Im Dezember 2000 versuchte eine Gruppe von rund 50 Nazis ins alternative JFZ zu kommen. Die Veranstalter ließen diese, die angeblich zum Konzert wollten, nicht in ihre Räume und riefen die Polizei. Diese nahm die Personalien auf und erteilte Platzverweise. Daraufhin zog der Mob in Richtung Innenstadt. Begleitet wurde er von der Mega und der örtlichen Polizei. Angeblich hatten die Nazis kein bestimmtes Ziel. Da verwundert es natürlich, dass sie prompt vor dem linken Projekt Mittendrin auftauchten, Parolen brüllten, Steine in Richtung des Hauses schmissen und es den Anschein hatte, als würden sie das Haus stürmen.
Als die Polizei endlich die Nazis vom Haus weg drängte, verschaffte sie sich Zutritt zum Mittendrin, nahm die Personalien der dort anwesenden Leute auf und durchsuchte das Haus. Angeblich hätte jemand aus dem Haus mit einer Zwille geschossen und einen der Nazis getroffen. Dieser war weder verletzt, noch war seine Hose, an der er getroffen sein wollte, beschädigt. Natürlich fanden die netten Beamten der Mega keine Zwille? Welch Zufall!
Heute fand vor dem Neuruppiner Amtsgericht die Verhandlung gegen Jenny H. und Timo G. statt. Sie waren wegen gemeinschaftlich versuchter, gefährlicher Körperverletzung angeklagt, weil sie die Nazis angeblich mit Zwillen beschossen hätten.
Zeugen des Ganzen waren zum Einen zwei Nazis: Marco Dennis B. und Renald Christopeit (Landesschatzmeister und stellvertretender Kreisvorsitzender der NPD). Christopeit war, wie sich heute herausstellte, wegen diesem Vorfall der Rädelsführerschaft angeklagt, was aber eingestellt wurde.
Übrigens beruhte der ganze Prozess auf einer Anzeige eben jenes Marco B.s. Vor Gericht gab dieser interessanterweise an, dass er ursprünglich gar nicht vorgehabt hatte, Anzeige zu erstatten. Jedoch hätten die Mega-Beamten ihn dazu “gezwungen”, zumindest jedoch ernergisch dazu angehalten, die Mittendrinler einer Straftat zu beschuldigen.
Zum anderen war der Mega-Beamte Westphal als Zeuge vorgeladen. Die beiden Nazis wurden vom Gericht als nicht glaubwürdig eingeschätzt, denn sie widersprachen sich, versuchten Dinge zu verheimlichen und logen an manchen Stellen schlichtweg. Dem Megabeamtem wurde vorgeworfen, sich vielleicht an manchen Stellen geirrt zu haben.
Der Staatsanwalt Clement forderte für Jenny H. einen Freispruch. Für Timo G. forderte er fünf Monate, auf zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt, plus 400 Euro Geldstrafe. Er begründete dies damit, dass der Staat keine politischen Gewalttaten dulden könne. Ob von rechts oder links, spiele dabei keine Rolle. Außerdem ließ er die Tatsache, dass die Nazis das linke Mittendrin und die darin befindlichen Leute eventuell angreifen wollten, völlig außer Acht.
Das Gericht sprach die beiden Angeklagten frei.