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Freispruch für Thor Steinar

BRANDENBURG/HAVEL. Das bran­den­bur­gis­che Ober­lan­des­gericht hat das Ver­bot des umstrit­te­nen Thor-Steinar-Logos aufge­hoben. “Das Marken­l­o­go ist nicht ver­wech­sel­bar mit einem ver­fas­sungs­feindlichen Sym­bol”, sagte Gerichtssprecherin Ramona Pisal am Dien­stag. For­t­an darf das Runen­l­o­go der Thor-Steinar-Klei­dung wieder getra­gen wer­den. Alle dies­bezüglichen noch nicht abgeschlosse­nen Strafver­fahren seien hin­fäl­lig, so die Gerichtssprecherin. Die Entschei­dung des Gerichts ist vor allem eine herbe Nieder­lage für die Staat­san­waltschaft Neu­rup­pin, die das Logo-Ver­bot betrieben hat. Die Klei­der­marke ist unter jun­gen Recht­sradikalen sehr beliebt.

Allein in diesem Jahr sind nach Angaben des Pots­damer Innen­min­is­teri­ums 257 Strafver­fahren wegen des Logos ein­geleit­et wor­den. Die Polizei durch­suchte ein­schlägig bekan­nte Bek­lei­dungslä­den der recht­en Szene, es gab Straf­be­fehle. Das Innen­min­is­teri­um muss nun die Thor-Steinar-Delik­te wieder aus der Sta­tis­tik der recht­sex­trem­istis­chen Krim­i­nal­ität stre­ichen. Dadurch sinken die in diesem Jahr bere­its erfassten recht­en Straftat­en von 893 auf 636. Rolf Grünebaum von der Gen­er­al­staat­san­waltschaft teilte mit, dass um die 200 Ver­fahren nun eingestellt wer­den müssen. Ergan­gene Straf­be­fehle blieben aber rechtsgültig.

Die Neu­rup­pin­er Staat­san­wälte hat­ten in ein­er aufwändi­gen Bewe­is­führung fest­gestellt, dass das Logo aus ein­er ger­man­is­chen Wolf­san­gel und ein­er Tyr-Rune beste­he und diese Sym­bole während der NS-Zeit als Zeichen ein­er SA-Reichs­führerschule und ein­er SS-Divi­sion gebraucht wor­den seien. Da nach Ansicht der Staat­san­waltschaft das Logo ver­fas­sungs­feindlichen Nazi-Sym­bol­en zum Ver­wech­seln ähn­lich sieht, wur­den Träger des Logos seit Jahre­sende 2004 strafrechtlich ver­fol­gt. Schließlich schwenk­te auch die Gen­er­al­staat­san­waltschaft, die die Neu­rup­pin­er Recht­sauf­fas­sung zunächst nicht geteilt hat­te, darauf ein. Die Fir­ma Medi­a­tex aus Zeesen, die die Klei­dung pro­duzieren lässt, hat­te daraufhin das Logo verändert.

Medi­a­tex-Anwalt Markus Rosch­er sieht sich nun bestätigt. “Das Vorge­hen der Staat­san­waltschaft war unver­hält­nis­mäßig”, sagte Rosch­er. Er prüft nun eine Schadenser­satzk­lage auf Grund­lage des bran­den­bur­gis­chen Staat­shaf­tungs­ge­set­zes. Der ent­standene Schaden liege “im höheren sechsstel­li­gen Bereich”.

Die Entschei­dung der bran­den­bur­gis­chen Richter berührt auch andere Bun­deslän­der. Auch der Berlin­er Gen­er­al­staat­san­walt hielt das Tra­gen des Logos bish­er für strafbar.

(Berlin­er Zeitung) 

«Thor Steinar»-Firma prüft Schaden­er­satzk­lage in Millionenhöhe

Pots­dam (dpa/bb) — Nach der Aufhe­bung des Ver­bots von «Thor- Steinar»-Produkten erwägt die Bran­den­burg­er Her­steller­fir­ma Medi­a­tex GmbH nun eine Schaden­er­satzk­lage gegen das Land in Mil­lio­nen­höhe. Das teilte der Berlin­er Anwalt des Unternehmens am Mittwoch mit. Das Ober­lan­des­gericht Bran­den­burg hat­te zu Wochen­be­ginn entsch­ieden, dass das ehe­ma­lige Runen-Logo nicht ver­fas­sungswidrig sei. Seit Novem­ber 2004 waren Träger des Logos strafrechtlich ver­fol­gt worden. 

Ver­fahren wegen Runen-Logos wer­den eingestellt
Unternehmen will Schadenersatz

Die Bran­den­burg­er Jus­tiz wird alle Strafver­fahren ein­stellen, die im Zusam­men­hang mit dem öffentlichen Zeigen des alten, in Runen­form gestal­teten Logos der Tex­til­marke «Thor Steinar» anhängig sind.

«Um die 200 Ver­fahren müssen kom­plett eingestellt wer­den» , sagte gestern der Sprech­er der bran­den­bur­gis­chen Gen­er­al­staat­san­waltschaft, Rolf Grünebaum, dem «Tagesspiegel» . Anlass des Rück­zugs der Strafver­fol­gungs­be­hör­den ist eine am Mon­tag ergan­gene Entschei­dung des Ober­lan­des­gerichts Bran­den­burg. Das Gericht hat­te fest­gestellt, dass es sich bei dem in Wap­pen­form gestal­teten Fir­men­l­o­go nicht um ein ehe­mals nation­al­sozial­is­tis­ches Kennze­ichen han­delt. Außer­dem sei das Emblem auch nicht einem NS-Kennze­ichen zum Ver­wech­seln ähn­lich. Damit endet die im Novem­ber 2004 in Bran­den­burg begonnene Strafver­fol­gung von Per­so­n­en, die das Thor-Steinar-Logo öffentlich gezeigt hat­ten, vor allem beim Tra­gen entsprechen­der Klei­dungsstücke und Acces­soires. Der Geschäfts­führer der in Bran­den­burg ansäs­si­gen Fir­ma Media Tex GmbH, die «Thor Steinar» vertreibt, kündigte Schaden­er­satzansprüche gegen das Land an. 

