Amtsgericht Rathenow, Bahnhofstr. 19, 14712 Rathenow am 18.Oktober ab 09.00
Uhr
Am kommenden Montag, dem 18.10. wird am Amtsgericht Rathenow der Prozess
gegen zwei Asylbewerber der örtlichen Flüchtlingsunterkunft am Birkenweg 2
weitergeführt, der am 11. März eröffnet wurde und in der breiten
Öffentlichkeit viel Aufmerksamkeit erregte.
Die beiden Heimbewohner wurden wegen Urkundenfälschung, Verleumdung und
übler Nachrede vom Heimbetreiber der Arbeiterwohlfahrt, Kreis Havelland und
der damaligen hauseigenen Sicherheitsfirma Zarnikow angeklagt. Ihnen wurde
laut Anklageschrift der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, im Juli 2002 ein
Memorandum verfasst zu haben, in dem sie Eingriffe in die Privatsphäre und
die strikte Überwachung im Heim anprangerten. In dem Memorandum waren die
wegen rechtsextremer Umtriebe ins Visier des Brandenburgischen
Verfassungsschutz geratenen und bald darauf abgelösten Wachschützer als
„Ex-Neonazis“ dargestellt worden.
Obwohl die Staatsanwaltschaft die Klageschrift aufgrund des öffentlichen
Druckes schon vor Prozessbeginn wesentlich reduzierte und die vom
Verfassungsschutz bestätigte Verflech-tung der Zarnikow-Sicherheitskräfte
mit der rechtsradikalen Szene vor Ort ohne Konsequen-zen als Anklagepunkt
fallen ließ, haben die Kläger (AWO und Zarnikow) die skandalöse An-klage
bisher nicht zurückgezogen.
Zur eigentlichen Verhandlung kam es am 11. März allerdings nicht, da die
Staatsanwalt-schaft versuchte, den absurden Prozess in einem Deal mit den
beiden Flüchtlingen kurz vor-her einzustellen, wobei den Angeklagten die
Kosten des Verfahrens aufgebürdet werden sollte. Dies lehnten sie aber ab,
weil für sie nur eine Einstellung ohne Auflagen (und vor al-lem ohne
Schuldeingeständnis) in Frage kam.
Nach dem zweiten und dritten Prozesstag wurden aufgrund verschiedener
Zeugenaussagen die Argumente der Asylbewerber noch deutlicher, trotzdem
verweigerte das Gericht einen Freispruch und bot stattdessen erneut eine
Einstellung des Prozesses ‑diesmal allerdings ohne Auflagen an die
Angeklagten- an.
Am kommenden Montag werden erneut wichtige Zeugen auftreten, welche weitere
Vorfälle im Heim beschreiben. Wichtig wird die direkte Konfrontation der
Heimleitung mit den Aussa-gen der geladenen Zeugen sein.
Die politische Instrumentalisierung, Diskriminierung und Kriminalisierung
der Asylbewerber durch den AWO-Landesverband, Zarnikow unter Billigung der
Staatsanwaltschaft muß auf-hören.
Wir fordern die AWO auf, ihre Klage zurück zu ziehen, sich für die
Verleumdung der Asylbewerber zu entschuldigen, die Sammelunterkunft am
Birkenweg als „Heim“ zu führen und die Menscherechte sowie den
Persönlichkeitsschutz in ihren Häusern zu garantieren.
Die Verstrickung des AWO-Landesverbandes mit rechtsradikalen Exponenten im
Land Brandenburg muß restlos aufgeklärt werden –hierzu soll die
Staatsanwaltschaft ihre Kräfte einsetzen, wie es sich für einen Rechtsstaat
gehört.
Wir bitten die Presse und alle Unterstützer/innen zu der Zeugenvernehmung am
18.10., ab 09.00 Uhr zum Amtsgericht Rathenow zu kommen!
Flüchtlingsinitiative Brandenburg