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Fragezeichen”-Prozess mehr als zweieinhalb Jahre nach der Tat

Am 14.Mai 2005 über­fie­len etwa 20 Per­so­n­en den Jugend­club “Frageze­ichen” in Cot­tbus-Sach­sendorf. Die Angreifer ver­let­zten mehrere Besuch­er ein­er dort stat­tfind­en­den Ver­anstal­tung und zer­störten Mobil­iar und Musikinstrumente.

Am 09.01.2008 um 9:00 wird am Landgericht Cot­tbus das Ver­fahren gegen Heiko L und Felix L. eröffnet. Den bei­den jun­gen Män­nern wird vorge­wor­fen, am Angriff beteiligt gewe­sen zu sein.

Im Jugend­club “Frageze­ichen” sollte am 14. Mai 2005 eine
Infor­ma­tionsver­anstal­tung zum The­ma Recht­sex­trem­is­mus mit
anschließ­den­dem Konz­ert stat­tfind­en. Gegen 17 Uhr ver­langten zwei bekan­nte Recht­sex­trem­is­ten Ein­lass, der ihnen ver­wehrt wurde.

Unmit­tel­bar darauf stürmten ca. 20 zum Teil ver­mummte und mit Schlagstöck­en bewaffnete Per­so­n­en den Club. Nach weni­gen Minuten flüchteten die Angreifer und hin­ter­ließen ein Bild der Ver­wüs­tung. Das ziel­gerichtete Han­deln und die Bewaffnung der Täter sprechen für einen geplanten Überfall.

Die Umstände der Tataus­führung und die Bru­tal­ität der Angreifer entset­zten damals nicht nur die anwe­senden Besuch­er des Jugend­clubs. Es wurde eine aus Staatss­chutz und Krim­i­nalpolizei beste­hende Ermit­tlungs­gruppe gebildet, die schon bald Tatverdächtige aus dem recht­en Milieu ermittelte. 

Doch erst im Jan­u­ar 2007 erhob die Staat­san­waltschaft Cot­tbus Anklage gegen 12 Per­so­n­en, denen Lands­friedens­bruch, gefährlich­er Kör­per­ver­let­zung und Nöti­gung vorge­wor­fen wird. Bis die Hauptver­hand­lung am Landgericht nun eröffnet wird, ist ein weit­eres Jahr ver­gan­gen. Statt gegen 12 wird gegen lediglich zwei Per­so­n­en der Prozess eröffnet. Beide
hat­ten bei den polizeilichen Vernehmungen ihre Tat­beteili­gung gestanden.

Einem der Angeklagten wird darüber hin­aus vorge­wor­fen, wenige Tage vor dem Über­fall in einem Lin­ien­bus einen Inder ras­sis­tisch belei­digt und geschla­gen zu haben. Dies ist eben­falls Gegen­stand der Ver­hand­lung vom 09.01.2008.

Dass zwis­chen Tat und Prozesseröff­nung mehr als 2 1/2 Jahren vergin­gen, ist nicht nachvol­lziehbar. Die Betrof­fe­nen hat­ten die Hoff­nung schon fast aufgegeben, dass die Täter zu Ver­ant­wor­tung gezo­gen wer­den. Ob sich nach so langer Zeit das Tat­geschehen zufrieden­stel­lend rekon­stru­ieren lässt, ist fraglich. Den­noch ist es wichtig, dass eine solche Tat nicht
ohne Kon­se­quen­zen bleibt. Das würde ein falsches Sig­nal sowohl an die Täter als auch an die Geschädigten senden. Wir hof­fen daher, dass sich alle am Über­fall Beteiligten noch vor Gericht ver­ant­worten müssen, nicht nur Heiko L. und Felix W., gegen die am 09.01.2008 ver­han­delt wird.

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