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Freispruch für junge Antifas in Rathenow

Freis­pruch – so lautete am Dien­stag, dem 10.Februar 2004, das Urteil im Ver­fahren gegen die bei­den 15- und 17-jähri­gen Antifaschis­ten aus Rathenow, denen
vorge­wor­fen wurde im Jan­u­ar 2003 mehrere Fly­er als Wer­bung für eine antifaschis­tis­che Ver­anstal­tung hergestellt und in Umlauf gebracht haben, auf denen u.a. die Parole „Let’s toast the rich with our choice of cock­tail“ zu lesen
war. 

In der Ver­hand­lung stellte sich nun her­aus, dass zwar ein­er der bei­den Angeklagten für die Fly­er ver­ant­wortlich war, aber die darauf platzierte Parole nicht bewusst benutzt hat­te um gewalt­tätige Auss­chre­itun­gen gegen „Reiche“ zu
provozieren. Vielmehr sollte das Lay­out der Handzettel „szen­emäßig“ gestal­tet sein, um möglichst viele Jugendliche zu begeistern. 

Weit­er­hin kam in der Ver­hand­lung noch ein­mal zur Sprache, dass die bewor­bene dama­lige Ver­anstal­tung abso­lut friedlich blieb. Sog­ar die Polizei denen die „gefährliche“ Ver­anstal­tung sehr wohl bekan­nt war, schick­te damals nur zwei Zivil­beamte der SoKo MEGA/TOMEG zur Beobach­tung, die sich zeitweise sog­ar vom Ver­anstal­tung­sort entfernten. 

Nein, der Straftatbe­stand der Auf­forderung zu Straftat­en kon­nte hier nicht gegeben sein – die bei­den Antifas wur­den freige­sprochen. Das Urteil ist allerd­ings noch nicht rechtskräftig. 

Rote Hil­fe Rathenow


Siehe zum Sachver­halt auch fol­gende Meldungen:

Nun doch: Prozess wegen Flyer

(8.2.04)

Ver­fahren wegen Fly­er eingestellt

(29.9.03)

Weit­ere Ermit­tlun­gen gegen Antifa in Rathenow

(7.3.03)

Staatliche Anti-Antifa schlug zu

(7.3.03)

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