Bereits am 09.04.02 kam es gegen 1.30 Uhr in der Zeppelinstr. 25 zu Auseinandersetzungen zwischen den dortigen Bewohnern und der Polizei. Diese hatte versucht, eine Hausdurchsuchung des gesamten Geländes und der Gebäude durchzuführen.
Vorausgegangen war die Ingewahrsamnahme eines dort wohnenden ehemaligen Hausbesetzers, bei dem geringsten Mengen (unter 0,5 Gramm) Haschisch aufgefunden wurden. Auf Grundlage des ?Drogenfundes? fühlten sich Beamte der Landeseinsatzeinheit (LESE) berechtigt, in die Zeppelinstr. 25 einzudringen. Ohne Ankündigung verschafften sich zunächst 3 Beamte mit gezogenen Waffen Zutritt in das Wohnhaus. Nachdem Hausbewohner die
Polizisten, die keinen Durchsuchungsbefehl vorlegen konnten, darauf hingewiesen hatten, dass die festgenommene Person nicht im Haus sondern in einem auf dem Grundstück befindlichen ausgebauten Bauwagen wohnt,
zogen sich die Beamten dorthin zurück, durchsuchten diesen und verließen das Grundstück.
Obwohl damit die rechtlich äußerst zweifelhafte Durchsuchung hätte beendet sein müssen, versuchten nun weitere Polizeibeamte abermals in das Wohnhaus einzudringen und es zu durchsuchen. Der hin zugerufene Vorsitzende des Vereins, der das Gelände verwaltet, wurde von der Polizei zu Boden geworfen und in Handschellen gelegt, weil er gegen die
Rechtswidrigkeit der Maßnahmen protestierte. Nach einiger Zeit konnte sich darauf geeinigt werden, dass drei Polizisten und drei BewohnerInnen das Gelände betreten und den Bauwagen nochmals durchsuchen bzw. der Durchsuchung als Zeugen beiwohnen würden.
Die Rote Hilfe (e.V.) schätzt das Vorgehen der Beamten als
Kriminalisierung und Einschüchterungsversuch von selbstbestimmten linken Wohnprojekten ein. Schon mehrmals haben Polizeibeamte unter fadenscheiniger Begründung versucht, gewaltsam auf das Gelände zu gelangen. Der aktuelle Fall macht deutlich, wie erfunden die Vorwände sind. Allein aus dem Besitz von geringsten Mengen Haschisch kann nicht
geschlossen werden, dass eine Durchsuchung Beweismittel hervorbringen kann. Dies gilt umso mehr, als sogar der Besitz von 9 Gramm Haschisch toleriert ist und erst gar keine Ermittlungen angestellt werden, weshalb dann auch keine weiteren Beweismittel vonnöten sein können.
Aber selbst aus den ?Fehlern?, die sich Polizei bei der Stürmung der Rudolf-Breitscheid-Str. 6 leistete, hat sie offensichtlich nichts gelernt. Da in der Regel ein Richter Hausdurchsuchungen anordnen muss und nur bei ?Gefahr im Verzug? auch die Polizei/ Staatsanwaltschaft ohne
eine solche Anordnung zur Durchsuchung befugt ist, wurde wieder einmal eine solche ?Gefahr im Verzug? konstruiert. Die Bewohner werden dies jedoch gerichtlich nachprüfen lassen.
Der Ortsverband Rote Hilfe (e.V.) verurteilt das Vorgehen der Polizei, sowohl die Durchsuchung als auch das gewalttätige Vorgehen gegen die BewohnerInnen.
Marek Winter