INFORIOT – Am vergangenen Mittwoch wurde am Amtsgericht Frankfurt/Oderder Prozess gegen zwei Antifaschist_innen eröffnet, die im Umfeld eines
NPD-Infostands im Mai 2007, Polizeibeamt_innen bei der Ausübung ihrer
Dienstpflicht behindert haben sollen. Diese versuchten einen
dritten Antifaschisten in Gewahrsam zu nehmen, nachdem er mehreren
Platzverweisen nicht nachgekommen sei und einen der Beamten beleidigt
habe soll. Den Angeklagten wird in diesem Zusammenhang Widerstand gegen
Vollstreckungsbeamte sowie Beleidigung vorgeworfen (mehr).
Nachdem zu Beginn der Verhandlung der Antrag auf Einstellung des
Verfahrens gegen eine der Beschuldigten von der vorsitzenden Richterin
zurück gewiesen wurde, kam es zur einzigen Zeugenvernehmung des Tages:
Polizeiobermeister Abraham schilderte die Vorgänge aus seiner
Perspektive. Der an diesem Tag zur Absicherung des NPD-Stand eingesetzte
Beamte war es, der die Situation eskalieren ließ.
Nach einer angeblichen Beleidigung und mehreren vorher ergangenen
Platzverweisen, versuchte er einen Antifaschisten festzunehmen. Infolge dessen,
setzte das Pfefferspray eines Kollegen ein, um sich laut eigenen Angaben
den Rücken frei zu halten. Dort soll eine aggressive Gruppe den Beamten
an der Ingewahrsamnahme zu hindern versucht haben. Wie genau der Beamte
zu der Einschätzung gelangte, auch ein Mitglied der Linkspartei – er
wisse nicht wer -, sei an dem Übergriff beteiligt gewesen, konnte ebenso
wenig geklärt werden, wie die Frage, weshalb auch der vor ihm liegende
Antifaschist durch das Pfefferspray verletzt wurde; schließlich ging die
Gefahr für Abraham nicht von ihm aus.
Die Verteidigung sieht allerdings nicht erst in der offenbar
unkoordinierten Handlung des Zeugen einen Beleg für die eklatante
Fehleinschätzung der Gesamtsituation durch die Polizei. Bereits die
Begründung der Beamten für die der Festnahme vorausgegangenen
Platzverweise zeuge vom mangelnden Wissen der eingesetzten Polizeikräfte
im Bereich des Versammlungsrechts: Diese waren in keinster Weise
gerechtfertigt, da sich die spontane Versammlung der Antifaschist_innen
friedlich verhielt und auf Abstand zum NPD-Stand blieb. Im Gegensatz
dazu befand sich der den Anwesenden durch die Polizei zugewiesene
Versammlungsort in unverhältnismäßig großer Entfernung zur NPD, was es
nicht ermöglichte, dem Protest gegen die Neofaschisten in entsprechender
Form Ausdruck zu verleihen.
Die gut zweistündige Vernehmung Abrahams, warf kein gutes Licht auf die
Polizeiarbeit im Fühjahr 2007. Der sehr rasch verstreichenden Zeit und
der Vielzahl weiterer Zeugen war es aber letztlich geschuldet, dass die
Hauptverhandlung durch das Gericht aufgehoben werden musste. Ein
Prozessende wäre für diesen Verhandlungstag nicht mehr absehbar gewesen.
Da das Gericht eine Verhandlung um höchstens drei Wochen vertagen kann
und die Urlaubszeit es nicht zulässt kurzfristig einen neuen Termin
festzusetzen, muss im Prozess wieder bei Null begonnen werden – mit der
Vernehmung von Polizeiobermeister Abraham.