Freispruch – so lautete am Dienstag, dem 10.Februar 2004, das Urteil im Verfahren gegen die beiden 15- und 17-jährigen Antifaschisten aus Rathenow, denen
vorgeworfen wurde im Januar 2003 mehrere Flyer als Werbung für eine antifaschistische Veranstaltung hergestellt und in Umlauf gebracht haben, auf denen u.a. die Parole „Let’s toast the rich with our choice of cocktail“ zu lesen
war.
In der Verhandlung stellte sich nun heraus, dass zwar einer der beiden Angeklagten für die Flyer verantwortlich war, aber die darauf platzierte Parole nicht bewusst benutzt hatte um gewalttätige Ausschreitungen gegen „Reiche“ zu
provozieren. Vielmehr sollte das Layout der Handzettel „szenemäßig“ gestaltet sein, um möglichst viele Jugendliche zu begeistern.
Weiterhin kam in der Verhandlung noch einmal zur Sprache, dass die beworbene damalige Veranstaltung absolut friedlich blieb. Sogar die Polizei denen die „gefährliche“ Veranstaltung sehr wohl bekannt war, schickte damals nur zwei Zivilbeamte der SoKo MEGA/TOMEG zur Beobachtung, die sich zeitweise sogar vom Veranstaltungsort entfernten.
Nein, der Straftatbestand der Aufforderung zu Straftaten konnte hier nicht gegeben sein – die beiden Antifas wurden freigesprochen. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.
Siehe zum Sachverhalt auch folgende Meldungen:
(8.2.04)
Verfahren wegen Flyer eingestellt
(29.9.03)
Weitere Ermittlungen gegen Antifa in Rathenow
(7.3.03)
Staatliche Anti-Antifa schlug zu
(7.3.03)