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Flüchtlingsrat Brandenburg fordert: Nicht reden, sondern handeln!

In ein­er aktuellen Stunde debat­tiert der Bran­den­bur­gis­che Land­tag heute über die Verbesserung der Flüchtlingsauf­nahme. Der Flüchtlingsrat befürchtet, dass es auch dieses Mal bei vagen Absicht­serk­lärun­gen bleibt und mah­nt Sofort­maß­nah­men an.

Im April let­zten Jahres fasste der Land­tag einen Beschluss mit der pro­gram­ma­tis­chen Über­schrift: “Eine men­schen­würdi­ge Unter­bringung von Flüchtlin­gen und Asyl­be­wer­berin­nen und Asyl­be­wer­bern im gesamten Land Bran­den­burg sich­er­stellen!” Seit­dem ist nichts geschehen, im Gegen­teil: die Sit­u­a­tion hat sich drama­tisch ver­schlechtert und die Lan­desregierung hat sich bish­er auf kos­metis­che Verbesserungsvorschläge beschränkt, die sich einzig dadurch ausze­ich­nen, dass sie keine Kosten verur­sachen [1]. Damit wird nach Jahren der Abschreck­ungspoli­tik die Ver­ant­wor­tung dafür, auf eine inte­gra­tionsori­en­tierte und men­schen­würdi­ge Flüchtlingsauf­nahme umzustellen, auf die Kreise abgewälzt.

Die aktuellen Prob­leme haben ihre Ursache nicht in steigen­den Flüchtlingszahlen. Sie sind haus­gemacht! Jahre­lang wur­den Unter­bringungska­paz­itäten konzept­los abge­baut, statt sich von der Sam­melun­ter­bringung zu tren­nen und auf die flex­i­blere und men­schen­würdi­ge Woh­nung­sun­ter­bringung umzustellen. Dass die Zahl der Asyl­suchen­den nicht so niedrig bleiben würde, wie in den Jahren 2005 — 2009, in denen sie weit unter 1000 pro Jahr lag, war spätestens seit Beginn des Bürg­erkriegs in Syrien abse­hbar. Angemessen reagiert wurde darauf wed­er von den Kreisen noch von der Lan­desregierung. Die Chance, die Weichen neu zu stellen, wurde bish­er nicht genutzt. Stattdessen wer­den neue Sam­melun­terkün­fte mit unverän­dert unzu­mut­baren Stan­dards eingerichtet.

Aktuell müssen bere­its min­destens 1500 Asyl­suchende im Land Bran­den­burg in solchen Sam­melun­terkün­ften leben. Das sind meist sanierungs­bedürftige Anla­gen, oft alte Kaser­nen, mit Sam­mel­duschen, Wach­per­son­al und Zim­mern, in denen jed­er Per­son 6 qm Fläche zuge­s­tanden wer­den. Es gibt keine Pri­vat­sphäre, keine Möglichkeit zur
selb­st­bes­timmten All­t­ags­gestal­tung, der Lärm ist unerträglich usw. Eine Sam­melun­terkun­ft mit abgeschlosse­nen, pri­vat­en Woh­nun­gen befind­et sich nur in Pots­dam. Will die Lan­desregierung ern­sthaft den Ermessensspiel­raum der Kreise im Sinne ein­er men­schen­würdi­gen Unter­bringung steuern, so sollte sie:

· das Lan­desauf­nah­mege­setz ändern. Die Verpflich­tung der Kreise zum Vorhal­ten von Gemein­schaft­sun­terkün­ften muss gestrichen und auf die Verpflich­tung zur Unter­bringung beschränkt werden.

· in den Min­dest­stan­dards fes­tle­gen, dass in Sam­melun­terkün­ften abge­tren­nter pri­vater Wohn­raum zur Ver­fü­gung gestellt wer­den muss und den dafür notwendi­gen Umbau der beste­hen­den Ein­rich­tun­gen finanziell unterstützen.

· den Flüchtlings­ber­atungsstellen zusät­zliche Per­sonalmit­tel zur Ver­fü­gung stellen, um Asyl­suchende bei der Woh­nungssuche unter­stützen zu können.

· ein Auf­nahme- und Teil­habekonzept entwick­eln, das Asyl­suchende ernst nimmt als Men­schen mit einem Recht auf ein selb­st­bes­timmtes Leben.

· die Woh­nung­sun­ter­bringung flankieren durch gut aus­ges­tat­tete Pro­gramme, die die Kom­munen bei der Förderung eines inte­gra­tions­fre­undlichen Kli­mas unter­stützen. Unbe­gleit­ete Woh­nungszuweisun­gen in Ortschaften, in denen die Neuankömm­linge die einzi­gen Aus­län­der sind, führen dage­gen zur ver­schärften Isolation.

Pressekon­takt: Dorothea Lin­den­berg 0176 99933631

[1] “Empfehlun­gen zum Änderungs­be­darf der Min­dest­be­din­gun­gen für den Betrieb von Gemein­schaft­sun­terkün­ften und die soziale Betreu­ung und Beratung” http://www.parldok.brandenburg.de/parladoku/w5/drs/ab_4500/4573.pdf

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