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Freiheitsstrafen und Geldbuße

RATHENOW Vor dem Jugendgericht Rathenow hat­ten sich der ehe­ma­lige Schüler Mar­co Z.,
der Schüler der Gesamtschule Mar­tin M. und der 26-jährige Erwach­sene Jan F.,
genan­nt “Fuzzy”, wegen gefährlich­er Kör­per­ver­let­zung zu ver­ant­worten. Den
Her­anwach­senden wurde vorge­wor­fen, einen zwei Jahre jün­geren 15-jährigen
Mitschüler zunächst gemein­sam auf dem Schul­hof in ein­er Pause angegriffen
und ver­let­zt zu haben. Später seien sie, so der Staat­san­walt, in der Nähe
des Bahn­hofes Prem­nitz mit dem dazu gekomme­nen Jan F. den gleichen
Schulka­m­er­aden erneut gewalt­sam angegangen. 

Die Aus­sagen des Geschädigten und sein­er Fre­undin ergaben fol­gen­des Bild: Am
5. Jan­u­ar diesen Jahres waren in der zweit­en großen Pause die bei­den Schüler
auf dem Schul­hof auf den Mitschüler zugekom­men. Er wurde von dem Angeklagten
Mar­co Z. mit der Faust ins Gesicht geschla­gen. Vorher oder danach, das war
nicht genau aufzuk­lären, presste ihm Mar­tin M. einen Schneek­lumpen in den
Mund. Als er dann nach Schulschluss am Bahn­hof Prem­nitz auf seinen Bus
wartete, kam Jan F. mit einem Pkw vor­bei, hielt an und wurde von Mar­co Z.
aufge­fordert: “Nun zeig mal, was Du kannst!” Darauf wurde das Opfer, der
Schüler, erneut mit einem Faustschlag niedergestreckt, dies­mal von dem
Angeklagten F, genant “Fuzzy”. Die Fre­undin des Geschädigten bestätige vor
Gericht den Vor­fall auf dem Schul­hof, die Tat am Bahn­hof hat­te sie nicht
direkt beobachtet, kon­nte aber bestäti­gen, dass der Angeklagte Jan F.
zusam­men mit den bei­den Schülern den Tatort ver­ließ. Als sie dazukam, erhob
sich ihr Fre­und ger­ade vom Boden.
Der Angeklagte M. räumte ein, er habe auf dem Schul­hof den Mitschüler mit
Schnee “einge­seift”, dieser habe oft “dummes Zeug” über ihn erzählt und habe
“dies daher ver­di­ent”. Weit­er sei nichts gewe­sen. Mar­co Z. habe gar nichts
gemacht. Der Angeklagte Mar­co Z., berat­en und vertreten durch einen
Recht­san­walt, ver­weigerte vor Gericht die Aus­sage und schwieg zu den
Vorwürfen. 

Der Angeklagte Jan F. wollte nichts getan haben; er habe sich im Bere­ich der
Bushal­testelle am Bahn­hof nur “mit den bei­den anderen Angeklagten
unter­hal­ten”. Den Geschädigten kenne er nicht, er habe ihn nicht geschlagen. 

Der Staat­san­walt hielt anhand der ein­deuti­gen Zeu­ge­naus­sagen die Vorwürfe
für bewiesen. Er beantragte, die bei­den Her­anwach­senden als Jugendliche zu
bestrafen und zwar mit je vier Wochen Dauer­ar­rest, den Angeklagten F. mit
zwölf Monat­en Frei­heitsstrafe, da er schon vorbe­straft war, zusät­zlich zu
100 Stun­den gemein­nütziger Arbeit. 

Das Gericht fol­gte der Ein­schätzung des Staat­san­walts und verurteilte die
bei­den Her­anwach­senden nach Jugend­strafrecht wegen gefährlicher
Kör­per­ver­let­zung in zwei Fällen zu je zwei Wochen Dauer­ar­rest. Weit­er müssen
sie dem geschädigten je 50 Euro als Wiedergut­machung für die erlittenen
Schmerzen zahlen. F. wurde wegen gefährlich­er Kör­per­ver­let­zung zu sieben
Monat­en Frei­heitsstrafe verurteilt, er hat eben­falls 50 Euro zu zahlen und
muss darüber hin­aus 50 Stun­den gemein­nützige Arbeit leis­ten. Die
Frei­heitsstrafe gegen F. wurde für zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. 

Die Rich­terin machte den Her­anwach­senden ins­beson­dere zum Vor­wurf, dass sie
zu zweit über einen zwei Jahre Jün­geren herge­fall­en waren. Den Angeklagten
Jan F. erin­nerte das Gericht bei der Urteils­be­grün­dung an seine
ein­schlägi­gen Vorstrafen und die Tat­sache, dass er als kräftiger Erwachsener
einen kör­per­lich deut­lich Unter­lege­nen ohne Grund ver­let­zt hatte.

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