BRANDENBURG/HAVEL. Das brandenburgische Oberlandesgericht hat das Verbot des umstrittenen Thor-Steinar-Logos aufgehoben. “Das Markenlogo ist nicht verwechselbar mit einem verfassungsfeindlichen Symbol”, sagte Gerichtssprecherin Ramona Pisal am Dienstag. Fortan darf das Runenlogo der Thor-Steinar-Kleidung wieder getragen werden. Alle diesbezüglichen noch nicht abgeschlossenen Strafverfahren seien hinfällig, so die Gerichtssprecherin. Die Entscheidung des Gerichts ist vor allem eine herbe Niederlage für die Staatsanwaltschaft Neuruppin, die das Logo-Verbot betrieben hat. Die Kleidermarke ist unter jungen Rechtsradikalen sehr beliebt.
Allein in diesem Jahr sind nach Angaben des Potsdamer Innenministeriums 257 Strafverfahren wegen des Logos eingeleitet worden. Die Polizei durchsuchte einschlägig bekannte Bekleidungsläden der rechten Szene, es gab Strafbefehle. Das Innenministerium muss nun die Thor-Steinar-Delikte wieder aus der Statistik der rechtsextremistischen Kriminalität streichen. Dadurch sinken die in diesem Jahr bereits erfassten rechten Straftaten von 893 auf 636. Rolf Grünebaum von der Generalstaatsanwaltschaft teilte mit, dass um die 200 Verfahren nun eingestellt werden müssen. Ergangene Strafbefehle blieben aber rechtsgültig.
Die Neuruppiner Staatsanwälte hatten in einer aufwändigen Beweisführung festgestellt, dass das Logo aus einer germanischen Wolfsangel und einer Tyr-Rune bestehe und diese Symbole während der NS-Zeit als Zeichen einer SA-Reichsführerschule und einer SS-Division gebraucht worden seien. Da nach Ansicht der Staatsanwaltschaft das Logo verfassungsfeindlichen Nazi-Symbolen zum Verwechseln ähnlich sieht, wurden Träger des Logos seit Jahresende 2004 strafrechtlich verfolgt. Schließlich schwenkte auch die Generalstaatsanwaltschaft, die die Neuruppiner Rechtsauffassung zunächst nicht geteilt hatte, darauf ein. Die Firma Mediatex aus Zeesen, die die Kleidung produzieren lässt, hatte daraufhin das Logo verändert.
Mediatex-Anwalt Markus Roscher sieht sich nun bestätigt. “Das Vorgehen der Staatsanwaltschaft war unverhältnismäßig”, sagte Roscher. Er prüft nun eine Schadensersatzklage auf Grundlage des brandenburgischen Staatshaftungsgesetzes. Der entstandene Schaden liege “im höheren sechsstelligen Bereich”.
Die Entscheidung der brandenburgischen Richter berührt auch andere Bundesländer. Auch der Berliner Generalstaatsanwalt hielt das Tragen des Logos bisher für strafbar.
(Berliner Zeitung)
«Thor Steinar»-Firma prüft Schadenersatzklage in Millionenhöhe
Potsdam (dpa/bb) — Nach der Aufhebung des Verbots von «Thor- Steinar»-Produkten erwägt die Brandenburger Herstellerfirma Mediatex GmbH nun eine Schadenersatzklage gegen das Land in Millionenhöhe. Das teilte der Berliner Anwalt des Unternehmens am Mittwoch mit. Das Oberlandesgericht Brandenburg hatte zu Wochenbeginn entschieden, dass das ehemalige Runen-Logo nicht verfassungswidrig sei. Seit November 2004 waren Träger des Logos strafrechtlich verfolgt worden.
Verfahren wegen Runen-Logos werden eingestellt
Unternehmen will Schadenersatz
Die Brandenburger Justiz wird alle Strafverfahren einstellen, die im Zusammenhang mit dem öffentlichen Zeigen des alten, in Runenform gestalteten Logos der Textilmarke «Thor Steinar» anhängig sind.
«Um die 200 Verfahren müssen komplett eingestellt werden» , sagte gestern der Sprecher der brandenburgischen Generalstaatsanwaltschaft, Rolf Grünebaum, dem «Tagesspiegel» . Anlass des Rückzugs der Strafverfolgungsbehörden ist eine am Montag ergangene Entscheidung des Oberlandesgerichts Brandenburg. Das Gericht hatte festgestellt, dass es sich bei dem in Wappenform gestalteten Firmenlogo nicht um ein ehemals nationalsozialistisches Kennzeichen handelt. Außerdem sei das Emblem auch nicht einem NS-Kennzeichen zum Verwechseln ähnlich. Damit endet die im November 2004 in Brandenburg begonnene Strafverfolgung von Personen, die das Thor-Steinar-Logo öffentlich gezeigt hatten, vor allem beim Tragen entsprechender Kleidungsstücke und Accessoires. Der Geschäftsführer der in Brandenburg ansässigen Firma Media Tex GmbH, die «Thor Steinar» vertreibt, kündigte Schadenersatzansprüche gegen das Land an.
