RATHENOW Vor dem Jugendgericht Rathenow hatten sich der ehemalige Schüler Marco Z.,
der Schüler der Gesamtschule Martin M. und der 26-jährige Erwachsene Jan F.,
genannt “Fuzzy”, wegen gefährlicher Körperverletzung zu verantworten. Den
Heranwachsenden wurde vorgeworfen, einen zwei Jahre jüngeren 15-jährigen
Mitschüler zunächst gemeinsam auf dem Schulhof in einer Pause angegriffen
und verletzt zu haben. Später seien sie, so der Staatsanwalt, in der Nähe
des Bahnhofes Premnitz mit dem dazu gekommenen Jan F. den gleichen
Schulkameraden erneut gewaltsam angegangen.
Die Aussagen des Geschädigten und seiner Freundin ergaben folgendes Bild: Am
5. Januar diesen Jahres waren in der zweiten großen Pause die beiden Schüler
auf dem Schulhof auf den Mitschüler zugekommen. Er wurde von dem Angeklagten
Marco Z. mit der Faust ins Gesicht geschlagen. Vorher oder danach, das war
nicht genau aufzuklären, presste ihm Martin M. einen Schneeklumpen in den
Mund. Als er dann nach Schulschluss am Bahnhof Premnitz auf seinen Bus
wartete, kam Jan F. mit einem Pkw vorbei, hielt an und wurde von Marco Z.
aufgefordert: “Nun zeig mal, was Du kannst!” Darauf wurde das Opfer, der
Schüler, erneut mit einem Faustschlag niedergestreckt, diesmal von dem
Angeklagten F, genant “Fuzzy”. Die Freundin des Geschädigten bestätige vor
Gericht den Vorfall auf dem Schulhof, die Tat am Bahnhof hatte sie nicht
direkt beobachtet, konnte aber bestätigen, dass der Angeklagte Jan F.
zusammen mit den beiden Schülern den Tatort verließ. Als sie dazukam, erhob
sich ihr Freund gerade vom Boden.
Der Angeklagte M. räumte ein, er habe auf dem Schulhof den Mitschüler mit
Schnee “eingeseift”, dieser habe oft “dummes Zeug” über ihn erzählt und habe
“dies daher verdient”. Weiter sei nichts gewesen. Marco Z. habe gar nichts
gemacht. Der Angeklagte Marco Z., beraten und vertreten durch einen
Rechtsanwalt, verweigerte vor Gericht die Aussage und schwieg zu den
Vorwürfen.
Der Angeklagte Jan F. wollte nichts getan haben; er habe sich im Bereich der
Bushaltestelle am Bahnhof nur “mit den beiden anderen Angeklagten
unterhalten”. Den Geschädigten kenne er nicht, er habe ihn nicht geschlagen.
Der Staatsanwalt hielt anhand der eindeutigen Zeugenaussagen die Vorwürfe
für bewiesen. Er beantragte, die beiden Heranwachsenden als Jugendliche zu
bestrafen und zwar mit je vier Wochen Dauerarrest, den Angeklagten F. mit
zwölf Monaten Freiheitsstrafe, da er schon vorbestraft war, zusätzlich zu
100 Stunden gemeinnütziger Arbeit.
Das Gericht folgte der Einschätzung des Staatsanwalts und verurteilte die
beiden Heranwachsenden nach Jugendstrafrecht wegen gefährlicher
Körperverletzung in zwei Fällen zu je zwei Wochen Dauerarrest. Weiter müssen
sie dem geschädigten je 50 Euro als Wiedergutmachung für die erlittenen
Schmerzen zahlen. F. wurde wegen gefährlicher Körperverletzung zu sieben
Monaten Freiheitsstrafe verurteilt, er hat ebenfalls 50 Euro zu zahlen und
muss darüber hinaus 50 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Die
Freiheitsstrafe gegen F. wurde für zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt.
Die Richterin machte den Heranwachsenden insbesondere zum Vorwurf, dass sie
zu zweit über einen zwei Jahre Jüngeren hergefallen waren. Den Angeklagten
Jan F. erinnerte das Gericht bei der Urteilsbegründung an seine
einschlägigen Vorstrafen und die Tatsache, dass er als kräftiger Erwachsener
einen körperlich deutlich Unterlegenen ohne Grund verletzt hatte.