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Fortsetzung der Zeugenvernehmung

Amts­gericht Rathenow, Bahn­hof­str. 19, 14712 Rathenow am 18.Oktober ab 09.00
Uhr

Am kom­menden Mon­tag, dem 18.10. wird am Amts­gericht Rathenow der Prozess
gegen zwei Asyl­be­wer­ber der örtlichen Flüchtling­sun­terkun­ft am Birken­weg 2
weit­erge­führt, der am 11. März eröffnet wurde und in der breiten
Öffentlichkeit viel Aufmerk­samkeit erregte. 

Die bei­den Heim­be­wohn­er wur­den wegen Urkun­den­fälschung, Ver­leum­dung und
übler Nachrede vom Heim­be­treiber der Arbeit­er­wohlfahrt, Kreis Havel­land und
der dama­li­gen hau­seige­nen Sicher­heits­fir­ma Zarnikow angeklagt. Ihnen wurde
laut Anklageschrift der Staat­san­waltschaft vorge­wor­fen, im Juli 2002 ein
Mem­o­ran­dum ver­fasst zu haben, in dem sie Ein­griffe in die Pri­vat­sphäre und
die strik­te Überwachung im Heim anprangerten. In dem Mem­o­ran­dum waren die
wegen recht­sex­tremer Umtriebe ins Visi­er des Brandenburgischen
Ver­fas­sungss­chutz ger­ate­nen und bald darauf abgelösten Wach­schützer als
„Ex-Neon­azis“ dargestellt worden.

Obwohl die Staat­san­waltschaft die Klageschrift auf­grund des öffentlichen
Druck­es schon vor Prozess­be­ginn wesentlich reduzierte und die vom
Ver­fas­sungss­chutz bestätigte Ver­flech-tung der Zarnikow-Sicherheitskräfte
mit der recht­sradikalen Szene vor Ort ohne Kon­se­quen-zen als Anklagepunkt
fall­en ließ, haben die Kläger (AWO und Zarnikow) die skan­dalöse An-klage
bish­er nicht zurückgezogen.
Zur eigentlichen Ver­hand­lung kam es am 11. März allerd­ings nicht, da die
Staat­san­walt-schaft ver­suchte, den absur­den Prozess in einem Deal mit den
bei­den Flüchtlin­gen kurz vor-her einzustellen, wobei den Angeklagten die
Kosten des Ver­fahrens aufge­bürdet wer­den sollte. Dies lehn­ten sie aber ab,
weil für sie nur eine Ein­stel­lung ohne Aufla­gen (und vor al-lem ohne
Schuldeingeständ­nis) in Frage kam. 

Nach dem zweit­en und drit­ten Prozesstag wur­den auf­grund verschiedener
Zeu­ge­naus­sagen die Argu­mente der Asyl­be­wer­ber noch deut­lich­er, trotzdem
ver­weigerte das Gericht einen Freis­pruch und bot stattdessen erneut eine
Ein­stel­lung des Prozess­es ‑dies­mal allerd­ings ohne Aufla­gen an die
Angeklagten- an.
Am kom­menden Mon­tag wer­den erneut wichtige Zeu­gen auftreten, welche weitere
Vor­fälle im Heim beschreiben. Wichtig wird die direk­te Kon­fronta­tion der
Heim­leitung mit den Aus­sa-gen der gelade­nen Zeu­gen sein. 

Die poli­tis­che Instru­men­tal­isierung, Diskri­m­inierung und Kriminalisierung
der Asyl­be­wer­ber durch den AWO-Lan­desver­band, Zarnikow unter Bil­li­gung der
Staat­san­waltschaft muß auf-hören.
Wir fordern die AWO auf, ihre Klage zurück zu ziehen, sich für die
Ver­leum­dung der Asyl­be­wer­ber zu entschuldigen, die Sam­melun­terkun­ft am
Birken­weg als „Heim“ zu führen und die Men­scherechte sowie den
Per­sön­lichkeitss­chutz in ihren Häusern zu garantieren.
Die Ver­strick­ung des AWO-Lan­desver­ban­des mit recht­sradikalen Expo­nen­ten im
Land Bran­den­burg muß rest­los aufgek­lärt wer­den –hierzu soll die
Staat­san­waltschaft ihre Kräfte ein­set­zen, wie es sich für einen Rechtsstaat
gehört. 

Wir bit­ten die Presse und alle Unterstützer/innen zu der Zeu­gen­vernehmung am
18.10., ab 09.00 Uhr zum Amts­gericht Rathenow zu kommen! 

Flüchtlingsini­tia­tive Brandenburg

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