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Zeppelin 25 durchsucht

Bere­its am 09.04.02 kam es gegen 1.30 Uhr in der Zep­pelin­str. 25 zu Auseinan­der­set­zun­gen zwis­chen den dor­ti­gen Bewohn­ern und der Polizei. Diese hat­te ver­sucht, eine Haus­durch­suchung des gesamten Gelän­des und der Gebäude durchzuführen. 

Voraus­ge­gan­gen war die Inge­wahrsam­nahme eines dort wohnen­den ehe­ma­li­gen Haus­be­set­zers, bei dem ger­ing­sten Men­gen (unter 0,5 Gramm) Haschisch aufge­fun­den wur­den. Auf Grund­lage des ?Dro­gen­fun­des? fühlten sich Beamte der Lan­de­sein­satzein­heit (LESE) berechtigt, in die Zep­pelin­str. 25 einzu­drin­gen. Ohne Ankündi­gung ver­schafften sich zunächst 3 Beamte mit gezo­ge­nen Waf­fen Zutritt in das Wohn­haus. Nach­dem Haus­be­wohn­er die
Polizis­ten, die keinen Durch­suchungs­be­fehl vor­legen kon­nten, darauf hingewiesen hat­ten, dass die festgenommene Per­son nicht im Haus son­dern in einem auf dem Grund­stück befind­lichen aus­ge­baut­en Bauwa­gen wohnt,
zogen sich die Beamten dor­thin zurück, durch­sucht­en diesen und ver­ließen das Grundstück. 

Obwohl damit die rechtlich äußerst zweifel­hafte Durch­suchung hätte been­det sein müssen, ver­sucht­en nun weit­ere Polizeibeamte aber­mals in das Wohn­haus einzu­drin­gen und es zu durch­suchen. Der hin zugerufene Vor­sitzende des Vere­ins, der das Gelände ver­wal­tet, wurde von der Polizei zu Boden gewor­fen und in Hand­schellen gelegt, weil er gegen die
Rechtswidrigkeit der Maß­nah­men protestierte. Nach einiger Zeit kon­nte sich darauf geeinigt wer­den, dass drei Polizis­ten und drei Bewohner­In­nen das Gelände betreten und den Bauwa­gen nochmals durch­suchen bzw. der Durch­suchung als Zeu­gen bei­wohnen würden. 

Die Rote Hil­fe (e.V.) schätzt das Vorge­hen der Beamten als
Krim­i­nal­isierung und Ein­schüchterungsver­such von selb­st­bes­timmten linken Wohn­pro­jek­ten ein. Schon mehrmals haben Polizeibeamte unter faden­scheiniger Begrün­dung ver­sucht, gewalt­sam auf das Gelände zu gelan­gen. Der aktuelle Fall macht deut­lich, wie erfun­den die Vor­wände sind. Allein aus dem Besitz von ger­ing­sten Men­gen Haschisch kann nicht
geschlossen wer­den, dass eine Durch­suchung Beweis­mit­tel her­vor­brin­gen kann. Dies gilt umso mehr, als sog­ar der Besitz von 9 Gramm Haschisch toleriert ist und erst gar keine Ermit­tlun­gen angestellt wer­den, weshalb dann auch keine weit­eren Beweis­mit­tel von­nöten sein können. 

Aber selb­st aus den ?Fehlern?, die sich Polizei bei der Stür­mung der Rudolf-Bre­itscheid-Str. 6 leis­tete, hat sie offen­sichtlich nichts gel­ernt. Da in der Regel ein Richter Haus­durch­suchun­gen anord­nen muss und nur bei ?Gefahr im Verzug? auch die Polizei/ Staat­san­waltschaft ohne
eine solche Anord­nung zur Durch­suchung befugt ist, wurde wieder ein­mal eine solche ?Gefahr im Verzug? kon­stru­iert. Die Bewohn­er wer­den dies jedoch gerichtlich nach­prüfen lassen. 

Der Ortsver­band Rote Hil­fe (e.V.) verurteilt das Vorge­hen der Polizei, sowohl die Durch­suchung als auch das gewalt­tätige Vorge­hen gegen die BewohnerInnen. 

Marek Win­ter

Rote Hil­fe e.V. Orts­gruppe Potsdam

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