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Antifaschismus Law & Order

Frankfurter Neonazi in Berlin verurteilt

Ihm wurde vorge­wor­fen am 1.Mai diesen Jahres einen Zivilpolizis­ten während eines Spon­tan-Aufzuges von rund 320 Neon­azis auf dem Kur­fürs­ten­damm mit ein­er Fah­nen­stange geschla­gen zu haben. Dabei erhielt der Geschädigte eine blu­tende Ver­let­zung an der Unterlippe.

Ursprünglich waren die Neon­azis unter­wegs zur Born­holmer Strasse um an einem geplanten Auf­marsch teilzunehmen. Am S‑Bahnhof Halensee ver­ließen sie jedoch den Zug und waren unter­wegs Rich­tung west­lich­er Innenstadt.

Vor dem Richter machte der zur Tatzeit 18-jährige keine Angaben zu den Geschehnis­sen. Vor dem Unter­suchungsrichter während sein­er U‑Haft deutete er aber an, er wisse nicht genau ob er diese Tat began­gen hätte und wenn ja, könne er sich daran nicht mehr erin­nern. Diese neb­ulöse Aus­sage fand allerd­ings vor Gericht keine weit­ere Beach­tung.
Der geschädigte Beamte kon­nte sich an den Täter eben­so nicht erin­nern. Für ihn kam die Sit­u­a­tion zu plötzlich.

Zur Klärung der Schuld des Frank­furters kon­nten schließlich nur die vor­liegen­den Foto- und Videoauf­nah­men herange­zo­gen wer­den. Auf diesen ist Michael Hecke, der zur Zeit bei ein­er Lei­har­beits­fir­ma für die Solar­fab­rik „con­er­gy“ tätig ist, deut­lich an sein­er markan­ten Klei­dung zu erken­nen. Er trug an diesem Tag ein Pali-Tuch, sowie ein T‑Shirt mit der Auf­schrift „Todesstrafe für Kinder­schän­der“ und einen East­pak-Ruck­sack. Zudem hielt er die Tat­waffe, eine zusam­mengerollte Fahne, in der Hand. All diese Gegen­stände kon­nten bei der späteren Woh­nungs­durch­suchung sichergestellt werden.

Obwohl sein Klei­dungsstil nicht unüblich für die extrem rechte Szene ist, kon­nte auf den Videos und Fotos ver­gle­ich­bar gek­lei­dete Per­son erkan­nt wer­den. Somit stand für das Gericht und den Staat­san­walt die Schuld von Michael Hecke fest. Er wurde schließlich zu ein­er Jugend­strafe von 1 Jahr und 3 Monat­en verurteilt. Diese wurde zunächst für 4 Monate aus­ge­set­zt. Nach dieser Zeit wird dann entsch­ieden, ob der Frank­furter hin­ter Git­ter muss oder sich bewähren darf.

Für diese Verurteilung wurde ein weit­er­er Fall mit ein­be­zo­gen. So wurde Hecke bere­its am 6.Mai 2009 wegen gemein­schaftlich schw­er­er Kör­per­ver­let­zung und Bedro­hung vom Amts­gericht Eisen­hüt­ten­stadt zu ein­er Bewährungsstrafe von 1 ½ Jahren verurteilt. So habe er am 2.September 2008 mit einem Mit­täter am Haupt­bahn­hof Frank­furt (Oder) grund­los eine Per­son zusam­mengeschla­gen und schw­er ver­let­zt. Weit­ere drei Fälle aus den Jahren 2008 und 2009 sind bekannt.

Auch als Neon­azi ist er kein Unbekan­nter. So fiel er schon des öfteren bei Fuss­bal­spie­len im Umkreis der FCV-Hooli­gans auf. Ausser­dem beteiligte er sich zusam­men mit anderen Neon­azis aus der Region an recht­en Aufmärschen.

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