(Lausitzer Rundschau) 

Ver­fahren wer­den eingestellt

Die Fol­gen des Urteils zu “Thor Steinar”

POTSDAM In Bran­den­burg müssen alle anhängi­gen Ver­fahren wegen des in der recht­sex­trem­istis­chen Szene beliebten früheren Logos der Marke “Thor Steinar” eingestellt wer­den. Dies ergebe sich aus dem recht­skräfti­gen Urteil des Ober­lan­des­gerichts Bran­den­burg vom Vortag, sagte der Sprech­er der Gen­er­al­staat­san­waltschaft, Rolf Grünebaum, gestern. Das Gericht hat­te das Tra­gen dieses Logos ent­ge­gen der Auf­fas­sung der Staat­san­waltschaft Pots­dam als nicht ver­fas­sungswidrig eingestuft.

“Wir wer­den nicht an der Entschei­dung des OLG rüt­teln”, sagte Grünebaum. Er sehe allerd­ings keine Gefahr, dass die Her­steller­fir­ma der Thor-Steinar-Marke nun Schaden­er­satzansprüche gel­tend machen kön­nte. Das wäre nur bei ein­er rechtswidri­gen Beschlagnahme möglich.

Nach Angaben des “Tagesspiegel” hat der Geschäfts­führer der Fir­ma Media Tex GmbH, die “Thor Steinar” vertreibt, Schaden­er­satzansprüche gegen das Land angekündigt. Die Fir­ma hat­te ein neues Logo einge­führt und teils Tex­tilien umnähen lassen, die das alten Emblem trugen.

Die Gen­er­al­staat­san­waltschaft Bran­den­burg hat­te das Ver­fahren 2004 ein­geleit­et, da das Runen-Logo von “Thor Steinar” Sym­bol­en des NS-Regimes zum Ver­wech­seln ähnele. Die Landgerichte Neu­rup­pin und Pots­dam hat­ten im Novem­ber 2004 und im Feb­ru­ar 2005 das Ver­bot des Logos bestätigt. Das OLG entsch­ied aber nun, dass es sich bei dem Marken­l­o­go nicht um ein Kennze­ichen ein­er ehe­ma­li­gen NS-Organ­i­sa­tion han­dle, und es sehe auch einem solchen Kennze­ichen nicht zum Ver­wech­seln ähnlich.

SPD-Frak­tion­schef Gün­ter Baaske beze­ich­nete das OLG- Urteil als unver­ständlich. Er habe noch nie jeman­den getrof­fen, der in dem Logo nicht sofort die SS-Runen erkan­nt habe.

(MAZ)

Gericht: “Thor Steinar”-Logo nicht verfassungswidrig”

Die Bran­den­burg­er Jus­tiz wird auf einen Schlag über 200
Strafver­fahren ein­stellen. Dabei han­delt es sich um alle Fälle, die im Zusam­men­hang mit dem öffentlichen Zeigen des alten, in Runen­form gestal­teten Logos der Klei­der­marke «Thor Steinar» anhängig sind, berichtet der «Tagesspiegel».

«Um die 200 Ver­fahren müssen kom­plett eingestellt wer­den», sagte am Dien­stag der Sprech­er der bran­den­bur­gis­chen Gen­er­al­staat­san­waltschaft, Rolf Grünebaum. Wie viele Ver­fahren genau ein­geleit­et wur­den und wie viele Urteile es schon gegeben hat, ist unklar.

Anlass des Rück­zugs der Strafver­fol­gungs­be­hör­den ist eine am Mon­tag ergan­gene Entschei­dung des Ober­lan­des­gerichts Bran­den­burg. Das Gericht hat­te fest­gestellt, dass es sich bei dem in Wap­pen­form gestal­teten Fir­men­l­o­go nicht um ein ehe­mals nation­al­sozial­is­tis­ches Kennze­ichen han­delt. Außer­dem sei das Emblem auch nicht einem NS-Kennze­ichen zum Ver­wech­seln ähnlich. 

Damit endet die im Novem­ber 2004 in Bran­den­burg begonnene Strafver­fol­gung von Per­so­n­en, die das Thor-Steinar-Logo öffentlich gezeigt hat­ten, vor allem beim Tra­gen entsprechen­der Klei­dungsstücke und Acces­soires. Andere Bun­deslän­der, darunter Berlin, hat­ten sich der Strafver­fol­gung angeschlossen. Wie sie nun ver­fahren, ist offen.

Das Urteil hat auch Auswirkun­gen auf die Sta­tis­tik: Die Zahl der recht­en Straftat­en, die von Jan­u­ar bis August in Bran­den­burg verübt wur­den, sinkt damit von 893 auf 636.

Grünebaum erwartet jedoch nicht, dass ältere Ver­fahren, die mit ein­er Verurteilung
ende­ten, nun wieder aufgerollt wer­den müssen. Unter­dessen kündigte der Geschäfts­führer der in Bran­den­burg ansäs­si­gen Fir­ma Media Tex Gmbh, die Thor Steinar vertreibt, Schaden­er­satzansprüche gegen das Land an. Das Unternehmen hat­te ein neues Logo einge­führt und teil­weise Tex­tilien, die mit dem alten Emblem verse­hen waren, umgenäht. (nz)

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