Kategorien
Uncategorized

Freispruch für Asylbewerber

Briefge­heim­nis und Pri­vat­sphäre in Flüchtling­sheim in Rathenow mas­siv verletzt

(Junge Welt, Tim Zülch) Am Mon­tag ging in Rathenow ein Prozeß zu Ende, der Auswirkun­gen auf die Leitung des Asyl­be­wer­ber­heimes in Rathenow und auf den Lan­desver­band Havel­land der Arbeit­er­wohlfahrt als Betreiberin des Heimes haben kön­nte. Dabei wur­den die Asyl­be­wer­ber Mohammed Abdel Amine und Mohammed Mah­mud vom Vor­wurf der »üblen Nachrede« freigesprochen. 

Zur Vorgeschichte: In einem offe­nen Brief hat­ten sich im Som­mer 2002 Asyl­be­wer­ber des Rathenow­er Heimes an die Öffentlichkeit gewandt. In dem Brief klagten sie, daß ihre Pri­vat­sphäre im Heim mas­siv ver­let­zt werde. Es seien Videokam­eras zur Kon­trolle der Bewohn­er instal­liert, die Zim­mer wür­den ohne Vorankündi­gung betreten, und per­sön­liche Briefe seien geöffnet wor­den. Außer­dem seien beim Wach­schutz, der das Heim bewacht, bekan­nte Neon­azis beschäftigt. Die AWO erstat­tete Anzeige gegen Unbekan­nt wegen Ver­leum­dung, übler Nachrede und Urkun­den­fälschung. Die Staat­san­waltschaft Pots­dam über­nahm das Ver­fahren und präsen­tierte auch gle­ich zwei Tatverdächtige. Sie hat­te Mohammed Abdel Amine und Mohammed Mahud auf einem Foto erkannt. 

»Wir sind nicht die Rädels­führer, zu denen uns die Staat­san­waltschaft und die AWO machen wollen. Wir Asyl­be­wer­ber haben den Brief gemein­sam ver­faßt«, betont Abdel Amine. Schon im Juli 2003 hat­te sich bestätigt, daß bei der Fir­ma Zarnikow, welche den Wach­schutz für das Heim stellte, bekan­nte und vorbe­strafte Neon­azis beschäftigt waren. Der Ver­trag mußte gekündigt wer­den. Während sich die Heim­leitung während des Prozess­es mehr und mehr in Wider­sprüche ver­strick­te, rief die Vertei­di­gung gut zwei Dutzend Zeu­gen auf, die nach und nach alle Vor­würfe der Bewohn­er gegen die Heim­leitung bestätigten. 

Obwohl die Staat­san­waltschaft immer einen Freis­pruch aus­geschlossen hat­te, fand auch sie deut­liche Worte für die Ver­hält­nisse in dem Heim. In ein­er Anmaßung von Polizeibefug­nis­sen habe die Heim­leitung bei den Bewohn­ern Befra­gun­gen durchge­führt. »Ich kann mir nicht vorstellen, daß die Heim­lei­t­erin und der Geschäfts­führer der AWO weit­erbeschäftigt wer­den kön­nen«, meint nach Aus­gang des Prozess­es der Anwalt Ulrich von Kling­gräff. Die Staat­san­waltschaft erwägt sog­ar eine Anklage gegen die Heim­leitung wegen Ver­let­zung des Briefge­heimniss­es und Falschaus­sage vor Gericht.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Inforiot