Die Bundeswehr versucht mit fünf Eilanträgen beim Potsdamer Verwaltungsgericht, die Kyritz-Ruppiner Heide im Norden Brandenburgs ab Februar 2006 zu nutzen. Anordnungen des Gerichts von 2003 und 2004 sollen damit ausgehebelt werden. Eine militärische Nutzung der ehemaligen Liegenschaft der Roten Armee bricht den Einigungsvertrag von 1990. Sie diskreditiert das langjährige Engagement der regionalen Bürgerinitiativen und der Friedensbewegung in Deutschland für eine friedliche Nutzung des ehemaligen Bombodroms. Die Gemeinden Rheinsberg, Lärz und Wittstock können noch bis Ende Januar Stellung zu den Eilanträgen nehmen. Bis dahin ist viel Lobby- und Pressearbeit der Bürgerinitiativen, Gruppen und Einzelpersonen nötig, um die FREIe HEIDe wieder auf die politische Agenda zu rücken.
Plakativer Widerstand in der FREIen HEIDE im Sommer 2003, Foto: indy.de Den Regierungs- und Jahreswechsel nutzte die Bundeswehr, um Tatsachen in Sachen Wiedernutzung des ehemaligen Bombodroms in der Kyritz-Ruppiner Heide in Brandenburg zu schaffen.
Sie reichte im Dezember fünf Eilanträge beim Verwaltungsgericht in Potsdam ein. Würde das Gericht diesen zustimmen, so wäre die einstweilige Anordnung von 2003 / 2004 gegen eine militärische Nutzung der FREIen HEIDe nicht mehr rechtskräftig.
Diese war von zwei regionalen Gewerbetreibenden und den Gemeinden Gemeinden Rheinsberg, Lärz und Wittstock forciert worden.
Die Bundeswehr könnte sofort mit der Stationierung von 1000 Soldaten und dem Ausbau zum NATO-Übungsplatz beginnen. Nach Vorstellungen des Verteidigungsministerium kann die Kyritz-Ruppiner Heide 80–100 Tage im Jahr für die Erprobung des modernen Angriffskriegs genutzt werden, und das auch durch die Vemietung an internationale Luft- und Seestreitkräfte.
Am 27. September 2005 untersagte das Oberverwaltungsgericht Berlin Brandenburg erneut die Nutzung des ehemaligen Luft-Boden-Schießplatzes der Sowjetarmee. Das Verteidigungsministerium begründet die Einlanträge mit einer angeblich veränderten Eigentumssituation. Grundstücke, deren Besitzverhältnisse damals unklar waren, stünden nach einer Gerichtsentscheiden eindeutig dem Bund zu. Dabei lässt das Ministerium außer Acht, dass aus dem Einigungsvertrag der BRD und der DDR von 1990 hervorgeht, dass es zu keiner weiteren militärische Nutzung von Liegenschaften der Roten Armee und der GUS-Streitkräfte kommen wird.
Für die Freundinnen und Freunde der FREIen HEIDe und die klagenden Gemeinden geht es in den nächsten Wochen ?um die Wurst?. Rheinsberg, Lärz und Wittstock haben bis Ende Januar Zeit, Stellung zu den Eilanträgen des Bundes zu nehmen. Die Bürgerinitiativen FREIe HEIDE, Freier Himmel, Pro Heide und alle Gruppen und Einzelpersonen, die sich für eine friedliche Nutzung des Areals einsetzen, müssen bis dahin viel Lobby-Arbeit leisten, Politikerinnen kontaktieren, Präsenz in den Medien, auf der Strasse und vor Ort zeigen.
Würde das Gericht den Eilanträgen des Verteidigungsministeriums stattgeben, könnte die Bundeswehr die Kyritz-Ruppiner Heide schon ab Februar militärisch 2006 nutzen.
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