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Frankfurter Antifas auf Anklagebank

INFORIOT – Am ver­gan­genen Mittwoch wurde am Amts­gericht Frankfurt/Oderder Prozess gegen zwei Antifaschist_innen eröffnet, die im Umfeld eines
NPD-Info­s­tands im Mai 2007, Polizeibeamt_innen bei der Ausübung ihrer
Dien­stpflicht behin­dert haben sollen. Diese ver­sucht­en einen
drit­ten Antifaschis­ten in Gewahrsam zu nehmen, nach­dem er mehreren
Platzver­weisen nicht nachgekom­men sei und einen der Beamten beleidigt
habe soll. Den Angeklagten wird in diesem Zusam­men­hang Wider­stand gegen
Voll­streck­ungs­beamte sowie Belei­di­gung vorge­wor­fen (mehr).

Nach­dem zu Beginn der Ver­hand­lung der Antrag auf Ein­stel­lung des
Ver­fahrens gegen eine der Beschuldigten von der vor­sitzen­den Richterin
zurück gewiesen wurde, kam es zur einzi­gen Zeu­gen­vernehmung des Tages:
Polizeiober­meis­ter Abra­ham schilderte die Vorgänge aus seiner
Per­spek­tive. Der an diesem Tag zur Absicherung des NPD-Stand eingesetzte
Beamte war es, der die Sit­u­a­tion eskalieren ließ.

Nach ein­er ange­blichen Belei­di­gung und mehreren vorher ergangenen
Platzver­weisen, ver­suchte er einen Antifaschis­ten festzunehmen. Infolge dessen,
set­zte das Pfef­fer­spray eines Kol­le­gen ein, um sich laut eige­nen Angaben
den Rück­en frei zu hal­ten. Dort soll eine aggres­sive Gruppe den Beamten
an der Inge­wahrsam­nahme zu hin­dern ver­sucht haben. Wie genau der Beamte
zu der Ein­schätzung gelangte, auch ein Mit­glied der Linkspartei – er
wisse nicht wer -, sei an dem Über­griff beteiligt gewe­sen, kon­nte ebenso
wenig gek­lärt wer­den, wie die Frage, weshalb auch der vor ihm liegende
Antifaschist durch das Pfef­fer­spray ver­let­zt wurde; schließlich ging die
Gefahr für Abra­ham nicht von ihm aus.

Die Vertei­di­gung sieht allerd­ings nicht erst in der offenbar
unko­or­dinierten Hand­lung des Zeu­gen einen Beleg für die eklatante
Fehlein­schätzung der Gesamt­si­t­u­a­tion durch die Polizei. Bere­its die
Begrün­dung der Beamten für die der Fes­t­nahme vorausgegangenen
Platzver­weise zeuge vom man­gel­nden Wis­sen der einge­set­zten Polizeikräfte
im Bere­ich des Ver­samm­lungsrechts: Diese waren in kein­ster Weise
gerecht­fer­tigt, da sich die spon­tane Ver­samm­lung der Antifaschist_innen
friedlich ver­hielt und auf Abstand zum NPD-Stand blieb. Im Gegensatz
dazu befand sich der den Anwe­senden durch die Polizei zugewiesene
Ver­samm­lung­sort in unver­hält­nis­mäßig großer Ent­fer­nung zur NPD, was es
nicht ermöglichte, dem Protest gegen die Neo­faschis­ten in entsprechender
Form Aus­druck zu verleihen.

Die gut zweistündi­ge Vernehmung Abra­hams, warf kein gutes Licht auf die
Polizeiar­beit im Füh­jahr 2007. Der sehr rasch ver­stre­ichen­den Zeit und
der Vielzahl weit­er­er Zeu­gen war es aber let­ztlich geschuldet, dass die
Hauptver­hand­lung durch das Gericht aufge­hoben wer­den musste. Ein
Prozessende wäre für diesen Ver­hand­lungstag nicht mehr abse­hbar gewesen.
Da das Gericht eine Ver­hand­lung um höch­stens drei Wochen verta­gen kann
und die Urlaub­szeit es nicht zulässt kurzfristig einen neuen Termin
festzuset­zen, muss im Prozess wieder bei Null begonnen wer­den – mit der
Vernehmung von Polizeiober­meis­ter Abraham.

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