20. August 2010 · Quelle: Opferperspektive

Prozess wegen Hetzjagd auf linke Jugendliche in Finsterwalde geht zu Ende

Montag vermutlich Urteilsspruch / Nebenklage mit Vorwürfen gegen die Polizei

Für Mon­tag, den 23. August 2010, wird am Landgericht Cot­tbus das Urteil im Prozess gegen neun Rechte aus Fin­ster­walde erwartet. Die neun Män­ner müssen sich für die Teil­nahme an ein­er Het­z­jagd auf ver­meintlich linke und alter­na­tive Jugendliche im August 2007 in der Innen­stadt von Fin­ster­walde verantworten.

Seit sieben Monat­en wird vor dem Landgericht Cot­tbus über einen der größten Angriffe auf alter­na­tive Jugendliche in Süd­bran­den­burg ver­han­delt, von dem die Opfer­per­spek­tive in den let­zten Jahren Ken­nt­nis erhal­ten hat­te. Etwa 25–30 Per­so­n­en hat­ten in der Nacht auf den 4. August 2007 teil­weise ver­mummt und mit Knüp­peln bewaffnet einzelne Opfer auf dem Mark­t­platz ver­prügelt. Später bewar­fen die Recht­en eine Gruppe Jugendlich­er aus einem Hin­ter­halt mit Flaschen.

In ihrem Plä­doy­er forderte die Staat­san­waltschaft am Dien­stag für zwei der Angeklagten eine Frei­heitsstrafe, die zur Bewährung aus­ge­set­zt bzw. in Geld­strafen umge­wan­delt wer­den könne. Für zwei weit­ere Angeklagte plädierte sie auf Geld­strafen. Die übri­gen Angeklagten müssten nach Dafürhal­ten der Staat­san­waltschaft auf­grund der schwieri­gen Beweis­lage freige­sprochen wer­den. Die rel­a­tiv milden Strafanträge wur­den unter anderem mit der lan­gen Ver­fahrens­dauer begründet.

Die Vertre­tung der Neben­klage verzichtete auf eine eigene Straf­maß­forderung. Sie erhob jedoch schwere Vor­würfe gegen die Polizei in Fin­ster­walde. Die polizeiliche Ermit­tlungsar­beit sei im gün­stig­sten Fall Aus­druck man­gel­nder Kom­pe­tenz, im schlecht­esten Fall Aus­druck man­gel­nder Dis­tanz zur recht­en Szene, so Recht­san­walt Alain Mundt. Kri­tisiert wur­den offenkundi­ge Ermit­tlungspan­nen, die dazu geführt hät­ten, dass kaum Ver­ant­wortliche des Mark­t­platzan­griffes zur Rechen­schaft gezo­gen wer­den konnten.

Näch­ster Prozesster­min 23. August 2010, 9:00 Uhr, Landgericht Cottbus

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