Kategorien
Uncategorized

Freifahrtsschein für Nazischläger?

Vier Monate auf Bewährung lautete das Urteil gegen den Rathenow­er Nazis­chläger Ricar­do G. am ver­gan­genen Mittwoch, dem 29.01.2003.

Ver­han­delt wurde wegen Wider­stand gegen die Staats­ge­walt. G. war während des Rathenow­er Stadt­festes im Sep­tem­ber 2002 einem Platzver­weis der Polizei nicht nachgekom­men und hat­te sich zur Wehr geset­zt als die Beamten ihrer Anweisung Nach­druck ver­liehen. (Siehe hier)

Vier Monate auf Bewährung, obwohl G. keine 30 Tage vor besagtem Stadt­fest, am 14.08.2002, zu ein­er Frei­heitsstrafe von 12 Monat­en, aus­ge­set­zt zu drei Jahren auf Bewährung, verurteilt wor­den war, weil er und zwei andere Recht­sex­trem­is­ten im Okto­ber 2001 zwei Sudane­sen in Rathenow belei­digten und tätlich angrif­f­en. (Siehe hier, hier und hier)

Knast scheint für G., der nicht ein­mal einen Anwalt hat­te, nicht einge­plant zu sein — das lässt ungute Erin­nerun­gen an die begin­nen­den 1990er Jahre wieder aufleben, als die Nazis die Base­ballschläger mit ins Gericht nah­men, um nach der erhal­te­nen x‑ten Bewährungsstrafe Rathenow gle­ich weit­er ter­ror­isieren zu können. 

Antifa Offen­sive Westhavelland

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Inforiot