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Freche Provokation

ORANIENBURG 960 Euro Geld­strafe sind kein Pap­pen­stiel für eine Oranienburger
Arbeit­slose. Diese Summe muss die junge Frau zahlen, so das Urteil des
Jugend­schöf­fen­gericht­es. Und das, weil sie hand­grei­flich gegen Polizisten
gewor­den war und nation­al­sozial­is­tis­che Kennze­ichen pro­voka­tiv in der
Öffentlichkeit zur Schau gestellt hatte. 

Susanne S. solle ihre Bindung zur “recht­en Szene” kri­tisch durch­denken, gab
ihr der Vor­sitzende Richter mit auf den Weg. Sie sei jet­zt 21 Jahre alt,
Mut­ter ein­er zweiein­halb jähri­gen Tochter und durch das Arbeit­samt zur
Qual­i­fizierung in ein­er Kita tätig. Nicht nur für ihr eigenes, son­dern auch
für diese Kinder hat sie Vor­bild­wirkung und Ver­ant­wor­tung zu übernehmen.
“Wenn ich mir Ihren Bekan­ntenkreis anse­he, so sind das alles Stammkun­den von
mir”, mah­nte der Richter. Die Angeklagte meinte dann auch, dass sie dabei
sei, sich von dieser Szene zu lösen. Dass sie zur Tatzeit eine rechte
Gesin­nung hat­te, bestritt die gel­ernte Verkäuferin nicht. 

In ein­er Vel­tener Woh­nung hat­ten sich am 23. Jan­u­ar dieses Jahres elf
Per­so­n­en, die der recht­en Szene ange­hören, ver­sam­melt. Entsprechende Musik
dröh­nte laut­stark, sodass die Anwohn­er die Polizei riefen. Gegen 23 Uhr
erteil­ten die Beamten den Krach­mach­ern einen Platzverweis. 

Den befol­gte die Gruppe nur unwillig. Auf dem Trep­pen­ab­satz wurde ein
Polizist geschla­gen, worauf der Angreifer zu Boden gebracht und gefesselt
wurde. In dieser Phase stürzte sich die Angeklagte auf den Beamten und
ver­suchte diesen von ihrem Gesin­nungsgenossen wegzureis­sen. Warum, das
wollte oder kon­nte sie gestern nicht erk­lären. Erk­lären kon­nte ihr
allerd­ings der Staat­san­walt, dass sie deshalb wegen Wider­standes gegen die
Staats­ge­walt und ver­suchter Gefan­genen­be­freiung auf der Anklage­bank sitzt. 

Nur wenige Tage nach dem dama­li­gen Vor­fall fand eine Ver­hand­lung im
Amts­gericht gegen ihre Schwest­er statt. Susanne S. saß mit zwei Fre­un­den im
Zuschauer­raum. Nach ein­er Ver­hand­lungspause betrat­en die drei wieder den
Gerichtssaal mit schwarzen Shirts mit der Auf­schrift “Nationaler Widerstand
Osthavel­land” und Reich­sadler. Diese Pro­voka­tion ist “an Frecheit nicht zu
über­bi­eten”, sagte der Richter und ver­hing deshalb die empfindliche
Geld­strafe. Hinzu kom­men die Prozesskosten. Die Angeklagte nahm das Urteil
sofort an.

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