(Frankfurter Rundschau, 5.3.) Potsdam · 4. März · epd · Im ersten Prozess um die Bildung einer
terroristischen Vereinigung rechtsextremer Jugendlicher in Brandenburg
sollen am Montag vor dem Oberlandesgericht in Potsdam die Urteile verkündet
werden. Die Generalstaatsanwaltschaft hat für drei der zwölf Angeklagten
Haftstrafen zwischen zwei und viereinhalb Jahren gefordert. Für den
20-jährigen Abiturient Christopher H. — Hauptangeklagter und Initiator der
2003 gegründeten “Kameradschaft Freikorps” — soll die höchste Strafe
verhängt werden. Neun Beschuldigte sollen mit Bewährungsstrafen davonkommen.
Den Jugendlichen wird eine Serie von Brandanschlägen auf ausländische
Imbisse im Havelland zwischen August 2003 und Mai 2004 vorgeworfen. Dabei
entstanden Schäden von mehr als 700 000 Euro. Die Angeklagten haben die
Vorwürfe weitgehend eingeräumt. Zum Anklagepunkt der Bildung einer
terroristischen Vereinigung erklärten sie sich nicht schuldig.
Ziel der “Kameradschaft Freikorps” war laut Generalstaatsanwaltschaft, als
Ausländer aus der Region zu vertreiben. Alle Angeklagten seien rechtsextrem
geprägt. Durch die Zielsetzung und die dauerhafte Organisationsstruktur sei
der Tatbestand der Bildung einer terroristischen Vereinigung erfüllt. Der
Hauptangeklagte sitzt seit mehreren Monaten in Untersuchungshaft.