Kategorien
Uncategorized

Fortsetzung des Prozesses wegen eines rechten Angriffes in Teltow

Nach­dem am ersten Prozesstag auf die Ini­tia­tive des Staat­san­waltes Petersen das Ver­fahren gegen drei von zehn Angeklagten eingestellt wor­den ist, wird die Ver­hand­lung am Mon­tag, den 5. Dezem­ber 2005, um 9:00 Uhr mit der Vernehmung des Betrof­fe­nen fortgesetzt. 

Wenn am Mon­tag der Betrof­fene Gideon O. als Zeuge über den Tather­gang bericht­en wird, wer­den drei ursprünglich – nur wegen Volksver­het­zung — angeklagte Per­so­n­en nicht mehr im Gerichtssaal anwe­send sein. Das Ver­fahren gegen diese wurde am ersten Prozesstag mit der Auflage ein­er Geldzahlung nach § 153a Absatz 2 StPO eingestellt. 

Im Ver­fahren geht es darum, dass am 26. April 2003 eine Gruppe Rechter – unter ihnen Per­so­n­en, die dem Opfer kurz zuvor bere­its begeg­net sind, auf der Straße einen Lin­ien­bus ange­hal­ten haben, in dem sich der Betrof­fene befand. Sie sollen ihn im Bus belei­digt, Lieder mit volksver­het­zen­dem Inhalt gesun­gen, bedrängt und geschla­gen haben – bis zur näch­sten Hal­testelle. Als die Gruppe zunächst den Bus ver­ließ, kamen nochmals einige Per­so­n­en aus der Gruppe in den Bus und schlu­gen wiederum auf den Betrof­fe­nen ein. Erst als der Bus­fahrer ein lautes Notsig­nal aus­löste, flüchtete die gesamte Gruppe vom Tatort. 

Das Ange­bot, das Ver­fahren gegen einige der Angeklagten ein­stellen zu wollen, ist den Vertei­di­gern der Angeklagten von Staat­san­walt Petersen am Beginn der Beweisauf­nahme unmit­tel­bar nach den jew­eili­gen Angaben zur Per­son unter­bre­it­et wor­den. Daraufhin haben sich drei Angeklagte um eine Entschuldigung gegenüber Gideon O. bemüht. Deren Ver­fahren wurde eingestellt. 

Somit wer­den die Angaben des Betrof­fe­nen und ander­er Zeu­gen zum gesamten Tat­geschehen oder auch zu Tat­beiträ­gen von Einzel­nen für die „begün­stigten“ Per­so­n­en keine Auswirkun­gen mehr haben. Zudem bedeutet die Ein­stel­lung, eine Bew­er­tung der Schuld vorgenom­men zu haben, ohne zumin­d­est den Betrof­fe­nen anzuhören. Die Verte­terin von Gideon O., der sich als Neben­kläger dem Ver­fahren angeschlossen hat, wies darauf hin. Rechtliche Möglichkeit­en gegen die Ein­stel­lung beste­hen aber nicht. 

Gideon O., der sich während der Ver­hand­lung außer­halb des Saales aufhielt, stellte sich – über­rascht vom Geschehen im Gericht — die Frage: „Wieso habe ich ver­sucht, mir soviel wie möglich zu merken, wenn es später in einem Prozess wom­öglich nicht mehr darauf ankommt?“ 

Ole Wei­d­mann, Mitar­beit­er des Vere­ins Opfer­per­spek­tive, äußert: „Den Grund, eini­gen Angeklagten vor Anhörung auch nur eines Zeu­gen eine Ein­stel­lung anzu­bi­eten, ken­nt wohl nur Staat­san­walt Petersen.“

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Inforiot