ORANIENBURG 960 Euro Geldstrafe sind kein Pappenstiel für eine Oranienburger
Arbeitslose. Diese Summe muss die junge Frau zahlen, so das Urteil des
Jugendschöffengerichtes. Und das, weil sie handgreiflich gegen Polizisten
geworden war und nationalsozialistische Kennzeichen provokativ in der
Öffentlichkeit zur Schau gestellt hatte.
Susanne S. solle ihre Bindung zur “rechten Szene” kritisch durchdenken, gab
ihr der Vorsitzende Richter mit auf den Weg. Sie sei jetzt 21 Jahre alt,
Mutter einer zweieinhalb jährigen Tochter und durch das Arbeitsamt zur
Qualifizierung in einer Kita tätig. Nicht nur für ihr eigenes, sondern auch
für diese Kinder hat sie Vorbildwirkung und Verantwortung zu übernehmen.
“Wenn ich mir Ihren Bekanntenkreis ansehe, so sind das alles Stammkunden von
mir”, mahnte der Richter. Die Angeklagte meinte dann auch, dass sie dabei
sei, sich von dieser Szene zu lösen. Dass sie zur Tatzeit eine rechte
Gesinnung hatte, bestritt die gelernte Verkäuferin nicht.
In einer Veltener Wohnung hatten sich am 23. Januar dieses Jahres elf
Personen, die der rechten Szene angehören, versammelt. Entsprechende Musik
dröhnte lautstark, sodass die Anwohner die Polizei riefen. Gegen 23 Uhr
erteilten die Beamten den Krachmachern einen Platzverweis.
Den befolgte die Gruppe nur unwillig. Auf dem Treppenabsatz wurde ein
Polizist geschlagen, worauf der Angreifer zu Boden gebracht und gefesselt
wurde. In dieser Phase stürzte sich die Angeklagte auf den Beamten und
versuchte diesen von ihrem Gesinnungsgenossen wegzureissen. Warum, das
wollte oder konnte sie gestern nicht erklären. Erklären konnte ihr
allerdings der Staatsanwalt, dass sie deshalb wegen Widerstandes gegen die
Staatsgewalt und versuchter Gefangenenbefreiung auf der Anklagebank sitzt.
Nur wenige Tage nach dem damaligen Vorfall fand eine Verhandlung im
Amtsgericht gegen ihre Schwester statt. Susanne S. saß mit zwei Freunden im
Zuschauerraum. Nach einer Verhandlungspause betraten die drei wieder den
Gerichtssaal mit schwarzen Shirts mit der Aufschrift “Nationaler Widerstand
Osthavelland” und Reichsadler. Diese Provokation ist “an Frecheit nicht zu
überbieten”, sagte der Richter und verhing deshalb die empfindliche
Geldstrafe. Hinzu kommen die Prozesskosten. Die Angeklagte nahm das Urteil
sofort an.