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Freispruch für Neuruppiner Antifas / MEGA drängte Nazi zur Anzeige

Im Dezem­ber 2000 ver­suchte eine Gruppe von rund 50 Nazis ins alter­na­tive JFZ zu kom­men. Die Ver­anstal­ter ließen diese, die ange­blich zum Konz­ert woll­ten, nicht in ihre Räume und riefen die Polizei. Diese nahm die Per­son­alien auf und erteilte Platzver­weise. Daraufhin zog der Mob in Rich­tung Innen­stadt. Begleit­et wurde er von der Mega und der örtlichen Polizei. Ange­blich hat­ten die Nazis kein bes­timmtes Ziel. Da ver­wun­dert es natür­lich, dass sie prompt vor dem linken Pro­jekt Mit­ten­drin auf­taucht­en, Parolen brüll­ten, Steine in Rich­tung des Haus­es schmis­sen und es den Anschein hat­te, als wür­den sie das Haus stürmen. 

Als die Polizei endlich die Nazis vom Haus weg drängte, ver­schaffte sie sich Zutritt zum Mit­ten­drin, nahm die Per­son­alien der dort anwe­senden Leute auf und durch­suchte das Haus. Ange­blich hätte jemand aus dem Haus mit ein­er Zwille geschossen und einen der Nazis getrof­fen. Dieser war wed­er ver­let­zt, noch war seine Hose, an der er getrof­fen sein wollte, beschädigt. Natür­lich fan­den die net­ten Beamten der Mega keine Zwille? Welch Zufall! 

Heute fand vor dem Neu­rup­pin­er Amts­gericht die Ver­hand­lung gegen Jen­ny H. und Timo G. statt. Sie waren wegen gemein­schaftlich ver­suchter, gefährlich­er Kör­per­ver­let­zung angeklagt, weil sie die Nazis ange­blich mit Zwillen beschossen hätten. 

Zeu­gen des Ganzen waren zum Einen zwei Nazis: Mar­co Den­nis B. und Renald Christopeit (Lan­dess­chatzmeis­ter und stel­lvertre­tender Kreisvor­sitzen­der der NPD). Christopeit war, wie sich heute her­ausstellte, wegen diesem Vor­fall der Rädels­führerschaft angeklagt, was aber eingestellt wurde.
Übri­gens beruhte der ganze Prozess auf ein­er Anzeige eben jenes Mar­co B.s. Vor Gericht gab dieser inter­es­san­ter­weise an, dass er ursprünglich gar nicht vorge­habt hat­te, Anzeige zu erstat­ten. Jedoch hät­ten die Mega-Beamten ihn dazu “gezwun­gen”, zumin­d­est jedoch ern­er­gisch dazu ange­hal­ten, die Mit­ten­drin­ler ein­er Straftat zu beschuldigen.
Zum anderen war der Mega-Beamte West­phal als Zeuge vorge­laden. Die bei­den Nazis wur­den vom Gericht als nicht glaub­würdig eingeschätzt, denn sie wider­sprachen sich, ver­sucht­en Dinge zu ver­heim­lichen und logen an manchen Stellen schlichtweg. Dem Megabeamtem wurde vorge­wor­fen, sich vielle­icht an manchen Stellen geir­rt zu haben.
Der Staat­san­walt Clement forderte für Jen­ny H. einen Freis­pruch. Für Timo G. forderte er fünf Monate, auf zwei Jahre zur Bewährung aus­ge­set­zt, plus 400 Euro Geld­strafe. Er begrün­dete dies damit, dass der Staat keine poli­tis­chen Gewalt­tat­en dulden könne. Ob von rechts oder links, spiele dabei keine Rolle. Außer­dem ließ er die Tat­sache, dass die Nazis das linke Mit­ten­drin und die darin befind­lichen Leute eventuell angreifen woll­ten, völ­lig außer Acht.
Das Gericht sprach die bei­den Angeklagten frei.

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