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Flüchtlinge verweigern die Annahme der Wertgutscheine

Pren­zlau — Wie der Flüchtlingsrat aus den Medi­en erfahren hat, wer­den die Flüchtlinge
aus Pren­zlau, Uck­er­mark, bei der Auszahlung der Sozial­hil­fe am 07. Mai
2008 die Annahme der Wertgutscheine ver­weigern wer­den. Sie protestieren
damit gegen die diskri­m­inierende Prax­is der Aus­gabe von Wertgutscheinen
an Asylsuchende. 

Der Flüchtlingsrat Bran­den­burg unter­stützt die Forderung nach der
Abschaf­fung der Wertgutschein­aus­gabe. “Gründe für die Abschaf­fung der
Gutscheine gibt es viele:
Wertgutscheine diskri­m­inieren Flüchtlinge. Die Aus­gabe der Gutscheine ist
ein unnötiger Ver­wal­tungsaufwand und verur­sacht zusät­zliche Kosten für
den jew­eili­gen Land­kreis und selb­st das Bezahlen mit Wetgutscheinen an
den Kassen der Lebens­mit­tel­lä­den führte bere­its des Öfteren zu
Diskri­m­inierun­gen gegenüber Betrof­fe­nen.”, so Vera Ever­hartz vom
Flüchtlingsrat Brandenburg. 

Die Flüchtlinge erhal­ten über Jahre hin­weg einen Sozial­hil­fe­satz (je Alter
gestaffelt höch­stens 224,97 EUR), der weit unter dem für Deutsche
gel­tenden Satz (347,00 EUR) liegt, zudem wird der Großteil dieser
Sozial­hil­fe (158,00 EUR) in der Uck­er­mark in Wertgutscheinen
und nur 41,20 EUR wer­den als Bar­be­trag aus­gezahlt. Die Wertgutscheine
kön­nen nur in weni­gen Lebens­mit­tel­lä­den ein­gelöst und dür­fen nicht
anges­part wer­den. Die Höhe der Grundleis­tun­gen ist seit 1993 unverändert,
obwohl deren jährliche Anpas­sung an die Entwick­lung der
Leben­shal­tungskosten geset­zlich vorgeschrieben ist.
Während in Bran­den­burg mit­tler­weile die Hälfte der Land­kreise entschieden
hat, die Leis­tun­gen für Flüchtlinge nur in Form von Bargeld auszuzahlen,
kon­nte sich die Uck­er­mark bis heute nicht für eine Bargeldauszahlung
entscheiden.

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