter Robert Ligier. 

Ein­schränk­end ver­wies Ligi­er darauf, dass nicht nachzuweisen sei, wer die
Post geöffnet habe; zu viele Heim­mi­tar­beit­er hät­ten Zugang zur Poststelle
gehabt. “Dass Post kon­tinuier­lich geöffnet wurde, sei aber zweifelsfrei
erwiesen.” Des weit­eren beklagte der Richter, dass der Prozess “kein
richtiger Ort für die Diskus­sion über die Zustände in dem Asylbewerberheim”
gewe­sen sei. Den­noch äußerte Ligi­er die Hoff­nung, dass die Missstände nun
schnell behoben würden. 

Zuvor hat­te Staat­san­walt Gerd Heininger zwar noch eine min­i­male Geldstrafe
von 50 Euro für die Angeklagten gefordert, sich aber eben­falls schockiert
gezeigt. “Bei manchen Aus­sagen der Heim­leitung hat es mir die Kehle
zugeschnürt.” Ob er den Prozess nochmals vor dem Landgericht aufrol­lt, ließ
er offen. 

Gegen die AWO-Mitar­beit­er, die vor Gericht aus­ge­sagt haben, werde allerdings
eine Anzeige wegen Falschaus­sage geprüft. “Ich werde mir noch mal genau die
Pro­tokolle des Prozess­es anhören und dann entschei­den”, sagte Heininger der
taz. 

Als beson­ders schw­er­wiegend bew­ertete das Gericht auch die Prax­is der
Heim­leitung, Flüchtlinge eigen­mächtig zu ver­hören. Damit habe sich die
Heim­leitung “Polizeibefug­nisse” ange­maßt. “Ich fordere per­son­elle und
struk­turelle Kon­se­quen­zen in der Betrei­bung des Heimes hier in Rathenow”,
sagte Recht­san­walt Ulrich von Kling­gräff, der den Angeklagten Mohammed Abdel
Amine ver­trat. Auch die Vertei­di­gung prüft eine Anzeige wegen Falschaussage
gegen die Heimmitarbeiterinnen. 

Vom AWO-Kreisver­band Havel­land war nach der Urteilsverkün­dung keine
Stel­lungsnahme zu erhal­ten. In ein­er Erk­lärung hat­te Geschäfts­führer Ralf
Schröder allerd­ings vor eini­gen Tagen kein­er­lei Unrechtsbewusstsein
angedeutet: “Die Heim­leitung muss die Hau­sor­d­nung durch­set­zen, um das
Heimk­li­ma für alle erträglich zu gestal­ten. Als Autoritätsper­son muss sie
naturgemäß auch Sank­tio­nen ver­hän­gen, wenn gegen die Heimord­nung verstoßen
wird, wieder­holt und ohne Einsicht.”

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Inforiot