(Lausitzer Rundschau)
Verfahren werden eingestellt
Die Folgen des Urteils zu “Thor Steinar”
POTSDAM In Brandenburg müssen alle anhängigen Verfahren wegen des in der rechtsextremistischen Szene beliebten früheren Logos der Marke “Thor Steinar” eingestellt werden. Dies ergebe sich aus dem rechtskräftigen Urteil des Oberlandesgerichts Brandenburg vom Vortag, sagte der Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft, Rolf Grünebaum, gestern. Das Gericht hatte das Tragen dieses Logos entgegen der Auffassung der Staatsanwaltschaft Potsdam als nicht verfassungswidrig eingestuft.
“Wir werden nicht an der Entscheidung des OLG rütteln”, sagte Grünebaum. Er sehe allerdings keine Gefahr, dass die Herstellerfirma der Thor-Steinar-Marke nun Schadenersatzansprüche geltend machen könnte. Das wäre nur bei einer rechtswidrigen Beschlagnahme möglich.
Nach Angaben des “Tagesspiegel” hat der Geschäftsführer der Firma Media Tex GmbH, die “Thor Steinar” vertreibt, Schadenersatzansprüche gegen das Land angekündigt. Die Firma hatte ein neues Logo eingeführt und teils Textilien umnähen lassen, die das alten Emblem trugen.
Die Generalstaatsanwaltschaft Brandenburg hatte das Verfahren 2004 eingeleitet, da das Runen-Logo von “Thor Steinar” Symbolen des NS-Regimes zum Verwechseln ähnele. Die Landgerichte Neuruppin und Potsdam hatten im November 2004 und im Februar 2005 das Verbot des Logos bestätigt. Das OLG entschied aber nun, dass es sich bei dem Markenlogo nicht um ein Kennzeichen einer ehemaligen NS-Organisation handle, und es sehe auch einem solchen Kennzeichen nicht zum Verwechseln ähnlich.
SPD-Fraktionschef Günter Baaske bezeichnete das OLG- Urteil als unverständlich. Er habe noch nie jemanden getroffen, der in dem Logo nicht sofort die SS-Runen erkannt habe.
(MAZ)
Gericht: “Thor Steinar”-Logo nicht verfassungswidrig”
Die Brandenburger Justiz wird auf einen Schlag über 200
Strafverfahren einstellen. Dabei handelt es sich um alle Fälle, die im Zusammenhang mit dem öffentlichen Zeigen des alten, in Runenform gestalteten Logos der Kleidermarke «Thor Steinar» anhängig sind, berichtet der «Tagesspiegel».
«Um die 200 Verfahren müssen komplett eingestellt werden», sagte am Dienstag der Sprecher der brandenburgischen Generalstaatsanwaltschaft, Rolf Grünebaum. Wie viele Verfahren genau eingeleitet wurden und wie viele Urteile es schon gegeben hat, ist unklar.
Anlass des Rückzugs der Strafverfolgungsbehörden ist eine am Montag ergangene Entscheidung des Oberlandesgerichts Brandenburg. Das Gericht hatte festgestellt, dass es sich bei dem in Wappenform gestalteten Firmenlogo nicht um ein ehemals nationalsozialistisches Kennzeichen handelt. Außerdem sei das Emblem auch nicht einem NS-Kennzeichen zum Verwechseln ähnlich.
Damit endet die im November 2004 in Brandenburg begonnene Strafverfolgung von Personen, die das Thor-Steinar-Logo öffentlich gezeigt hatten, vor allem beim Tragen entsprechender Kleidungsstücke und Accessoires. Andere Bundesländer, darunter Berlin, hatten sich der Strafverfolgung angeschlossen. Wie sie nun verfahren, ist offen.
Das Urteil hat auch Auswirkungen auf die Statistik: Die Zahl der rechten Straftaten, die von Januar bis August in Brandenburg verübt wurden, sinkt damit von 893 auf 636.
Grünebaum erwartet jedoch nicht, dass ältere Verfahren, die mit einer Verurteilung
endeten, nun wieder aufgerollt werden müssen. Unterdessen kündigte der Geschäftsführer der in Brandenburg ansässigen Firma Media Tex Gmbh, die Thor Steinar vertreibt, Schadenersatzansprüche gegen das Land an. Das Unternehmen hatte ein neues Logo eingeführt und teilweise Textilien, die mit dem alten Emblem versehen waren, umgenäht. (nz)